Organisationsentwicklung und Case Management
Organisationsentwicklung und Case Management
Case Management wird im Sozial- und Gesundheitsbereich eingesetzt,
um einzelne Behandlungsformen zu koordinieren, mit dem Ziel, eine einheitliche
Unterstützung herzustellen. Es geht darum, den Ablauf einer Behandlung
durch verschiedene Anbieter gemeinsam und fallbezogen zu bedenken. Die
Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen in der Form
des Case Managements hat noch kaum Tradition. Die alte Gewohnheit, alles
alleine zu bestimmen, wird heute vermehrt durch Leistungsvereinbarungen
verdrängt, die einzelnen Fachstellen ihre Aufgaben zuweisen.
Die Perspektive ist ein Zusammenschluss von acht verschiedenen
Fachstellen mit fünf verschiedenen Trägerschaften. In den
Städten Solothurn und Olten gab es in den 90er Jahren - wenn auch
nicht in gleichem Ausmaß wie in Zürich mit dem
„Platzspitz” - offene Drogenszenen. Als
Sofortmaßnahmen wurden Anlaufstellen für Drogenabhängige, wo
Drogen steril injiziert werden konnten, oder Heroinabgabeprojekte,
Gassenküchen sowie Arbeitsmöglichkeiten und Beratungsstellen
geschaffen. Drogenabhängige sahen sich zu jener Zeit mit einer Vielzahl
von Hilfsangeboten und Tagesstrukturen konfrontiert. So konnte es vorkommen,
dass sich täglich mehrere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
verschiedener Einrichtungen mit dem gleichen Drogenabhängigen
beschäftigten. In der Folge des allgemeinen Spardrucks versuchte der
solothurnische Regierungsrat (Exekutive auf kantonalschweizerischer Ebene) mit
einem neuen Konzept Doppelspurigkeiten in der Suchthilfe zu beheben. Der
Regierungsrat verabschiedete ein entsprechendes Konzept mit vier Regionen der
Suchthilfe und versah diese Regionen mit einem Leistungsauftrag, welcher sie
verpflichten sollte, nach dem Modell des Case Managements zusammenzuarbeiten.
Eine der beiden größeren Regionen ist die Region Solothurn
(Nord-Westschweiz) mit 52 Gemeinden bzw. 90 000 Bürgern. Die
Region Solothurn hat dank der überschaubaren Größe das Case
Management konsequent umsetzen können: Insgesamt sind heute ca.
85 % der Klienten der regionalen Suchthilfe im Case Management
erfasst.
Corporate Identity, Corporate Design und
Informationstechnologie
Corporate Identity, Corporate Design und
Informationstechnologie
Die juristische Voraussetzung für die Zusammenarbeit bildet die
gemeinsame Trägerschaft mit der Rechtsform eines Vereins. Mit
professioneller Unterstützung wurden das Erscheinungsbild, das Leitbild
und die Kommunikationsinstrumente der Perspektive vereinheitlicht. Die
Mitarbeitenden wurden in den Prozess mit einbezogen u. a. bei der neuen
Namengebung „Perspektive Fachstellen für soziale
Dienstleistungen”. Durch die Schaffung einer Corporate Identity und
eines Corporate Design wurden die Grundlagen der Zusammenarbeit im Rahmen des
Case Managements unterstützt. Alle Fachstellen der Perspektive arbeiten
auf einem gemeinsamen PC-Netzwerk. Über jeden Klient wird ein Dossier
erstellt. Der Zugang zu den Daten ist auf die Mitarbeitenden beschränkt,
die direkt mit den Klienten in Kontakt stehen. Die Klienten werden über
die Form der Datenerfassung informiert und müssen dem zustimmen, sofern
sie Dienstleistungen der Perspektive beziehen wollen.
Wichtiges Bindeglied zwischen Öffentlichkeit, Privatwirtschaft
und Suchtmittelabhängigen ist ein speziell zu diesem Zwecke geschaffener
Förderverein. Dadurch können in der Region Solothurn täglich
30-50 Abhängige für kurze Arbeitseinsätze an Unternehmen
und an Privatpersonen vermittelt werden.
Die Erfahrungen der ersten drei Jahre seit Bestehen der Perspektive
haben gezeigt, dass mit dem Case Management nicht unbedingt Gelder einzusparen
sind. Durch die vernetzte Arbeit werden jedoch die öffentlichen Mittel
gezielt und dank des Controllings nachvollziehbar eingesetzt.
