Am 04. 06. 2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. In mehreren Beiträgen stellen wir Ihnen konkrete Fallbeispiele aus der Lebenswirklichkeit und deren mögliche Strafbarkeit oder Straffreiheit vor. Lesen Sie in dieser Ausgabe den 4. Teil der Artikelserie: Arzt und Labor. Der Beitrag wird fortgesetzt.