I Leitlinieninformationen
Leitlinienprogramm der DGGG, OEGGG und SGGG
Informationen dazu am Ende des Artikels.
Zitationsformat
Intrauterine Growth Restriction. Guideline of the German Society of Gynecology and Obstetrics (S2k-Level, AWMF Registry Number 015/080, October 2016). Geburtsh Frauenheilk 2017; 77: 1157–1173
Leitliniendokumente
Die vollständige Langversion mit einer Aufstellung der Interessenkonflikte aller Autoren und eine PDF-Dia-Version für PowerPoint-Präsentationen können auf der Homepage der AWMF eingesehen werden: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-080.html
Leitliniengruppe
Die folgenden Fachgesellschaften/Arbeitsgemeinschaften/Organisationen/Vereine haben Interesse an der Mitwirkung bei der Erstellung des Leitlinientextes und der Teilnahme an der Konsensuskonferenz bekundet und Vertreter für die Konsensuskonferenz benannt ([Tab. 1]).
Tab. 1 Autoren und Repräsentativität der Leitliniengruppe: Beteiligung der Anwenderzielgruppe.
Autor/in
Mandatsträger/in
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DGGG-Arbeitsgemeinschaft (AG)/AWMF/Nicht-AWMF-Fachgesellschaft/Organisation/Verein
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federführender und/oder koordinierender Leitlinienautor:
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PD Dr. med. Sven Kehl
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Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
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beteiligte Leitlinienautoren:
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PD Dr. med. Dagmar Schmitz
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Akademie für Ethik in der Medizin (AEM)
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PD Dr. med. Dietmar Schlembach
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Arbeitsgemeinschaft Schwangerschaftshochdruck/Gestose e. V. (AG Gestose)
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Prof. Dr. med. Kurt Hecher
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Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM)
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Prof. Dr. med. Holger Stepan
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Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
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Prof. Dr. med. Jörg Dötsch
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Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) und Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI)
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Prof. Dr. med. Ulrich Gembruch
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Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e. V. (DGPM)
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Verwendete Abkürzungen
A:
Arteria
Aa:
Arteriae
AE:
Absent end-diastolic
AED:
Absent end-diastolic Flow
ARE:
Absent or reversed end-diastolic
AS:
Acetylsalicylsäure
CP:
zerebroplazentare Ratio
CT:
Kardiotokografie
hC:
humanes Choriongonadotropin
IUF:
intrauteriner Fruchttod
IUG:
Intrauterine Growth Restriction (intrauterine Wachstumsrestriktion)
N:
Nuchal Translucency, Nackentransparenz
PAPP-:
Pregnancy-associated Plasma Protein A
P:
Pulsatility Index
PlG:
Placental Growth Factor
PP1:
Placental Protein 13
RD:
Respiratory Distress Syndrome
RE:
Reversed end-diastolic
RED:
Reversed end-diastolic Flow
R:
relatives Risiko
SG:
Small for gestational Age
SD:
Single deepest Pocket
SS:
Schwangerschaftswoche
ST:
Short Term Variation, Kurzzeitvariabilität
:
Vena
z. B:
zum Beispiel
Z. n:
Zustand nach
II Leitlinienverwendung
Fragestellung und Ziele
Das Ziel dieser Leitlinie ist die Zusammenfassung des aktuellen Wissens bezüglich der intrauterinen Wachstumsrestriktion (IUGR) mit dem Fokus auf Definition, Ätiologie, Diagnostik und Management der Betreuung, um den idealen Zeitpunkt der Geburt festlegen zu können.
Versorgungsbereich
Patienten/innenzielgruppe
Die Leitlinie richtet sich an schwangere Patientinnen.
Anwenderzielgruppe/Adressaten
Diese Leitlinie richtet sich an folgende Personenkreise:
Verabschiedung und Gültigkeitsdauer
Diese Leitlinie besitzt eine Gültigkeitsdauer vom 01.05.2017 bis 30.04.2020. Diese Dauer ist aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge geschätzt. Bei wichtigen Änderungen der Evidenz werden auch vor dem Ablauf dieser Frist Ergänzungen (Amendments) der Leitlinie nach methodischer Absicherung über die AWMF publiziert.
