Case Management wird als aktive sozialpädagogische
Vorgehensweise und Methode verstanden, die KlientInnen an Ressourcen des
Hilfesystems heranführt, diese vermittelt und planvoll koordiniert, oder
anders ausgedrückt, einen Versorgungszusammenhang erarbeitet. Zentrale
Aufgaben sind dabei: bedarfsorientierte Hilfeplanung, Koordination und
Steuerung des Gesamtprozesses. Ein planvolles Geleiten durch die Landschaft der
Hilfesysteme verlangt nicht nur methodisches Rüstzeug, sondern
Koordination und qualifizierte Zusammenarbeit der verschiedenen
Versorgungssegmente und Behandlungsangebote. Definiert und qualifiziert ein
regionaler Behandlungs- oder Versorgungszusammenhang seine Zusammenarbeit,
sprechen wir von einem Verbund. Es ist Ziel eines Verbundes, eine
personenzentrierte Hilfeplanung und Hilfeleistung in einem sinnvollen
Gesamtkonzept zu erbringen. Zentrale Zielsetzung ist also Case Management. Wie
ein Versorgungs- oder Behandlungsverbund eine neue Qualität von Case
Management ermöglicht und umgekehrt eine Integration von Case Management
die Behandlungsangebote selbst produktiv verändert, ist Gegenstand dieses
Beitrags. Der Beitrag beruht auf den Erfahrungen eines Therapieverbundes
für Drogenabhängige.
Was ist ein Therapieverbund?
Was ist ein Therapieverbund?
Unter ökonomischem Druck des Wirtschaftsförderungsgesetzes
(September 1996) öffneten sich Leistungsträger und Leistungsanbieter
in der Suchtrehabilitation neuen Behandlungsideen und Formen der regionalen
Kooperation. Eine Ausdifferenzierung der Rehabilitation Drogenabhängiger
wurde gefördert (Langzeit-, Mittelzeit- und Kurzzeittherapie) bis hin zu
neuen Behandlungsformen bei Drogenabhängigen wie Tagesklinik und ambulante
Therapie. Aus heutiger Sicht markiert dieser Zeitpunkt ein Umdenken in Richtung
auf eine integrierte ambulant-orientierte Versorgungsstruktur in der
Suchttherapie und Rehabilitation.
Eine ambulant-orientierte Suchtbehandlung aber verlangt eine
regionale Ausrichtung, die Entwicklung von qualifizierten Formen der
Kooperation und Ansätze für eine integrierte
stationär-ambulant-teilstationäre Behandlung. Diese Umorientierung
setzte daher die Bildung regionaler Therapieverbünde auf die
Tagesordnung.
Ein Therapieverbund definiert sich durch ein differenziertes
regionales Versorgungs- und Behandlungsangebot und eine verbindliche
qualifizierte Zusammenarbeit mit der Zielsetzung, die Versorgung und Behandlung
Suchtkranker in einer Region zu verbessern. Einen solchen Therapieverbund
möchte ich kurz vorstellen.
Der Therapieverbund im Verein für Jugendhilfe
e. V.
Der Therapieverbund im Verein für Jugendhilfe
e. V.
Der Therapieverbund im Verein für Jugendhilfe umfasst vier
Jugend- und Drogenberatungsstellen und die Rehabilitationseinrichtung Four
Steps mit einem ausdifferenzierten Konzept aus Langzeit-, Mittelzeit- und
Kurztherapie, Tagesklinik und Fachambulanz.
Dieser Verbund ermöglicht eine integrierte Rehabilitation von
Drogenabhängigen, indem ambulante, tagesklinische und stationäre
Angebote nahtlos und planvoll kombiniert werden - ein Schritt hin zu
einer personenkonzentrierten Gesamtbehandlung. Grundlage für diese
integrierte Rehabilitation war ein Rahmenkonzept, das zu Beginn des Jahres 97
erarbeitet wurde. Es verschränkt ambulante und stationäre Behandlung
und wurde mit der LVA-Württemberg und der BfA verhandelt.