Case Management in der Perspektive
Case Management in der Perspektive
Das Angebot an Dienstleistungen nach der Arbeitsweise Case
Management soll dazu führen, dass einzelne Hilfestellungen koordiniert
erbracht werden. Damit das Ziel, die Dienstleistungen wirksam zu erbringen,
erreicht werden kann, muss der Ablauf der Hilfeerbringung geplant werden und
einem bestimmten Schema folgen (siehe Abb. 1 ). Klare,
einheitliche Strukturen sind eine wichtige Voraussetzung für diese
Arbeitsweise.
Abb. 1 Ablaufmodell Case
Management.
Erschließung des Zugangs
Erschließung des Zugangs
Klienten, welche das Dienstleistungsnetz der Perspektive seit
geraumer Zeit benutzen, können mit wenig Aufwand ins Verfahren des Case
Managements aufgenommen werden. Schwierig gestaltet sich der Zugang zu den
Personen, die die Angebote der Perspektive eigentlich brauchen würden,
diese jedoch bisher nur vereinzelt nutzten. Nach Wendt ist das Anmeldeverfahren
daraufhin zu durchleuchten, ob es unbeabsichtigt zu einer Selektion der
Klientel führt [2 ]. Am Beispiel des
niederschwelligen Angebots Anlaufstelle zeigt sich jedoch, dass Klienten mit
der Aufnahme ins Case Management kaum Mühe haben.
Vereinbarung über die Zusammenarbeit
Intake/Fallaufnahme
Vereinbarung über die Zusammenarbeit
Intake/Fallaufnahme
Alle Klienten werden beim Erstkontakt über das Case Management
der Perspektive informiert und erhalten ein Informationsblatt (siehe Text am
Ende des Beitrags). In der Perspektive erfolgt bei der Fallaufnahme die
Erfassung der wichtigen Daten mittels des Klientenverwaltungsprogramms
ABC+Q. Das Dokumentationssystem ABC + Q wird in der
problemorientierten ambulanten Beratung und Therapie für das Controlling
und Qualitätsmanagement eingesetzt. ABC+Q ermöglicht das
systematische Erfassen und Evaluieren von Beratungs- und
Therapieverläufen. Das Instrument wurde im Kontext von Jugend-, Eltern-
und Erwachsenenberatung entwickelt und richtet den Fokus ausdrücklich auf
Suchtprobleme. Die soziodemographischen Daten der Klientinnen und Klienten
können abgelegt und ausgewertet werden. Gleichzeitig bietet es den
Beraterinnen und Beratern die Möglichkeit der EDV-gestützten
Journalführung und der Pendenzen- und Adressverwaltung. ABC+Q wurde
vom Wissenschaftlichen Dienst der Suchthilfeorganisation ContactNetz in Bern
entwickelt.
Peter von Splunteren vom niederländischen Nationalen Institut
für Methodenentwicklung nennt zwei Ziele des Intake [2 ]:
Der Helfer informiert den Klienten über die Aufgabe und die
Arbeitsweise der Institution.
Der Helfer entwirrt mit dem Klienten die Problematik und
entscheidet danach, ob die Institution in seinem Fall ein Hilfeangebot machen
kann.
Der Erstkontakt mit der Perspektive kann nur in einer der acht
Fachstellen stattfinden. Mit dem Intake werden die Personalien, der Grund der
Anmeldung, die aktuelle Situation, die beteiligten Personen und Institutionen
usw. erfasst. Verantwortlich für das Intake sind die Mitarbeiter der
jeweiligen Fachstellen. Gemeinsam mit dem Klienten nehmen sie eine erste
Bedarfseinschätzung vor und übermitteln diese Daten via ABC+Q an
den Koordinator des Case Managements. Dieser bestimmt für jeden Fall einen
Case Manager. Der Case Manager nimmt mit dem Klienten Kontakt auf, koordiniert
die weiteren Interventionen und ist für die Erfassung der Profile sowie
das Ausfüllen der Zielvereinbarung und der Auswertung im ABC+Q
verantwortlich.