III Methodik
Grundlagen
Die Methodik zur Erstellung dieser Leitlinie wird durch die Vergabe der Stufenklassifikation vorgegeben. Das AWMF-Regelwerk (Version 1.0) gibt entsprechende Regelungen vor. Es wird zwischen der niedrigsten Stufe (S1), der mittleren Stufe (S2) und der höchsten Stufe (S3) unterschieden. Die niedrigste Klasse definiert sich durch eine Zusammenstellung von Handlungsempfehlungen, erstellt durch eine nicht repräsentative Expertengruppe. Im Jahr 2004 wurde die Stufe S2 in die systematische evidenzrecherchebasierte (S2e) oder strukturelle konsensbasierte Unterstufe (S2k) gegliedert. In der höchsten Stufe S3 vereinigen sich beide Verfahren.
Diese Leitlinie entspricht der Stufe: S2k
Empfehlungsgraduierung
Während mit der Darlegung der Qualität der Evidenz (Evidenzstärke) die Belastbarkeit der publizierten Daten und damit das Ausmaß an Sicherheit/Unsicherheit des Wissens ausgedrückt wird, ist die Darlegung der Empfehlungsgrade Ausdruck des Ergebnisses der Abwägung erwünschter und unerwünschter Konsequenzen alternativer Vorgehensweisen.
Die Evidenzgraduierung und Empfehlungsgraduierung einer Leitlinie auf S2k-Niveau ist nicht vorgesehen. Es werden die einzelnen Empfehlungen nur sprachlich – nicht symbolisch – unterschieden. Die gewählte Formulierung des Empfehlungsgrades sollte im Hintergrundtext erläutert werden ([Tab. 2]).
Tab. 2 Graduierung von Empfehlungen.
Beschreibung der Verbindlichkeit
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Ausdruck
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starke Empfehlung mit hoher Verbindlichkeit
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soll/soll nicht
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einfache Empfehlung mit mittlerer Verbindlichkeit
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sollte/sollte nicht
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offene Empfehlung mit geringer Verbindlichkeit
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kann/kann nicht
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Statements
Sollten fachliche Aussagen nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung Bestandteil dieser Leitlinie sein, werden diese als „Statements“ bezeichnet. Bei diesen Statements ist die Angabe von Evidenzgraden nicht möglich.
Konsensusfindung und Konsensusstärke
Im Rahmen einer strukturellen Konsensusfindung (S2k/S3-Niveau) stimmen die berechtigten Teilnehmer der Sitzung die ausformulierten Statements und Empfehlungen ab. Hierbei kann es zu signifikanten Änderungen von Formulierungen etc. kommen. Abschließend wird abhängig von der Anzahl der Teilnehmer eine Stärke des Konsensus ermittelt ([Tab. 3]).
Tab. 3 Einteilung zur Zustimmung der Konsensusbildung
Symbolik
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Konsensusstärke
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prozentuale Übereinstimmung
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+++
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starker Konsens
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Zustimmung von > 95% der Teilnehmer
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++
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Konsens
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Zustimmung von > 75 – 95% der Teilnehmer
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+
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mehrheitliche Zustimmung
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Zustimmung von > 50 – 75% der Teilnehmer
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–
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kein Konsens
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Zustimmung von < 50% der Teilnehmer
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Expertenkonsens
Wie der Name bereits ausdrückt, sind hier Konsensusentscheidungen speziell für Empfehlungen/Statements ohne vorige systemische Literaturrecherche (S2k) oder aufgrund von fehlender Evidenzen (S2e/S3) gemeint. Der zu benutzende Expertenkonsens (EK) ist gleichbedeutend mit den Begrifflichkeiten aus anderen Leitlinien wie „Good Clinical Practice“ (GCP) oder „klinischer Konsensuspunkt“ (KKP). Die Empfehlungsstärke graduiert sich gleichermaßen wie bereits im Kapitel Empfehlungsgraduierung beschrieben ohne die Benutzung der aufgezeigten Symbolik, sondern rein semantisch („soll“/„soll nicht“ bzw. „sollte“/„sollte nicht“ oder „kann“/„kann nicht“).
IV Leitlinie
1 Definition
Konsensbasiertes Statement 1.S1
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Expertenkonsens
|
Konsensusstärke +++
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Literatur: [1], [2], [3]
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SGA = fetales Schätzgewicht oder Geburtsgewicht < 10. Perzentile
IUGR = fetales Schätzgewicht < 10. Perzentile und/oder nicht perzentilengerechtes Wachstum im Verlauf und pathologische Doppler-Sonografie der Arteria umbilicalis oder pathologische Doppler-Sonografie der Arteriae uterinae oder Oligohydramnion
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Konsensbasiertes Statement 1.S2
|
Expertenkonsens
|
Konsensusstärke +++
|
Literatur: [4]
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Ein fetales Schätzgewicht oder Geburtsgewicht < 3. Perzentile ist mit höherer Morbidität und Mortalität assoziiert.