Die Entwicklung einer modularen Versorgungs- und
Behandungsstruktur
Die Entwicklung einer modularen Versorgungs- und
Behandungsstruktur
Heute werden alle Behandlungseinheiten als „Module”,
d. h. kombinierbar innerhalb eines Behandlungsverbundes, betrachtet, um
wirklich individuelle, von den Betroffenen mitgestaltete, auf ihre
Fähigkeiten und Ressourcen wie auf ihren individuellen Behandlungsbedarf
zugeschnittene Behandlungswege möglich zu machen. Behandlungsmodule sind
durch unterschiedliche Setting-Bedingungen, Zielsetzung und Inhalte definiert:
stationäre Intensivbehandlung (Langzeit, Mittelzeit, Kurzzeit, Adaption),
Tagesklinik, ambulante Reha und NachsorgeWG. Das folgende Schema beschreibt die
möglichen kombinierten Behandlungswege im Therapieverbund.
Behandlungswege
Behandlungswege
Abb. 1 Behandlungswege
Behandlungsangebote sind nicht per se
„Behandlungsmodule”. Sie werden zu solchen, wenn sie
„anschlussfähig” werden, d. h., wenn sie sich mit
anderen Modulen zu einem Ganzen verbinden lassen und eine effektive Kooperation
mit dem umliegenden Versorgungssystem gewährleisten. Modulcharakter
erhalten also Behandlungsangebote, die folgende Eigenschaften haben:
-
sie haben eine offene, kooperative Struktur seitens der
Mitarbeiter;
-
sie sind fähig zur flexiblen Gestaltung der Behandlung
(Zeit, Baustein);
-
sie definieren sich als Teil eines Gesamtbehandlungsplans und
können auftragsbezogen arbeiten;
-
sie ordnen sich einer vorab vereinbarten Behandlungsplanung
unter, die sie aktiv mitgestalten und fortschreiben;
-
sie beziehen sich auf die externe Prozesssteuerung und
-verantwortung bei der Fortschreibung der Rehaplanung und Beendigung;
-
sie beteiligen sich aktiv, Strukturverantwortung (bezüglich
der Kooperationsvereinbarung) sowohl intern wie für das Gesamt des
Verbundes zu übernehmen.
Case Management ist eine Funktion qualifizierter Kooperation im
Therapieverbund
Case Management ist eine Funktion qualifizierter Kooperation im
Therapieverbund
Eine integrierte Suchtbehandlung verlangt, dass die Drogenhilfe
verschiedene Professionen und Institutionen so koordiniert, dass daraus eine
einheitliche Rehabilitation entsteht. D.h., das Behandlungssystem muss eine
hinreichende Qualität der Koordination entwickeln:
-
klare Definition der Kontakt- und Steuerungsverantwortung
-
maximale personale Kontinuität
-
durchgängige, einheitliche Rehaplanung
-
klare Koordination im gesamten Behandlungsverlauf inkl. bei
„Störungen”
-
Konfliktmanagement unter den Beteiligten
-
gemeinsame Fallbesprechung und Reflexion der Kooperation
-
gemeinsame Konzeptionsentwicklung
Solche komplexen Anforderungen an Case Management verlangen feste,
geregelte und überwachte Kooperationsstrukturen. Im Einzelnen:
-
gemeinsame Diagnose und Indikationsstellung von Berater,
Reha-Einrichtung, Rehabilitand und Leistungsträger. Besonders wichtig ist,
dass der Rehabilitand sich mit seinen konkreten Behandlungsoptionen
auseinandersetzen kann und zustimmt (siehe auch unten);
-
Übergabe der Klienten, schriftliche Aufgabenstellung an das
initiale Behandlungsmodul, die auch dem Rehabilitand vertraut ist. Weitergabe
der schriftlichen internen Therapieplanung an den/die zuständigen
KollegInnen, rasche Kontaktaufnahme zwischen Berater und Rehatherapeut;
-
Kontakthalten während des ersten Reha-Abschnitts, vor allem
bei Krisen, Entscheidungen um Entlassung, Planung der Weiterbehandlung und
Fragen der künftigen Lebensgestaltung: telefonisch zwischen den
