Pneumologie 2003; 57(2): 71-72
DOI: 10.1055/s-2003-37159
Editorial
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Akademie für pneumologische Fort- und Weiterbildung (APFW) e. V.

Academy for Pneumological Vocational Training (APFW) e.V.D.  Rohde1
  • 1Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie - Allergologie, Umweltmedizin, Mülheim
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Dr. med. D. Rohde

Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie - Allergologie, Umweltmedizin

Heini-Dittmar-Str. 11

45470 Mülheim

Publication History

Publication Date:
11 February 2003 (online)

Table of Contents

Mit der Wahl des Vorstandes am 6. Dezember 2002 in Bochum hat die Akademie für pneumologische Fort- und Weiterbildung ihre Arbeit aufgenommen. Dieser neue „Pneumologenverein” wurde als gemeinsame Einrichtung des Bundesverbandes der Pneumologen (BdP) und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP) am 15. März 2002 in Bochum gegründet. Der Vereinszweck ist im § 2, Abs. 2 der Satzung festgehalten: „Zweck der Akademie ist die Förderung der Wissenschaft im Bereich der Pneumologie und die Förderung und Verwirklichung von Fort- und Weiterbildung in der Pneumologie und verwandten Bereichen. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen.” Die zu Recht aufgeworfene Frage, warum wir schon wieder eine selbständige Pneumologenorganisation wie die Akademie errichten müssen, bedarf einer Antwort.

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Grundlage einer zertifizierten Fortbildung in der deutschen Ärzteschaft

Nach langjährigen Diskussionen hat der Deutsche Ärztetag 1999 die Grundzüge für die Einführung eines Fortbildungszertifikates verabschiedet. Hintergrund war zum einen die in der Berufsordnung der Heilberufskammern statuierte Verpflichtung, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, der zur Erhaltung und Entwicklung der zur ärztlichen Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist, dies gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachzuweisen und an von der Ärztekammer eingeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen teilzunehmen. Zum anderen besteht die sozialrechtliche Verpflichtung, an institutionsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung teilzunehmen.

Die aktuellen Modellversuche der einzelnen Landesärztekammern bauen überwiegend auf traditionelle Fortbildungskonzepte auf, die mit dem passiven Erwerb kognitiven Wissens einhergehen. Zwar steht eine abschließende Bewertung dieser Maßnahme noch aus, aufgrund internationaler Erfahrungen und wissenschaftlicher Studien ist jedoch zu bezweifeln, ob diese Konzepte sich als wirkungsvoll für die Anpassung ärztlichen Handelns an den Fortschritt der Medizin erweisen werden. Die deutsche Ärzteschaft verfügt darüber hinaus bisher im Gegensatz zu einer Reihe anderer Länder nicht über Methoden und Vorgehensweisen zur Erfassung, Beurteilung und Verbesserung der ärztlichen Leistung. Deswegen versucht die Ärzteschaft gegenwärtig im Rahmen des Bewertungssystemes durch unterschiedliche Bewertung der Aktivitäten den Erkenntnissen über wirksame Lehr- und Lernmethoden Rechnung zu tragen. So werden interaktive Veranstaltungsformen zusätzlich bewertet, auch „E-learning” ist in der Diskussion.

In den meisten Bundesländern verbinden die Landesärztekammern die Zertifizierung der Teilnahme an Fortbildung mit einer Akkreditierung der Veranstaltungsangebote durch die Ärzteschaft. Mit der Akkreditierung wird bezweckt, einen besseren Überblick über die Fortbildungsinhalte, die einzelnen Methoden der Fortbildung und die Qualität der Veranstalter zu erhalten. Weiter sollten die Zulassungskriterien dazu dienen, Anreize für qualifizierte Veranstaltungen zu liefern und über eine Evaluation der Veranstaltung eine verwertbare Rückmeldung über die Akzeptanz und Qualität der Veranstaltung zu erhalten.

Dieser Prozess wurde ausgelöst beschleunigt und jetzt vertieft durch die für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder, die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). In der Vergangenheit hat die GMK die Rezertifizierung in der Ärzteschaft gefordert. Der Begriff der Rezertifizierung bezeichnet grundsätzlich die in Abständen erfolgende Feststellung der Einhaltung bestimmter mit der ärztlichen Berufsausübung verbundene Kriterien. Da sich die bestehenden Verfahren ärztlicher Zertifizierung und Rezertifizierung in den einzelnen Bundesländern erheblich unterscheiden, wurde auf der 75. Konferenz der GMK am 20./21.6.2002 in Düsseldorf eine Erweiterung gefordert, dahingehend, dass eine systematische Darlegung ärztlicher Kompetenzerhaltung definiert werden muss, um dauerhaft eine qualitative gute Berufsausübung absichern zu können.

Zur Unterscheidung der grundlegenden Voraussetzungen kann auf die Einteilung der Qualität in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zurückgegriffen werden.

Für die Strukturqualität sind die sachliche Ausstattung und fachliche Qualität wesentliche Voraussetzung. Die fachliche Qualität ist abhängig von Aus- und Weiterbildung und im Anschluss daran von der kontinuierlichen Fortbildung.

In der Prozessqualität geht es um die Umsetzung des Wissens, was sich oft nicht mit dem vermittelten Wissen deckt. Auch werden in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung nur ansatzweise kommunikative und soziale Kompetenzen thematisiert und vermittelt, die für den Therapieerfolg entscheidende Bedeutung haben.

