Tierarztl Prax Ausg G Grosstiere Nutztiere 2024; 52(05): 305-306
DOI: 10.1055/s-0044-1791588
Abstracts │ DVG

Fachspezifische Betrachtung der amtstierärztlichen Bekämpfung der amerikanischen Faulbrut im bestehenden rechtlichen Rahmen

F Koithan
1   Referat 71 Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Ludwigshafen
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    Einleitung Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist gemessen an dem Ausmaß der verursachten Bienenschäden nach der Milbe Varroa destructor die zweitwichtigste Erkrankung, die regelmäßig in Deutschland auftritt. In der Fachliteratur wurde sie Mitte des 20. Jahrhunderts als eher süddeutsche Erkrankung interpretiert. Spätestens ab den 90er-Jahren gilt dies nicht mehr. Sowohl im Norden der alten als auch in den neuen 5 Bundesländern trat die Bruterkrankung fortan zur Sorge der Betroffenen regelmäßig auf. Die amtlich festgestellten Neuausbrüche der AFB-Fälle in Deutschland erhöhten sich von 80 im Jahr 1950 auf 370 in Gesamtdeutschland im Jahr 2000. Danach verringerte sich die Zahl der Ausbrüche mit Schwankungen im Jahr 2022 auf 87 Fälle.

    Material und Methoden Die Fallzahlen der amtlich festgestellten Fälle der AFB werden vom Friedrich-Löffler-Institut regelmäßig veröffentlicht. Die Methodik der im Vortrag behandelten Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut beruht auf den Homepages der Bieneninstitute in Kirchhain und Celle sowie der Literatur von F. Pohl Faulbrut erkennen und bekämpfen (1999) mit Zitaten von C. Otten und W. Ritter, Patient Tier, Bienenkrankheiten (1994). Die dort beschriebene Methodik wurde vom Autor bei der Seuchenbekämpfung als zuständiger Amtstierarzt angepasst und modifiziert.

    Die Beschreibung der praktischen Bekämpfung zur Tilgung der Amerikanischen Faulbrut wird anhand von Fallbeispielen der Jahre 2017 bis 2021 beschrieben. Die häufigen Verstöße gegen Vorschriften für das Verbringen von Bienenvölkern in ein Frühtrachtgebiet im Jahr 2024 werden dargestellt. Die Reaktionen des zuständigen Veterinäramtes werden erläutert.

    Beschreibung einer modellhaften Faulbrutbekämpfung Die Entscheidung wie die Faulbrut bekämpft werden soll, liegt beim Amtstierarzt, der je nach Sachlage sich zwischen dem Abtöten oder dem Kunstschwarmverfahren entscheiden kann. Wie die Bekämpfung gestaltet werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der idealerweise gewählte Ablauf, kann anhand eines Fließschemas nachvollzogen werden. Folgende Faktoren sind bei der Auswahl der Methodik von Bedeutung:

    Die nach der amtlichen Feststellung durchgeführten epidemiologischen Ermittlungen des Amtstierarztes führen zur Einrichtung eines vorläufigen Sperrbezirkes. Hierbei sind alle Bienenvölker der betroffenen Imker im Sperrbezirk klinisch zu untersuchen und von jedem Volk sind Futterkranzproben zur mikrobiologischen Untersuchung in die zuständigen Veterinäruntersuchungsämter einzusenden. Bei Bedarf müssen andere Veterinärämter im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen kontaktiert und informiert werden, wenn herausgefunden wurde, dass potenziell infizierte Bienenvölker, kontaminiertes Futter oder Ausrüstung, die aus einer betroffenen Imkerei stammt, über Landkreisgrenzen verbracht wurde. Danach folgt die Auswertung der Ergebnisse der klinischen und mikrobiologischen Untersuchungen erhobener Futterkranzproben.

    In Kenntnis der ermittelten epidemiologischen Situation werden der zeitliche Ablauf und die angewendeten Seuchenbekämpfungsmaßen (Sanierung) vom zuständigen Veterinäramt geplant. Ausschlagegebend für die Methodik und die Chronologie sind die materiellen und personellen Ressourcen, die Kooperationsbereitschaft der betroffenen Bienenhalter, die Volksstärke und Schweregrad der Krankheitssymptome, die Jahreszeit sowie die Zahl der einzubeziehenden Bienenvölker.

