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DOI: 10.1055/s-0044-1790499
Das Cannabiskonsumgesetz als erster Schritt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in Deutschland und Blockade von Reformgegnern in Politik und Suchthilfe.
Hintergrund und Fragestellung: Der nicht-strafrechtlichen Umgang mit Cannabis und anderen psychoaktiven Substanzen verfolgt eine neue drogenpolitische Strategie, da Verbote und die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkonsumenten ihr Ziel nicht erreichen. Das neue Cannabisgesetzes am 23.3.2024 (Inkrafttreten seit April), das den Eigenanbau und Eigengebrauch von Erwachsenen erlaubt, verfolgt diese neuen Kurs Der erste Schritt zur Entkriminalisierung des Erwerbs und Besitzes ist getan; der zweite zu lizensierten Fachgeschäften ist noch in der Diskussion. Vom Koalitionsvertrag bis zum Gesetzt hat es über zwei Jahre einen intensiven und sehr kontroversen Diskurs gegeben, in dem insbesondere die verfasste Ärzteschaft und die Psychiatriefachgesellschaft noch immer Ängste schüren.
Methoden/Erläuterung des Versorgungsprojektes: Der gerade erst erlaubte Eigenanbau und die Entwicklung von Anbauvereinen sind noch in den Kinderschuhen; der Erwerb für Gelegenheitskonsumenten muss noch über den Schwarzmarkt stattfinden. Die Justiz und die Polizei, sowie Kommunen sehen sich überfordert in der Umsetzung des Gesetzes und es gibt viel Widerstand, z.B. durch rigide Gesetzesauslegungen und Bußgeldkataloge bei Verstößen und die BZgA arbeitet noch an einer zielgruppenspezifischen Präventionsstrategie für Nichtkonsumierende und riskant Konsumierende. Es wird eine Ausweitung des Beratungs- und Behandlungsbedarfes für Menschen mit Konsumstörungen erwartet, wobei es bereits gut evaluierte Behandlungsprogramme gibt.
Ergebnisse/Erfahrungen, Erwartungen: Man kann davon ausgehen, dass bei einem liberalen Umgang mit Betäubungsmitteln der Konsum, insbesondere bei Jugendlichen, nicht zwangsläufig ansteigt, wenn derartige Modelle sowohl mit zielgruppenspezifischen Angeboten der Prävention und Selbstkontrolle, sowie mit regulierenden strukturellen Maßnahmen (Verkaufsbeschränkungen, Werbeverbote, gesellschaftliche offene Diskurse mit Hilfe von „traditionellen“ wie neuen sozialen Medien) verknüpft sind.
Diskussion und Schlussfolgerung: Kriminalisierung ist eine ungeeignete, nicht erforderliche und nicht angemessene Maßnahme im Umgang mit Drogenkonsum. „Drug-Checking“, um gesundheitliche Gefährdungen zu reduzieren, ist zwar rechtlich erlaubt, aber noch nicht in Länderverordnungen umgesetzt. Es gibt weitere notwendige Projekte, wie flächendeckende Naloxonvergabe, mehr Drogenkonsumräume, erleichterte Diamorphin vergabe. Notwendig ist eine umfassende Debatte über die Ziele der Suchtpolitik.
Offenlegung von Interessenskonflikten sowie Förderungen: Ich und die Koautorinnen und Koautoren erklären, dass während der letzten 3 Jahre keine wirtschaftlichen Vorteile oder persönlichen Verbindungen bestanden, welche die Arbeit zum eingereichten Abstract beeinflusst haben könnten.
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Publication History
Article published online:
19 September 2024
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Georg Thieme Verlag KG
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