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ergopraxis 2017; 10(07/08): 41
DOI: 10.1055/s-0043-106229
DOI: 10.1055/s-0043-106229
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Muss ich Klienten vor der Behandlung über Zuzahlung und Rezeptgebühr informieren?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. Juli 2017 (online)
„Muss mein Klient unterzeichnen, dass er über die 10-prozentige Zuzahlung und die 10 Euro Rezeptgebühr informiert ist und dass sich die Beträge seitens der Krankenkassen ändern können? Muss ich ihm mitteilen, wenn sich die Zuzahlung erhöht hat?“
Praxisinhaberin aus dem Rhein-Neckar-Kreis