Professionellen, durch obligatorischen Besuch der KlientInnen beim Berater im
Rahmen von Heimfahrten, evtl. Besuch des Beraters vor Ort, Einleiten und Besuch
ambulanter Weiterbehandlung bereits während der Endphase der
Erstmoduls;
-
bei Modulwechsel sind 3er-Gespräche (KlientIn, bisheriger
und künftig zuständiger KollegeIn) hilfreich;
-
eine Veränderung einer vorab geplanten
Kombinationsbehandlung darf nur unter Hinzuziehen des
Steuerungsverantwortlichen in Gang gesetzt werden;
-
Übergabe und Fortschreibung der Rehaplanung, unmittelbare
Weitergabe des Abschlussberichts;
-
Rückmeldung über weiteren Verlauf und Reflexion nach
Abschluss der Gesamtbehandlung;
-
gemeinsame Intervision wechselnd bei allen Beteiligten (zwei-
bis dreimal im Jahr): Fallbesprechung;
-
gegenseitige Beteiligung bei konzeptionellen Überlegungen
und Reflexion der Angebote (Angebotsmitgestaltung) z. B. durch
gemeinsame Teamtage, Arbeitsgruppen, gezielte Teambesuche etc.;
-
Überschaubarkeit und Transparenz: sich persönlich
kennen, persönlich erreichen können, mit Entscheidungswegen vertraut
sein; wesentliche Informationen mit Wissen des Klienten weitergeben
können;
-
Mechanismus etablieren, um Störungen unter Einbeziehen der
Leitungsebene rasch zu klären;
-
mittelfristig müssen auch Grundlagen einer gemeinsamen
Ergebnisdokumentation und Qualitätsentwicklung geschaffen werden.
Dieser Auflistung lässt sich entnehmen, dass grundlegende
Methoden von Case-Management in die Arbeitsweise der Behandlungsmodule Eingang
finden und durch die Kooperationsvereinbarung institutionalisiert werden:
Vereinbarungen mit dem Klienten über Zusammenarbeit, Assessment,
Zielvereinbarung und Hilfeplanung, Verbindung des Klienten mit den
Hilferessourcen, Monitoring und Ergebnisbewertung. Jedes Behandlungsmodul
übernimmt solche Aufgaben und schreibt sie fort.
Das heißt Case Management und Versorgungs- und
Behandlungsstrukturen hängen miteinander zusammen und können sich
gegenseitig optimieren. Die spezifische Methodik von Case Management findet
Eingang in die Verbundstruktur bis hinein in jedes Behandlungsmodul und seine
Arbeitsweise. In diesem Sinne wird Case Management zu einer Funktion des
Versorgungsverbundes und optimiert.
Die Lotsenfunktion der Drogenberatung
Die Lotsenfunktion der Drogenberatung
Die Lotsenfunktion ist verknüpft mit der Kontaktverantwortung.
Sie liegt in unserem Verbund bei der vermittelnden Suchtberatungsstelle und
wechselt nur, wenn der Klient ein neues Lebenszentrum begründet. Aufgabe
ist es, einen koordinierten Gesamtverlauf und Schritte der Weiter-,
Zwischenbehandlung oder Begleitung/ Beratung zu gewährleisten. Die
Kontaktverantwortung wird wichtig bei „Störungen” und Krisen
der geplanten Gesamtbehandlung, vor allem bei vorzeitiger
Behandlungsbeendigung. Die KlientInnen haben eine klare Anlaufstelle, und das
Hilfesystem kann koordinierter reagieren. Es lernt, ruhig und geduldig mit
„chaotischen Entwicklungen” umzugehen und die Betroffenen in
angemesser Weise in Kontakt mit dem Hilfesysteme zu halten.
Die Ausübung dieser Funktion verlangt an Fähigkeiten:
-
Aufrecht-erhalten-können einer an der Aufgabe orientierten,
ungestörten Arbeitsbeziehung zu KlientInnen
-
Genaue und persönliche Kenntnis der Behandlungsmodule und
Angebote der Grundversorgung
-
Aktiv praktische Hilfe gewähren, um Übergänge zu
bewältigen
Strukturelle Voraussetzung ist: Bei Änderungen und
Fortschreibung der Rehaplanung wird der Case-Manager vorab hinzugezogen; er hat
gegenüber dem Behandlungsmodul das letzte Wort.
