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DOI: 10.1055/s-2000-7006
Vorrang der Zulassung des Krankenhauses für ambulantes Operieren vor Ermächtigung des Chefarztes?
Urteil des Bundessozialgerichts vom 9.6.1999Publication History
Publication Date:
31 December 2000 (online)
Problemstellung
Nach § 116 Sozialgesetzbuch V (SGB V) in Verbindung mit § 31 a Abs. 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) können Krankenhausärzte mit abgeschlossener Weiterbildung mit Zustimmung des Krankenhausträgers vom Zulassungsausschuss zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden, sofern hierfür unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Versicherten ein Bedarf besteht. In einem Urteil vom 9.6.1999 - B 6 Ka 25/98 R - hat sich das Bundessozialgericht (BSG) mit der Frage befasst, ob in Bezug auf ambulante Operationen ein Bedarf für die Ermächtigung eines Chefarztes entfällt, wenn das betreffende Krankenhaus kraft Gesetzes (§ 115 b Abs. 2 SGB V) zur Erbringung diese Leistungen zugelassen ist.
Rechtsanwalt Dr. H.-J. Rieger
Zeppelinstraße 2
76185 Karlsruhe