In der Ergebnisqualität sind medizinische Kriterien oder auch nicht medizinische Fragestellungen, wie z. B. die der Patientenzufriedenheit, Parameter für erforderliches ärztliches Handeln. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht der GMK die ärztliche Fortbildung als Beleg für die Kompetenzerhaltung, die als Darlegung guter qualitäter Berufsausübung zertifiziert wird, nicht hinreichend.

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Die Akademie für pneumologische Fort- und Weiterbildung

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Aufgaben der Akademie

Der Akademie für pneumologische Fort- und Weiterbildung obliegt die Förderung der beruflichen Fortbildung, insbesondere der Pneumologen in Deutschland und die Beratung und Unterstützung von Veranstaltern ärztlicher Fortbildung in den Regionen bei ihrer Arbeit. Sie hat die Aufgabe, die Fortbildung in Deutschland auf dem Gebiet der Pneumologie zu koordinieren, zu systematisieren, dezentral flächendeckend zu offerieren und zertifizieren und dem wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Dabei ist auf praxisnahe Wissensvermittlung und Weiterentwicklung moderner Verfahren der Wissensvermittlung besonderes Augenmerk zu richten. Im Speziellen gehören zu den Aufgaben der APFW die Aufstellung und Fortentwicklung eines Curriculums zur pneumologischen Fortbildung, welches modulartig aufgebaut sein sollte.

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Strukturen der Akademie

Wie in jedem eingetragenen Verein sind die Organe der Akademie der Vorstand und die ordentliche Mitgliederversammlung. Zur Beratung und Unterstützung ist der Vorstand berechtigt, einen wissenschaftlichen Beirat einzusetzen. Es ist vorgesehen, dass der Beirat sich aus je einem Vertreter der wissenschaftlichen Sektion der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie zusammensetzt. Die dezentrale Umsetzung der Fortbildung erfolgt über Fortbildungsausschüsse der Regionen, die gebildet werden von den vier regionalen pneumologischen Gesellschaften und den Landes-Berufsverbänden. Diese müssen sich entscheiden, ob sie sich zugehörig fühlen zur Norddeutschen, Mitteldeutschen oder Süddeutschen Gesellschaft für Pneumologie oder für die Rheinisch-Westfälische Vereinigung für Lungen- und Bronchialheilkunde. Dieses ist insofern wichtig, weil die Vorstände der Landesberufsverbände je ein Mitglied in den Fortbildungsausschuss entsenden sollen, damit auch deren Belange hier voll vertreten werden. Da die Zertifizierung in Abstimmung mit den regionalen Landesärztekammern, in denen die Fortbildung stattfindet, vorgenommen werden muss, ist die dezentrale Umsetzung der Fortbildung nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend notwendig.

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Wahlergebnisse

Der Vorstand der Akademie für pneumologische Fort- und Weiterbildung (APFW) e. V. setzt sich wie folgt zusammen:

  • Präsident: Prof. Dr. N. Konietzko (Rheinisch-Westfälische Gesellschaft)

  • Stellvertreter des Präsidenten: Dr. D. Rohde (BdP)

  • Schriftführer: Univers.-Doz. Dr. P. Bölcskei (Süddeutsche Gesellschaft)

  • Stellvertreter des Schriftführers: Prof. Dr. W. Seeger (DGP)

  • Schatzmeister: Dr. R. F. Kroidl (Norddeutsche Gesellschaft)

  • Stellvertreter des Schatzmeisters: Prof. Dr. J. Schauer (Mitteldeutsche Gesellschaft)

Der § 8 der Satzung schreibt vor, dass je ein Vertreter der o. g. Organisationen im Vorstand vertreten sein muss.

Ebenfalls am 6. Dezember 2002 wurde der Vorstand der „Verein zur Förderung der Akademie für pneumologische Fort- und Weiterbildung (APFW) e. V.” gewählt. Ihm gehören an:

  • 1. Vorsitzender: Prof. Dr. R. Dierckesmann

  • 2. Vorsitzender: Dr. K. Taube

  • 1. Schriftführer: J. Andres

  • 2. Schriftführer: M. Horst

  • 1. Schatzmeister: Dr. W. Scherer

  • 2. Schatzmeister: Prof. Dr. D. Köhler

Nach § 2 Abs. 2 der Satzung besteht der Zweck des Vereines darin, die Wissenschaft im Bereich der Pneumologie und die Förderung von Fort- und Weiterbildung in der Pneumologie und verwandten Bereichen zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an die APFW.

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Ausblick

Obwohl derzeit die zertifizierte Fortbildung auf freiwilliger Basis angesiedelt ist, bedarf es keiner Fähigkeit als Hellseher festzustellen, dass dieses auf Dauer nicht so bleiben wird. Der Qualitätserhalt in der ärztlichen Berufsausübung ist von großem öffentlichem Interesse, weswegen die Staatsorgane zunehmend regulierend hier tätig sind. Damit diese staatlichen Eingriffe ärztlich und fachärztlich sinnvoll umgesetzt werden können, bedarf es einer schlagkräftigen Organisation auch für Pneumologen, wie dieses durch die Akademie und dem Förderverein jetzt sichergestellt ist. In der Abstimmung mit den Ärztekammern wird es uns möglich sein, die pneumologische Kompetenzerhaltung auf Dauer sicherzustellen.

Dr. med. D. Rohde

Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie - Allergologie, Umweltmedizin

Heini-Dittmar-Str. 11

45470 Mülheim

Dr. med. D. Rohde

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