Das folgende Beispiel skizziert einen längeren
Behandlungsverlauf, der im Behandlungsverbund über mehrere Stationen
kooperativ gehandhabt wurde.
Fallvignette
Beginn der Beratung in Beratungsstelle 10/98
Herr F. hatte zuvor eine stationäre und im Anschluss
ambulante Behandlung im Ausland ergebnislos durchlaufen. Diagnose: Störung
durch multiplen Substanzgebrauch.
-
5/99: Vorbereitung auf stationäre Therapie (Einzel und
Gruppe)
-
6/99: Beantragung Langzeitbehandlung
-
7/99: Aufnahme in der stationären Langzeittherapie
-
12/99: vorzeitig mit ärztlichem Einverständnis
entlassen.
Nachdem im stationären Gruppensetting z. T. extreme
Probleme mit Herrn F. aufgetreten waren (Konflikte im Zusammenspiel mit der
Therapiegruppe, Schwierigkeiten, den relativ engen Rahmen auszuhalten),
erfolgte Rücküberweisung in die Beratungsstelle, da Wunsch und
Bereitschaft zur weiteren Mitwirkung an therapeutischen Maßnahmen gegeben
waren.
Nach gegenseitiger Konsultation und diagnostischer
Abklärung:
Während der teilstationären Therapie finden zwischen
Ambulanz und teilstationärer Einrichtung regelmäßige
Konsultationen statt.
-
7/00: In Konsultationen und einem Übergabegespäch
wird geklärt, dass Herr F. die ambulante Gruppenbehandlung vorläufig
nicht in Anspruch nehmen wird, sondern Beratungsgespräche nach Bedarf.
Trotz Bedenken stimmen teilstationäre Therapie und Ambulanz dieser
Vorgehensweise als aussichtsreich zu.
Aktueller Stand: Bis dato ist Herr F. clean bei Drogen.
Geringfügig trinkt er Alkohol. Den Kontakt zur Beratungsstelle hält
er wie vereinbart. Aktuell bezieht er eine eigene Wohnung. Beim Arbeitsamt wird
aktuell geklärt, ob Voraussetzungen zur Umschulung gegeben sind.
Voraussetzung für ein solches langfristiges Case Management
war, dass Steuerungs- und Kontaktverantwortung klar definiert bei einem
Mitarbeiter der Drogenberatung lagen. Jeder Schritt seitens des Hilfesystems
wurde von hier aus koordiniert oder initiiert. Alle beteiligten
Behandlungsmodule ordneten sich unter und verhielten sich gegenüber dem
Klienten entsprechend der abgesprochenen Struktur.
Case Management und Selbstmanagement
Case Management und Selbstmanagement
Der Ausstiegsprozess aus Drogenabhängigkeit umfasst -
wenn er gut verläuft - eine Zeit von 3 bis 5 Jahren und besteht aus
Phasen von Selbstmanagement und von professioneller Beratung und Behandlung.
Rehabilitation kann darin nur ein kurzer Zeitausschnitt sein, in der eine
Entwicklung angestoßen wird, die in der Regie des Rehabilitanden
über eine viel längere Zeit eigenverantwortlich weiterverfolgt werden
wird.
Wir können also unmöglich die gesamte Ausstiegszeit
professionell begleiten. Die Frage ist: Über welchen Zeitraum braucht
unser Klient welche Form der Behandlung und der Hilfe? Geht er die
Behandlungsschritte mit? Sind sie für ihn plausibel? Stimmt seine Planung
mit derjenigen der Helfer überein? Sieht er sich unterstützt?