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2 Epidemiologie und Ätiologie
Konsensbasierte Empfehlung 2.E1
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Expertenkonsens
|
Konsensusstärke +++
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Literatur [5], [6], [7]
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Alle Schwangere sollen in einer ausführlichen Anamnese nach potenziellen Risikofaktoren für das Auftreten einer IUGR evaluiert werden. Bei Vorliegen von Risikofaktoren müssen ggf. weitere diagnostische Untersuchungen angeboten bzw. durchgeführt werden.
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Die IUGR ist ein Zustand, der ungefähr 5 – 10% aller Schwangerschaften betrifft [5], [6]. Ihre Ätiologie kann grob in mütterliche, plazentare und fetale Ursachen eingeteilt werden ([Tab. 4]) [7]. Obwohl die zugrunde liegenden pathophysiologischen Mechanismen unterschiedlich sein können, resultieren sie oft (aber nicht immer) im gleichen Endpunkt: einer suboptimalen uteroplazentaren Perfusion und fetalen Versorgung. Die IUGR ist somit mit einer hohen Morbidität und Mortalität verbunden.
Tab. 4 Risikofaktoren für die Entstehung einer intrauterinen Wachstumsrestriktion. Häufige Risikofaktoren sind fett hervorgehoben.
mütterliche Ursachen
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Alkoholabusus [8]
Bluthochdruckerkrankung in der Schwangerschaft (Präeklampsie, Gestationshypertonie)
[9]
Drogen-/Nikotinabusus
[10], [11]
Embryo- oder fetotoxische Medikamente [12]
maternales Alter (≥ 35/> 40 Jahre) [13]
maternales Gewicht (erhöhter oder sehr niedriger BMI) [14]
niedriger sozioökonomischer Status [15], [16]
Nulliparität [17]
Z. n. hypertensiver Erkrankung in vorheriger Schwangerschaft
Z. n. IUFT
[9]
Z. n. SGA/IUGR
[9]
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präexistente maternale Erkrankungen, die zu einer reduzierten uteroplazentaren Perfusion oder reduzierten Oxgenierung des maternalen Blutes führen können, z. B.:
chronische Atemwegserkrankung
chronische Hypertonie
[18]
chronische Nierenerkrankung
[19]
Diabetes mellitus mit vaskulärer Erkrankung
[20]
kardiale Erkrankungen mit zyanotischer Komponente [21]
schwere Anämie
systemischer Lupus erythematodes und Antiphospholipidsyndrom
[22]
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uteroplazentare Ursachen
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Abruptio placentae [23]
Insertio velamentosa
Plazentainfarkte [24]
Plazentationsstörungen mit ungenügender Trophoblastinvasion und erhöhtem mütterlichem Präeklampsierisiko [25]
Plazentatumoren
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fetale Ursachen
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Chromosomenstörungen und syndromale Erkrankungen
[26], [27]
intrauterine Infektionen (vor allem Zytomegalie, Toxoplasmose, Röteln, Varizellen)
Mehrlingsschwangerschaft [28]
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3 Diagnostik zur Abklärung einer möglichen IUGR
Neben anamnestischen Angaben soll mithilfe der klinischen Untersuchung und der apparativen Diagnostik das Vorliegen einer IUGR ausgeschlossen oder bestätigt werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt in der Schwangerenbetreuung, da die Mehrzahl der IUGR pränatal nicht entdeckt wird [29] und eine nicht entdeckte IUGR ein 8-fach höheres Risiko für einen intrauterinen Fruchttod hat [30].
3.1 Klinische Untersuchung
Konsensbasierte Empfehlung 3.E2
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [31]
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Klinische Untersuchungen sind nur eingeschränkt zum Screening auf eine SGA/IUGR geeignet. Bei Verdacht auf Auffälligkeiten soll eine Abklärung mittels Ultraschallbiometrie erfolgen.
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3.2 Sonografie
3.2.1 Biometrie in der Frühschwangerschaft (Scheitel-Steiß-Länge)
Konsensbasierte Empfehlung 3.E3
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [32], [33], [34], [35], [36]
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Das (anamnestische) Gestationsalter soll mit der Messung der Scheitel-Steiß-Länge in der Frühschwangerschaft überprüft und ab einer Diskrepanz von 7 Tagen korrigiert werden.
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3.2.2 Fetometrie
Konsensbasierte Empfehlung 3.E4
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei einem fetalen Schätzgewicht unter der 10. Perzentile soll eine weitere Abklärung erfolgen.