Einschätzung der Situation und Bedarf an
Dienstleistung
Einschätzung der Situation und Bedarf an
Dienstleistung
Bei der Bedarfseinschätzung werden Ressourcen und Defizite in
verschiedenen Lebensbereichen erfasst. Mit dem „Assessment”[1 ] nimmt der Case Manager mit dem Klienten eine
Einschätzung der Situation und des Bedarfs an Dienstleistungen vor. Die
Hilfestellung kann nur dann wirksam und gezielt erbracht werden, wenn
während der Zusammenarbeit wiederholt eine Bedarfseinschätzung
vorgenommen wird.
Tab. 1 Auswertung Anlassprobleme im
Erstgespräch (n = 225) ABC+Q
2000
Anlassproblem-Bereich Anzahl Nennungen % der Fälle % der Angaben Angaben % der Fälle pro
Bereich
1.
Suchtmittelkonsum
69,3
Suchtmittelkonsum 89 39,6 19,6
Entzug 16 7,1 3,5
Abstinenz 35 15,6 7,7
Substitution 16 7,1 3,5
2. soziale Beziehungen
36,9
Familienbeziehungen 45 20,0 9,9
Erziehungsfragen 18 8,0 4,0
Partnerschaft 15 6,7 3,3
andere soziale Beziehungen 5 2,2 1,1
3. körperliche
Gesundheit
16,4
psychisches Befinden 30 13,3 6,6
körperliche Gesundheit 2 0,9 0,4
Essverhalten 5 2,2 1,1
4.
Ausbildung/Beruf/Finanzen
32,4
Ausbildung 14 6,2 3,1
Berufsarbeit 28 12,4 6,2
Finanzen 31 13,8 6,8
5. Bewältigung von
Alltagsaufgaben
37,8
Wohnen 36 16,0 7,9
genügende Tagesstruktur 5 2,2 1,1
Umgang mit Justiz und Behörden 12 5,3 2,6
Bewältigen von Alltagsaufgaben 32 14,2 7,0
6. Information
6,2
angemessen informiert sein 14 6,2 3,1
7.
Suizidgefährdung
-
Suizidgefährdung - - -
8. Gewalt
1,8
Gewalt 4 1,8 0,9
anderes
3 1,3 0,7 1,3
total
455
100
Zielvereinbarung/Hilfeplan
Zielvereinbarung/Hilfeplan
Aufgrund der Bedarfseinschätzung werden Ziele festgelegt und
ein Hilfeplan erstellt. Die Zielvereinbarung wie auch der Hilfeplan werden im
Verlaufe des Prozesses überprüft und bei Bedarf angepasst. In der
Zielvereinbarung werden die Art der Dienstleistung, der Umfang der zu
erbringenden Leistungen und der Zeitrahmen festgehalten. Der Klient wird in
seiner Verantwortung angesprochen, beim Entwurf des Hilfeplans aktiv
mitzuwirken. Der Hilfeplan wird schriftlich festgehalten und von allen
Beteiligten unterzeichnet. Spätestens nach sechs Monaten wird jede
Zielvereinbarung mit allen Beteiligten überprüft. Der Klient und der
Case Manager erhalten je ein Exemplar dieser Vereinbarung.
Durch die Zielvereinbarung wird dem Klienten der Zugang zu den in
der Planung festgelegten Dienstleistungen ermöglicht. Alle
Tätigkeiten und Kontakte im Zusammenhang mit dem Fall werden schriftlich
festgehalten. Will der Klient oder die Klientin während der vereinbarten
Dauer der Zielvereinbarung die Dienstleistungen verändern, muss vor dem
Bezug dieser Leistungen die Vereinbarung überarbeitet werden.
Monitoring/Ergebnisbewertung
Monitoring/Ergebnisbewertung
Der Case Manager muss über die Entwicklung der Klienten
informiert sein. Alle wichtigen Ereignisse werden durch die Mitarbeitenden der
Fachstellen im ABC+Q festgehalten. In regelmäßigen
Abständen erfolgt gemeinsam mit den Beteiligten eine Kontrolle
(Monitoring) der Zielvereinbarung. Die Auswertung der Hilfeplanung
ermöglicht es, Schwachstellen zu erkennen und einen neuen angepassten
Hilfeplan zu erstellen.
Nach der Auswertung wird festgelegt, ob und wie die Zusammenarbeit
fortgesetzt wird. Wird sie fortgesetzt, muss eine neue Bedarfseinschätzung
erfolgen und der gesamte Ablauf beginnt von neuem (Abb. 1 ).
