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DOI: 10.1055/s-1999-10826
Fragen und Antworten in AINS
Questions and Answers in AINSPublication History
Publication Date:
31 December 1999 (online)
Sehr geehrte Herausgeber,
in AINS Heft 11/1998, S. 722, haben wir den Beitrag „Intubationsbedingte Zahnschäden - diagnostische und therapeutische Aspekte” mit Interesse gelesen. Die Empfehlungen zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren sind in der Praxis sehr hilfreich. Nach einem intubationsbedingten Zahnschaden muß der Patient jedoch über das unerwünschte Ergebnis informiert werden. Dann stellen sich Haftungsfragen. In der gesundheitspolitischen Landschaft wird es zunehmend schwieriger, die Kosten für Zahnersatz über die eigene Haftpflichtversicherung oder die des Krankenhauses abzuwickeln. Wir bitten zu folgenden Fragen um Hinweise aus juristischer Sicht:
Ist der Patient im voraus über eventuelle Zahnschäden aufzuklären? Wie soll sich der Anästhesist nach einem intubationsbedingten Schaden verhalten? Wie sind die haftungsrechtlichen Fragen geregelt?
F. Kienzle, Stuttgart
iur. Dr. E. Biermann
Justitiar d. Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten
Roritzstr. 27
90419 Nürnberg