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Neben dem Schätzgewicht ist der fetale Abdomenumfang der wichtigste Indikator für eine IUGR. Auch eine Kopf-Abdomen-Diskrepanz kann ein Hinweis auf das Vorliegen einer IUGR sein. Die Beurteilung des Schätzgewichtes sollte unter anderem vor dem Hintergrund maternaler und paternaler Charakteristika erfolgen [37] – [40]. Bei einem fetalen Schätzgewicht unter der 10. Perzentile soll eine weitere Abklärung (unter anderem sonografische Feindiagnostik, Doppler-Sonografie) durchgeführt werden.
3.2.3 Fruchtwasser
Konsensbasierte Empfehlung 3.E5
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [41], [42], [43]
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Die Beurteilung der Fruchtwassermenge sollte im Rahmen der Abklärung einer möglichen SGA/IUGR erfolgen.
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3.2.4 Sonografische Feindiagnostik (weiterführende, differenzierte Organdiagnostik)
Konsensbasierte Empfehlung 3.E6
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [24], [26], [27], [44], [45], [46], [47]
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Eine sonografische Feindiagnostik sollte in der Abklärung einer möglichen SGA/IUGR erfolgen.
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3.3 Doppler-Sonografie
Konsensbasierte Empfehlung 3.E7
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [48]
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Eine Doppler-Sonografie soll in der Abklärung einer möglichen IUGR erfolgen.
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3.4 Kardiotokografie (CTG)
Die Kardiotokografie (CTG) hat eine bekanntermaßen hohe falsch positive Rate für die Prädiktion eines schlechten Outcomes und kann eher akute hypoxische Zustände als chronische Verläufe detektieren [49]. Daher hilft es in der Abklärung einer möglichen IUGR nur bedingt, sollte aber gemäß den Mutterschafts-Richtlinien im Rahmen der Schwangerenvorsorge bei Verdacht auf eine Plazentainsuffizienz durchgeführt werden [48].
4 Differenzialdiagnostik bei Vorliegen eines SGA-/IUGR-Fetus
4.1 Chromosomale Anomalien
Konsensbasierte Empfehlung 4.E8
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [26], [27], [44], [45], [50], [51], [52]
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Eine Karyotypisierung sollte bei Vorliegen eines SGA-/IUGR-Fetus insbesondere bei Verdacht auf eine Anomalie in Erwägung gezogen werden.
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4.2 Infektionen
Konsensbasierte Empfehlung 4.E9
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [53]
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Eine infektiologische Abklärung sollte bei Vorliegen eines SGA-/IUGR-Fetus in Erwägung gezogen werden.
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5 Management einer IUGR
Es gibt jedoch nur wenig Evidenz darüber, welche Methode in der antenatalen Überwachung einer IUGR am besten geeignet ist [54]. Eine einzelne Überwachungsmethode kann das Outcome einer IUGR nicht valide vorhersagen, weshalb eine Kombination verschiedener Verfahren zur Überwachung wachstumsrestringierter Feten empfohlen wird.
5.1 Diagnostische Verlaufskontrollen
5.1.1 Klinische Untersuchung
Konsensbasierte Empfehlung 5.E10
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Auf die Entwicklung einer Präeklampsie sollte insbesondere bei einer IUGR mit uteroplazentarer Ursache geachtet werden.
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5.1.2 Sonografie (Fetometrie)
Konsensbasierte Empfehlung 5.E11
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [55]
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Serielle sonografische Kontrollen des fetalen Wachstums sollen bei Vorliegen oder Verdacht auf eine IUGR durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E12
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die Intervalle zwischen den einzelnen sonografischen Kontrollen des fetalen Wachstums sollten mindestens 2 Wochen betragen.
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5.1.3 Sonografie (Fruchtwasser)
Konsensbasierte Empfehlung 5.E13
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die sonografische Beurteilung der Fruchtwassermenge soll nur im Kontext mit anderen Methoden der Überwachung interpretiert werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E14
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [56], [57], [58]
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Zur Beurteilung der Fruchtwassermenge sollte die SDP-Methode (single deepest pocket) verwendet werden.
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5.1.4 Doppler-Sonografie (A. umbilicalis)
Konsensbasierte Empfehlung 5.E15
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [59], [60]
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Die Doppler-Sonografie der A. umbilicalis soll im Management der IUGR erfolgen, da sie in Hochrisiko-Schwangerschaften die perinatale Mortalität verringern konnte.
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Konsensbasiertes Statement 5.S3
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [4], [61]
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Ein unauffälliger Doppler-Sonografie-Befund der A. umbilicalis geht bei einer frühen IUGR mit einem geringen Risiko für ein schlechtes perinatales Outcome einher.