    Entscheidend für den Erfolg der Sanierung ist die Nutzung von Synergien beim Einsatz von personellen und materiellen Ressourcen. Wenn der Betroffene es akzeptiert, ist die Hinzuziehung/Bildung eines Hilfstrupps von engagierten Imkern, der hilft den immensen Arbeitsanfall zu bewältigen, vorteilhaft. Als positiver Anreiz ist der Gewinn von Erfahrungen, die Verbesserung der Sachkunde und das Gemeinschaftserlebnis hervorzuheben. Eine Faulbrutsanierung kann für Jungimker als ein positiver Erlebnisevent wahrgenommen werden und dazu führen, dass die eigene Imkerei professionalisiert wird und sich die Betreffenden zu Bienensachverständigen ausbilden lassen. Solche Aktionen können das Misstrauen des betroffenen Imkers und eine Verweigerungshaltung gegenüber amtlichen Anordnungen und anderen Imkerkollegen aufbrechen. Absolut zu vermeiden sind unproduktive Konfrontationen zwischen Imkern, die den Betroffenen als schuldig und charakterlich defizitär darstellen, wenn tatsächlich oder vermeintlich Verstöße gegen die Bienenseuchenverordnung begangen wurden. Die beteiligten Amtstierärzte, hinzugezogene Berater von Bieneninstituten, Bienenseuchensachverständigen, Vereinsvorsitzende und helfende Imker müssen in solchen Situationen konstruktiv, offen und datenschutzkonform miteinander kommunizieren, damit Fehler erkannt und behoben werden.

    Probleme bei der Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut anhand von Fallbeispielen Anhand konkreter Beispiele aus der Faulbrutbekämpfung sollen Hemmnisse bei der Faulbrutbekämpfung erläutert werden:

    Das Verstecken von Bienenvölkern und Bienenausrüstung und Futterhonig und dem Verschweigen der Weitergabe oder gar der erneute Bezug von Bienenvölkern, führt zu mangelhaftem Erfolg bei der Seuchenbekämpfung.

    Die Uneinsichtigkeit der betroffenen Imker für Maßnahmen der Seuchenbekämpfung aus diversen Gründen, führt oft zu Ineffektivität und Misserfolg der Sanierung.

    Mangelnde Nachkontrollen von Behörden nach der Sanierung führen gegebenenfalls zum Stocken und dem Abbruch der Sanierungsbemühungen.

    Mangelnde Sachkenntnis und schlechte Umsetzung der Maßnahmen bei der Seuchenbekämpfung kann dazu führen, dass Arbeitsressourcen unnötig verschwendet werden und der Erreger weiter zirkuliert.

    Außerordentliche Überlastung, Krankheit oder der Tod eines Imkers, dessen Bienen von Faulbrut betroffen sind, führt zum Stocken der Sanierung.

    Obwohl die Sanierung abgeschlossen ist und die Bienen die Prozedur überlebt haben, werden wieder Sporen in Futterkranzproben nachgewiesen.

    Verstöße gegen Vorschriften zum Verbringen von Bienenvölkern in ein Frühtrachtgebiet im Jahr 2024 Die Einhaltung von Wandervorschriften ist wichtig dafür, dass die Amerikanische Faulbrut nicht ungewollt weiterverbreitet wird.

    Das Anwandern von Massentrachten fördert zwar die Vitalität der Bienen, wenn die Bienen gesund sind und der Nektarfluss gut ist. Bei schlechter Völkerführung und Ausbleiben der Tracht am Wanderstandort, können schwache Völker ausgeräubert und Krankheiten werden auf Bienenvölker anderer Imker verbreitet.

    Die derzeitig noch gültige Bienenseuchenverordnung hat Vorgaben, die erfüllt werden müssen, damit seine Bienenvölker an einen Standort der einen guten Honigertrag verspricht verbracht werden dürfen.

    Typische Verstöße beim Eintreffen am Wanderort sollen beispielhaft aus einem Frühtrachtgebiet im Jahr 2024 beschrieben werden und es wird die Ahndung und gegebenenfalls Heilung der Verstöße durch das zuständige Veterinäramt dargestellt. Ziel der Maßnahmen soll zukünftig eine bessere Einhaltung der Vorschriften sein.

    Fazit Für die Bienengesundheit ist die wirksame Faulbrutbekämpfung von entscheidender Bedeutung.

    Ein betroffener Imker ist ohne spezielle Fachkenntnisse relativ hilflos und kann die Sanierung nicht alleine durchführen.

    Nach den epidemiologischen Ermittlungen sind die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung des Erregers durch das zuständige Veterinäramt anzuordnen und zu überwachen. Hierbei muss in schwierigen Fällen für die Sanierung fachliche Expertise eingeholt werden. Elementare Bedeutung hat es, durch offene und respektvolle Kommunikation die Ziele und die Gründe für die Sanierung zu kommunizieren. Wichtig ist ein positives Arbeitsklima und ein Vertrauen schaffender Umgang der Beteiligten Akteure, ohne die Erfolgskontrolle aus den Augen zu verlieren. Die Sanierung ist erst beendet, wenn keine Sporen mehr in den Bienenvölkern der betroffenen Imkerei nachgewiesen werden. Dies gelingt nicht immer nach der ersten Sanierungskampagne. In solchen Fällen muss die Sanierung bis zum Erfolg weitergeführt werden. Faulbrutsanierungen können genutzt werden, freiwillig helfenden Jungimkern Fachkompetenz zu vermitteln, damit sie im Bedarfsfall wieder eingesetzt werden können und sich später zu Bienensachverständigen weiterbilden lassen.


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    Publication History

    Article published online:
    24 October 2024

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