Neuerungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) zu Jahresbeginn haben hinsichtlich der Betreiberpflichten der ärztlichen Leitung zur rechtlichen Klärung beigetragen, erweitern jedoch zugleich den Pflichtenkreis. Welche Änderungen und Ergänzungen es hinsichtlich der Betreibereigenschaften gibt und wie die Beweislastregelung z. B. bei Hygienemängeln bei der Aufbereitung von Medizinprodukten aussehen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Schlüsselwörter
Medizinproduktebetreiberverordnung - MPBetreibV - Hygienemängel - Beweislastregelung - Betreiberstellung