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Konsensbasiertes Statement 5.S4
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [62], [63], [64], [65], [66], [67]
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Ein diastolischer Nullfluss (AED-flow) und insbesondere ein reverser diastolischer Blutfluss (RED-flow) in der A. umbilicalis sind häufig bei einer IUGR mit einem schlechten perinatalen Outcome assoziiert.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E16
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die Zeitintervalle zwischen den Doppler-Sonografie-Kontrollen sollten immer an den Schweregrad der IUGR und die vorliegenden Doppler-Sonografie-Befunde angepasst werden.
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Konsensbasiertes Statement 5.S5
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [68], [69]
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Bei einem unauffälligen Doppler-Sonografie-Befund der A. umbilicalis scheinen Kontrollen bei der frühen IUGR alle 2 Wochen ausreichend zu sein. Bei einer schweren IUGR können auch häufigere Kontrollen sinnvoll sein.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E17
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Es ist unklar, in welchen Intervallen die Doppler-Sonografie-Kontrollen bei einem pathologischen Befund der A. umbilicalis erfolgen sollen. Bei einer erhöhten Pulsatilität (PI > 95. Perzentile) sollten mindestens wöchentliche Kontrollen, bei einem ARED-Flow noch häufigere Kontrollen durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E18
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Insbesondere bei einem auffälligen Doppler-Sonografie-Befund der A. umbilicalis sollte eine dopplersonografische Abklärung weiterer Gefäße (A. cerebri media, Ductus venosus) erfolgen.
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5.1.5 Doppler-Sonografie (A. cerebri media)
Konsensbasierte Empfehlung 5.E19
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [70], [71], [72]
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Die Doppler-Sonografie der A. cerebri media sollte bei einer IUGR zusätzlich zur A. umbilicalis durchgeführt werden.
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Konsensbasiertes Statement 5.S6
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Literatur: [73], [74], [75]
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Ein pathologischer Doppler-Sonografie-Befund der A. cerebri media (PI < 5. Perzentile) bei späten IUGR am Termin erhöht das Risiko für einen Kaiserschnitt und ein schlechtes perinatales Outcome.
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5.1.6 Doppler-Sonografie (zerebroplazentare Ratio, CPR)
Konsensbasiertes Statement 5.S7
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [70], [71], [76], [77], [78], [79], [80]
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Die zerebroplazentare Ratio (CPR), der Quotient aus dem PI der A. cerebri media und dem PI der A. umbilicalis, kann in der Überwachung einer IUGR hilfreich sein, da eine erniedrigte CPR ein Prädiktor für ein schlechtes perinatales Outcome ist.
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5.1.7 Doppler-Sonografie (Ductus venosus)
Konsensbasiertes Statement 5.S8
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [81], [82], [83]
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Eine fehlende a-Welle oder ein Reverse Flow der a-Welle in der Doppler-Sonografie des Ductus venosus ist ein Hinweis für eine drohende oder bereits bestehende Azidämie und die Gefahr des Todes des Feten.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E20
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [72], [84], [85]
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Die Doppler-Sonografie des Ductus venosus soll Teil der Überwachung einer frühen IUGR sein.
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5.1.8 Doppler-Sonografie (weitere Gefäße)
Der prädiktive Wert der Doppler-Sonografie der Aa. uterinae im letzten Drittel der Schwangerschaft ist unklar, da keine evidenzbasierten Daten vorliegen. Die Doppler-Sonografie weiterer arterieller (z. B. Aorta fetalis) und venöser (z. B. V. umbilicalis, V. cava inferior) Gefäße wird aktuell aufgrund unzureichender Evidenz nur im Rahmen von Studien empfohlen.
5.1.9 Kardiotokografie (CTG)
Konsensbasierte Empfehlung 5.E21
|
Expertenkonsens
|
Konsensusstärke +++
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Literatur: [86], [87]
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Eine Kardiotokografie (CTG) soll nicht als alleinige Form der Überwachung bei einer IUGR angewendet werden.
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5.1.1 Computer-CTG (Oxford-CTG)
Konsensbasiertes Statement 5.S9
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Expertenkonsens
|
Konsensusstärke +++
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Literatur: [84], [88], [89], [90], [91], [92], [93], [94], [95], [96], [97], [98], [99], [100]
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Die Analyse der Kurzzeitvariabilität mittels Computer-CTG (Oxford-CTG) kann bei einer IUGR sehr hilfreich sein.