Entscheidend ist, den Rehabilitanden in allen Phasen der
Behandlungsplanung bzw. Fortschreibung und die Voraussetzungen für jedes
Behandlungsmodul gemeinsam zu überprüfen. Diese Qualität in der
Organisation der Behandlungsmodule ermöglicht, dass KlientInnen den
Ausstiegsprozess konstruktiv mitgestalten. Der Beratungs- und
Behandlungsprozess muss unsere KlientInnen Schritt für Schritt
befähigen und instandsetzen, diese Funktion produktiv zu übernehmen.
Selbstmanagement und Case Management gehören eng zusammen und sind beide
eine Funktion eines koordinierten modularen offenen Hilfesystems. Sie ergibt
sich nicht so sehr aus der Fähigkeit des einzelnen Beraters/Therapeuten,
sondern aus dem Zusammenwirken aller Beratungs- und Behandlungsmodule.
Koordination zweier Hilfesysteme: Jugend- und Drogenhilfe
Koordination zweier Hilfesysteme: Jugend- und Drogenhilfe
Zum Verein für Jugendhilfe gehören auch
Jugendhilfeeinrichtungen. Sie sind in diesen Verbund vielfältig
einbezogen: in Kooperation von mobiler Jugendarbeit und Streetwork
(„Tandemteam”), Tages- bzw. Wohngruppenbetreuung und
Drogenberatung bis hin zu intensivbetreuenden Maßnahmen für
drogenabhängige Jugendliche, aber auch bezüglich Suchtbehandlung in
Kooperation mit den Rehabilitationsangeboten: „Tandembehandlung”
zwischen Tagesklinik und Jugendhilfebetreuung. Hier arbeiten Betreuung der
Jugendhilfe und Drogenbehandlung gleichzeitig, parallel und koordiniert
zusammen. Dies ermöglicht es, Beziehungs- und Betreuungsbrüche bei
drogenkonsumierenden Jugendlichen zu vermeiden und Suchtbehandlung effektiver
einzubeziehen.
Für die Koordination gelten die schon geschilderten Regeln. Von
besonderer Bedeutung ist: Wer übernimmt die Steuerungsfunktion zwischen
beiden Hilfesystemen? Wer entscheidet z. B. über den weiteren
Verlauf der Suchtbehandlung, wenn ein Konflikt zu bisherigen Planungen
entsteht? Die Beantwortung dieser Frage war ein wichtiger Lernprozess für
eine wirkungsvolle Koordination zwischen beiden Systemen: Die Steuerungs- und
Kontaktfunktion liegt bei der Jugendhilfe. Der Entscheidungsträger der
Jugendhilfemaßnahme sowie der Enscheidungsträger für die
Jugendhilfeeinrichtung müssen einbezogen werden. Letztendlich wird die
Entscheidung im Rahmen von Hilfeplangesprächen nach dem KJHG
getroffen.
Perspektiven von Case Management
Perspektiven von Case Management
Sucht- und Drogenabhängigkeit ist eine komplexe Erkrankung, der
wir eine ebenso vielfältige koordinierte Behandlung entgegensetzen
müssen. Die Optimierung von Case Management innerhalb eines
Rehabilitationsverbundes kann nur ein erster Schritt sein. Aus dem Blickwinkel
einer Gesamtbehandlung verlangt eine wirkliche Sucht- und Drogenbehandlung die
Koordination einer Vielzahl von Professionen und verschiedener Hilfesysteme. Es
sollte möglich sein, vom Moment des Eintritts in das System der
Drogenhilfe bis hin zum Verlassen desselben nach einem koordinierten Leitplan
zu agieren. Da Suchtbehandlung nicht allein innerhalb des Drogenhilfesystems
geleistet wird, schließt ein solches Case Management auch die
Koordination verschiedener anderer Hilfemaßnahmen und Dienste ein
(Akutversorgung, Substitution, Entgiftung, psyschiatrische Versorgung etc. wie
auch das Justizsystem).
Dieser heute noch hypothetische Gedanke führt die
Aufgabenstellung vor Augen, die auf die Drogenhilfe wartet. Sie müsste
eine solche Qualität der Zusammenarbeit entwickeln und
Case-Management-Methoden so weitgehend implementieren, dass es von außen
gesehen genau den Anschein eines von Beginn an zielgerichteten Behandelns
erweckt.