Mit dem Klientenverwaltungsprogramm ABC+Q verfügt die
Perspektive über ein detailliertes Klientenprofil und es können
Aussagen über die geplanten und die effektiv erbrachten Dienstleistungen
gemacht werden. Vor allem ist ersichtlich, welche Maßnahmen sich als
erfolgreich herausgestellt haben.
Die Erfolgskontrolle ist zum einen für den
Dienstleistungsnutzer wichtig, zum andern dient sie aber auch der Institution
für den Rechenschaftsbericht gegenüber der Öffentlichkeit.
Umgang bei unkooperativem Verhalten
Umgang bei unkooperativem Verhalten
Falls sich Klientinnen oder Klienten unkooperativ verhalten, wird
mit allen Beteiligten eine Sitzung vereinbart, an der das weitere Vorgehen
geplant wird. Falls kein Konsens erarbeitet wird, entscheidet der Case Manager
über das weitere Vorgehen. Diese Form der Zusammenarbeit verlangt von
allen Beteiligten die Bereitschaft, über ihr angestammtes Arbeitsgebiet
hinaus aktiv am Prozess der Klienten mitzuarbeiten. Wichtig ist, Ziele und
Hilfestellungen so zu planen, dass sie für das gesamte Helfernetz
Gültigkeit haben.
Maßgeschneidertes Case Management
Maßgeschneidertes Case Management
Zur Sicherstellung des Case Managements müssen für
einzelne Dienstleistungen individuelle Anpassungen vorgenommen werden.
Arbeitseinsätze
Alle Klienten der Perspektive „Arbeitseinsätze”
werden ins Case Management aufgenommen. Als einzige Ausnahme gelten Klienten
eines speziellen Beschäftigungsprogramms der Psychiatrie sowie Personen,
die von der Bewährungshilfe an die Arbeitseinsätze vermittelt werden
(gemeinnützige Arbeit statt Strafvollzug). Beim Intake werden die Klienten
darauf aufmerksam gemacht, dass sie innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung
des Rahmenarbeitsvertrages die Vereinbarung mit dem Case Manager gemacht haben
müssen. Andernfalls sind sie nicht mehr berechtigt, die Dienstleistungen
der Arbeitseinsätze in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitsvertrag wird somit
an die Zielvereinbarung des Case Managements geknüpft.
Abb. 2 Ablaufschema Case
Management am Beispiel „Begleitetes Wohnen”.
Begleitetes Wohnen
Die Miete einer Wohnung des Begleiteten Wohnens kann nur mit einer
gültigen Case Management-Vereinbarung angetreten werden. Die
Zusammenarbeit im Rahmen des Case Managements ist im Vertrag für
Begleitetes Wohnen geregelt.
Gassennahe Anlaufstelle
Alle Klientinnen und Klienten der Anlaufstelle werden ins Case
Management aufgenommen. Wer keine weiteren Dienstleistungen der Perspektive
nutzen will, erhält keinen Case Manager zugewiesen. Damit bleibt die
Niederschwelligkeit des Zugangs zum Angebot der Gassennahen Anlaufstelle
erhalten. Die Mitarbeiter der Anlaufstelle sind anstelle des Case Managers
direkt für die Vereinbarungen des Case Managements zuständig.
Will ein Klient weitere Angebote der Perspektive nutzen, wird
zuerst eine entsprechende Vereinbarung ausgearbeitet und ein Case Manager
bestimmt. Damit stehen die anderen Dienstleistungen zur Verfügung.
Gassenküche
Der Betrieb der Gassenküche lässt kein eigentliches
Intake zu. Das Gassenküchen-Team wird mittels Klientenliste über die
Zuteilung des Case Managers informiert. Sie unterstützen das Case
Management, indem sie die Benutzer regelmäßig auf die weiteren
Dienstleistungen und das Case Management aufmerksam machen und bei Bedarf den
Kontakt zu einem Case Manager herstellen.
Für die Angebote der Überlebenshilfe ist keine
Vereinbarung notwendig. Bei unkooperativem Verhalten kann aber eine
Dienstleistung eingeschränkt oder der Zugang verweigert werden.
Beratungsstellen
Alle Klientinnen und Klienten der Beratungsstellen werden ins Case
Management aufgenommen.
Klienteninformation