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5.1.1 Biophysikalisches Profil
Konsensbasierte Empfehlung 5.E22
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [84], [101], [102], [103]
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Das biophysikalische Profil (Scoring) sollte nicht zur Überwachung einer IUGR verwendet werden.
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5.2 Antenatale Kortikosteroide („RDS-Prophylaxe“)
Konsensbasierte Empfehlung 5.E23
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [104]
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Antenatale Kortikosteroide sollten zwischen 24 + 0 SSW und 34 + 0 SSW einmalig gegeben werden, wenn die Geburt des Kindes innerhalb der nächsten 7 Tage zu erwarten ist.
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5.3 Magnesiumsulfat zur Neuroprotektion
Konsensbasierte Empfehlung 5.E24
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [105], [106], [107], [108], [109], [110], [111], [112], [113], [114], [115]
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Magnesiumsulfat zur Neuroprotektion bei zu erwartender Frühgeburt < 32 + 0 SSW kann gegeben werden, da Hinweise für einen neuroprotektiven Effekt vorliegen.
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5.4 Entbindung
5.4.1 Entbindungsort
Konsensbasierte Empfehlung 5.E25
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [116], [117]
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Bei Vorliegen einer IUGR soll die Entbindung in einem Perinatalzentrum mit neonataler Intensivstation und erfahrenem Team erfolgen, um eine sofortige und kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten.
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5.4.2 Entbindungszeitpunkt
Konsensbasierte Empfehlung 5.E26
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [62]
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Eine frühe IUGR und eine späte IUGR sollen unterschiedlich beurteilt werden. Eine zunehmende Verschlechterung spiegelt sich bei einer frühen IUGR in Auffälligkeiten venöser Doppler-Sonografie-Parameter wider, bei einer späten IUGR vor allem in der zerebralen Doppler-Sonografie.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E27
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [118]
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Bei der Planung des Zeitpunktes der Entbindung sollen die Risiken der Frühgeburtlichkeit mit denen des intrauterinen Verbleibs abgewogen werden.
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Konsensbasiertes Statement 5.S10
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Das Gestationsalter ist ein signifikanter Faktor für Überleben ohne Morbidität.
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Literatur: [3], [72], [119], [120]
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E28
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [100]
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Bei CTG-Pathologien, wie rezidivierende, therapieresistente Dezelerationen, soll zu jedem Zeitpunkt eine Entbindung in Erwägung gezogen werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E29
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [100]
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Bei einer Kurzzeitvariabilität (STV) < 2,6 ms zwischen 26 + 0 und 28 + 6 SSW oder einer STV < 3 ms zwischen 29 + 0 und 32 + 0 SSW soll eine Entbindung in Erwägung gezogen werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E30
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Literatur: [100], [118], [121], [122]
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Bei einer erhöhten Pulsatilität in der Doppler-Sonografie des Ductus venosus (PI > 95. Perzentile) sollte unter Berücksichtigung des Gestationsalters eine Entbindung in Erwägung gezogen werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E31
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Expertenkonsens
|
Konsensusstärke +++
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Literatur: [100], [118], [121], [122]
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Bei einer fehlenden a-Welle (AEDF) oder Reverse Flow (REDF) der a-Welle in der Doppler-Sonografie des Ductus venosus soll eine Entbindung in Erwägung gezogen werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E32
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei einem Reversed enddiastolic Flow (REDF) in der Doppler-Sonografie der A. umbilicalis sollte eine Entbindung mit spätestens 32 + 0 SSW erfolgen.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E33
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei einem Absent enddiastolic Flow (AEDF) in der Doppler-Sonografie der A. umbilicalis sollte eine Entbindung mit spätestens 34 + 0 SSW erfolgen.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E34
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [123]
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Bei einer erhöhten Pulsatilität in der Doppler-Sonografie der A. umbilicalis (PI > 95. Perzentile) sollte die Entbindung ab 37 + 0 SSW angestrebt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E35
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke ++
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Bei einer erniedrigten Pulsatilität in der Doppler-Sonografie der A. cerebri media (PI < 5. Perzentile) sollte die Entbindung spätestens ab 37 + 0 SSW in Erwägung gezogen werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E36
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [61], [77], [78], [79], [80]
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Bei einer erniedrigten CPR (zerebroplazentaren Ratio) kann ab 37 + 0 SSW die Entbindung angestrebt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E37
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [124], [125], [126]
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Bei einem isolierten SGA-Fetus (unauffällige Doppler-Sonografie, keine Zusatzrisiken) kann die Entbindung ab 38 + 0 SSW in Erwägung gezogen werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E38
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Bei einem isolierten SGA-Fetus (unauffällige Doppler-Sonografie, keine Zusatzrisiken) soll eine Terminüberschreitung vermieden werden.
