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DOI: 10.1055/s-0043-101224
Stellenwert der ambulanten Geriatrie
Status of Ambulant GeriatricsPublication History
Publication Date:
31 May 2017 (online)
Was ist neu
Ambulante Gesundheitsversorgung im Alter Aktuelle Bedarfsplanung und Versorgungsrealität weichen zunehmend auseinander. Geriatrie erfolgt idealerweise als abgestufte Versorgung in einem regionalen Netzwerk.
Hausärztlich-geriatrische Grundversorgung Das Basisassessment ermöglicht die Integration geriatrischer Screening-Diagnostik in den Praxisalltag. Ein vernetztes Konzept haus- und fachärztlicher Versorgung mit einer spezialisierten ambulanten Versorgung hat das Potenzial, stationäre Einweisungen zu vermeiden und die Qualität der ambulanten Versorgung geriatrischer Patienten zu steigern.
KBV-Entwurf „Spezifische geriatrische Versorgung“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im ambulanten kassenärztlichen Bereich eine Zwischenstufe zwischen spezialisierter Versorgung durch Geriater an Kliniken und niedergelassenen Kassenärzten skizziert.
Spezialisierte Versorgung nach EBM-Abschnitt 30.13 Seit dem 1.7.2016 können Hausärzte Patienten die Chance auf spezialisierte geriatrische Beratung und Diagnostik eröffnen. Sie wird in Verbindung mit kooperierenden Therapieteams von zugelassenen niedergelassenen Geriatern oder an geriatrischen Institutsambulanzen auf Zuweisung erbracht.
Neue Modelle erweiterter geriatrischer Institutsambulanzen/Ausblick Die kooperative Zusammenarbeit von Hausärzten mit ambulant tätigen Geriatern eröffnet Chancen, präventive, akutmedizinische, rehabilitative und palliative Leistungen regional abgestimmt und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.
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Literatur
- 1 Robert Koch-Institut. Daten und Fakten: Ergebnisse der Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“. Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Berlin: RKI; 2014
- 2 Dürr I. Genug Ärzte, aber schlecht verteilt?. Der Allgemeinarzt 2016; 38: 36-39
- 3 Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Sondergutachten Koordination und Integration – Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens. 5.2/74. Baden-Baden: Nomos-Verlag; 2009
- 4 RKI, Destatis. Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Gesundheit in Deutschland. Berlin: 2015 Im Internet: http://edoc.rki.de/documents/rki_fv/refNzCggQ8fNw/PDF/29PIbXnI56Jfc.pdf Stand: 12.12.2016
- 5 Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. 5.1. u. 5.2, Zugriff 25.11.16. Göttingen: Hogrefe Verlag; 2015
- 6 Gemeinsamer Bundesausschuss. Zeitleiste – Für den Gemeinsamen Bundesausschuss prägende Gesetze. 2017 Im Internet: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3398/2016-01-14_Zeitleiste Stand: 01.01.2017
- 7 Bundesministerium des Innern. Bericht der Bundesregierung zur demografischen Lage und künftigen Entwicklung des Landes. Rostock: 2011: 155 ff
- 8 Robra BP. Huke T. Swart E. Die Abbildung von Notfall-Patienten in Routinedaten -Transparenz durch Routinedaten, Krefeld, 7. März 2013. Im Internet: http://www.ekmed.de/routinedaten/download/symposium_2013/robra.pdf Stand: 07.02.2017
- 9 Korzilius H. Rieser S. Strathaus RS. Ambulante Notfallversorgung: Patienten behandeln – aber am richtigen Ort“. Dtsch Arztebl 2015; 112: A-353/B-303/C-299
- 10 KBV. Entwurf für eine Vereinbarung zur spezifischen geriatrischen Versorgung (Anlage zum Bundesmantelvertrag). Berlin: 2016 Im Internet: www.kbv.de/html/1150_24816.php Stand: 15.11.2016
- 11 Beneker C. Auch in Niedersachsen kein Land in Sicht. Im Internet: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/special-arzt-patient/article/921117/spezialisierte-geriatrie-niedersachsen-kein-land-sicht.html 13.10.2016, Stand: 15.10.2016
- 12 Kassenärztliche Bundesvereinigung. Information für die Praxis. Geriatrie. Mai 2016. Im Internet: http://www.kbv.de/media/sp/2016_04_29_Praxisinformation_QS_Geriatrie.pdf Stand: 12.12.2016
- 13 Kassenärztliche Bundesvereinigung. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik. Im Internet: http://www.kbv.de/media/sp/Geriatrie.pdf Stand: 20.10.2016
- 14 Kassenärztliche Bundesvereinigung. Vereinbarung nach § 118a SGB V (Geriatrische Institutsambulanzen – GIA) gemäß § 118a SGB V vom 15.07.2015. Dtsch Arztebl 2015; 112: A-1742/B-1446/C-1414