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Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(11): 1134-1135
DOI: 10.1055/s-0043-121187
DOI: 10.1055/s-0043-121187
GebFra Magazin
Recht in der Praxis
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Müssen zukünftig ermächtigte Krankenhausärzte teilnehmen?Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
27. November 2017 (online)

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat den Versuch unternommen, ermächtigte Krankenhausärzte zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) zu verpflichten. Nach einem erstinstanzlichen Sieg der KVH erklärte das Hessische Landessozialgericht (LSG) die zugrundeliegende Regelung der Bereitschaftsdienstordnung (BDO) für rechtswidrig. Doch noch ist nicht alles „in trockenen Tüchern“.