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5.4.3 Entbindungsmodus
Konsensbasierte Empfehlung 5.E39
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Nicht jede Schwangere mit IUGR muss durch einen Kaiserschnitt entbunden werden.
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Konsensbasierte Empfehlung 5.E40
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [127], [128], [129], [130], [131], [132], [133]
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Bei einer IUGR mit unauffälliger Doppler-Sonografie oder einer erhöhten Pulsatilität in der A. umbilicalis (> 95. Perzentile) – nicht bei ARED-Flow – kann eine Geburtseinleitung durchgeführt und eine Vaginalgeburt angestrebt werden. Jedoch muss das höhere Komplikationsrisiko beachtet werden und intrapartal eine kontinuierliche Überwachung erfolgen.
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5.4.4 Weitere Empfehlungen
Ambulante oder stationäre Betreuung
Konsensbasierte Empfehlung 5.E41
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Die Entscheidung für eine ambulante oder stationäre Betreuung einer Schwangeren mit IUGR sollte individuell gefällt werden.
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Bettruhe
Zur Hospitalisierung mit Bettruhe bei Verdacht auf fetale Wachstumsrestriktion gibt es nur wenige evidenzbasierte Daten, die keinen Vorteil zeigen konnten [134].
Ernährung
Eine Umstellung der Ernährung, diätetische Maßnahmen oder eine zusätzliche Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (z. B. Kalzium [135]) zeigten keinen Benefit [136] und werden daher nicht empfohlen.
Nikotinverzicht
Konsensbasierte Empfehlung 5.E42
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [137]
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Ein Nikotinverzicht soll allen Schwangeren empfohlen werden.
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Progesteron
Progesterone zeigten keinen Nutzen zur Reduktion der IUGR [138] und sollten somit hierfür nicht eingesetzt werden.
Sauerstoffgabe
Zur mütterlichen Sauerstoffgabe gibt es nur unzureichende Studien, die teils methodische Mängel aufweisen. In einer älteren Cochrane-Analyse wurden diese Studien evaluiert und geschlussfolgert, dass keine ausreichende Evidenz vorliegt, die Vorteile und Risiken einer mütterlichen Sauerstoffgabe abzuschätzen [139]; daher sollte diese nicht erfolgen.
Sonstiges
Es wurden zahlreiche Interventionen in der Schwangerschaft untersucht, die den Blutfluss zur Plazenta verbessern sollen [140]. Doch weder die Erhöhung des Plasmavolumens [141] noch die Gabe von niedrig dosierter ASS [142] oder Sildenafil [143], [144] hatten einen Benefit und werden daher nicht empfohlen.
Auch eine antihypertensive Therapie verbessert bei Schwangeren mit einer Bluthochdruckerkrankung nicht das fetale Wachstum [145], [146] und sollte genauso wenig wie NO-Donatoren oder vasodilatative Substanzen – derzeit noch unzureichend untersucht – hierfür empfohlen werden [147].
6 Aufklärung und Beratung
Mit der Schwangeren bzw. mit den werdenden Eltern sollten ausführliche Aufklärungs- und Beratungsgespräche über die Schwangerschaftskomplikation „IUGR“, den individuellen Verlauf und weitere Konsequenzen geführt werden. Dabei sollte erklärt werden, dass es sich auch um ein konstitutionell kleines Kind handeln kann, das nicht zwangsläufig mit einer erhöhten perinatalen Morbidität konfrontiert ist. Die Gespräche sollten interdisziplinär durch Pränatalmediziner/Geburtshelfer und Neonatologen geführt werden. Bei entsprechendem fetalem Krankheitsbild sollten zusätzliche pädiatrische oder humangenetische Spezialisten hinzugezogen werden. Neben der Aufklärung über die möglichen Ursachen sollte eine Aufklärung über Kurz- und Langzeitfolgen, das Wiederholungsrisiko und gegebenenfalls über mögliche diagnostische Untersuchungen durchgeführt werden.
In einer ausführlichen ärztlichen Beratung sollen dann die individuellen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen der Schwangeren bzw. der werdenden Eltern im Zusammenhang mit der Diagnose erörtert werden. Die gegebenenfalls anstehenden Entscheidungen sollten auf der Basis eines gemeinsamen Entscheidungsfindungsprozesses getroffen werden. Die wichtigsten Ergebnisse der Aufklärungs- und Beratungsgespräche sind transparent zu dokumentieren (vgl. hierzu auch die S2k-Leitlinie „Frühgeborene an der Grenze der Lebensfähigkeit“ (196)).
Eine zusätzliche psychologische oder seelsorgerische Betreuung, im Idealfall bereits pränatal initiiert, kann für die werdenden Eltern ein wichtiger Aspekt sein [148].
7 Prophylaxe
Insbesondere nach einer IUGR in einer vorherigen Schwangerschaft möchte man ein erneutes Auftreten verhindern. Hierzu sind in der Vergangenheit zahlreiche Ansätze evaluiert worden, jedoch nur wenige haben einen evidenzbasierten Nutzen.
Acetylsalicylsäure (ASS)
Konsensbasierte Empfehlung 7.E43
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [149], [150], [151]
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Bei erhöhtem Risiko für eine Störung der uteroplazentaren Versorgung mit dem Risiko für eine IUGR sollte ≤ 16 SSW mit einer niedrig dosierten Gabe von ASS prophylaktisch begonnen werden.
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Antihypertensive Therapie
Die antihypertensive Therapie einer milden bis moderaten Hypertonie in der Schwangerschaft scheint nicht das Risiko für einen SGA-Fetus zu erhöhen (RR 1,02, 95%-KI 0,89 – 1,16) [145]. Die Verwendung eines Betablockers zur antihypertensiven Therapie ist jedoch mit einer Wachstumsrestriktion assoziiert (RR 1,36, 95%-KI 1,02 – 1,82) [152], weshalb hierauf möglichst verzichtet werden sollte.
Bettruhe
Es gibt keine Evidenz, dass eine prophylaktische (ambulante oder stationäre) Bettruhe das Auftreten einer IUGR verhindern kann [134].
Ernährung
Konsensbasierte Empfehlung 7.E44
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [135], [153], [154], [155], [156], [157], [158]
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Spezielle Ernährungsformen oder Supplementierung der Nahrung haben keinen evidenzbasierten Nutzen und sollten daher nicht zur Prophylaxe einer IUGR empfohlen werden.
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Heparin
Konsensbasiertes Statement 7.S11
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [159], [160], [161]
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Die Gabe von niedermolekularem Heparin scheint vielversprechend zur Prophylaxe einer IUGR zu sein. Jedoch gibt es aktuell keine ausreichende Evidenz, insbesondere hinsichtlich möglicher schwerer Nebenwirkungen, dies zu empfehlen.
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Nikotin
Konsensbasierte Empfehlung 7.E45
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Alle rauchenden Schwangeren sollen darüber informiert werden, dass eine Abstinenz von Nikotin das Risiko für eine IUGR senken kann.
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Literatur: [162], [163]
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8 Screening
Das antenatale Erkennen einer IUGR ist von entscheidender Bedeutung, da hiervon neben dem Schwangerschaftsverlauf auch das neonatale Outcome entscheidend beeinflusst wird [29], [164], [165].
Anamnese
Eine ausführliche Anamnese vor allem hinsichtlich möglicher Risikofaktoren für eine IUGR (siehe Kapitel 2. Epidemiologie/Ätiologie) ist essenziell, da bei erhöhtem Risiko für eine IUGR eine engmaschige Überwachung in die Wege geleitet werden kann [166].
Klinische Untersuchung
(siehe Kapitel 3.1. Klinische Untersuchung)
Sonografie
Grundvoraussetzung eines effektiven Screenings ist die akkurate Datierung (Kapitel 3.2.1. Scheitel-Steiß-Länge).
Zusätzlich kann analog zum Präeklampsie-Screening im 1. Trimenon mit der Kombination aus verschiedenen Markern (maternale Anamnese, Doppler-Sonografie der Aa. uterinae, mittlerer arterieller Blutdruck, PAPP-A, freies β-hCG, PlGF, PP13, ADAM-12 und NT) ein Screening auf SGA/IUGR versucht werden. Ein genereller Einsatz kann jedoch derzeit noch nicht empfohlen werden.
Doppler-Sonografie
Konsensbasierte Empfehlung 8.E46
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Expertenkonsens
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Konsensusstärke +++
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Literatur: [167], [168]
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Ein auffälliger Doppler-Sonografie-Befund der Aa. uterinae im Sinne einer erhöhten Pulsatilität (PI > 95. Perzentile) sollte zu regelmäßigen sonografischen Wachstumskontrollen und zur Doppler-Sonografie der A. umbilicalis führen.
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9 Appendix
([Abb. 1] und [2])
Abb. 1 Algorithmus Diagnose der IUGR.
Abb. 2 Algorithmus Management der IUGR.