Das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Arzt gründet sich im Wesentlichen darauf, dass sich die medizinische Betreuung an aktuellem Fachwissen und Können orientiert. Infolgedessen ist jeder Arzt verpflichtet, seine fachliche Kompetenz durch berufsbegleitendes Weiterlernen - durch Fortbildung - kontinuierlich zu aktualisieren und zu festigen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Fortbildung ist in der ärztlichen Berufsordnung festgelegt, nicht jedoch die Form und die Dokumentation des Wissenserwerbs.
Die Verantwortung für die ärztliche Fortbildung liegt vor allem bei der ärztlichen Selbstverwaltung und ihrem Fachgremium, dem Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung, sowie den wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und den Berufsverbänden. Gemeinsam und in Abstimmung mit Vertretern anderer europäischer Institutionen fanden ausführliche Gespräche zur strukturellen und inhaltlichen Gestaltung von Fortbildung statt, die in dem Modellprojekt zum freiwilligen Fortbildungszertifikat der Ärztekammern mündeten. Dass diese Gespräche so schnell zu einem Erfolg führten, ist insbesondere den Ärztekammern der Bundesländer Thüringen, Bayern und Hessen zu verdanken, da diese bereits recht früh (Thüringen z. B. 1995) die Notwendigkeit erkannten, die Bemühungen des Arztes, im Bereich der beruflichen Fortbildung und Qualitätssicherung zu dokumentieren und mit dem Fortbildungszertifikat Ärzte zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zu motivieren.
Der 102. Deutsche Ärztetag in Cottbus stimmte im Jahre 1999 dann der Einführung von Modellprojekten zum Fortbildungsnachweis zu und bat den Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung nach Ablauf von 4 Jahren dem Deutschen Ärztetag erneut über die gemachten Erfahrungen zu berichten. Selbstverständlich stand von Anfang an fest, dass die einzelnen Modelle in ein gemeinsames Konzept münden müssen, da Fortbildung nicht an den Landesgrenzen halt macht und eine Kompatibilität der Fortbildungskonzepte gewährleistet sein muss. Diese Zeit der Erprobung war außerordentlich wichtig, da sie es ermöglichte, wichtige Erkenntnisse zu sammeln, die dann in die Formulierung von einheitlichen Bewertungskriterien mündeten:
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikats
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikats
Der approbierte Arzt erhält ein Fortbildungszertifikat, wenn er innerhalb von 3 Jahren 150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert sowie einen entsprechenden Antrag auf Ausstellung bei der zuständigen Ärztekammer gestellt hat.
Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Ärztekammern
Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Ärztekammern
Den Ärztekammern obliegt die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für das Fortbildungszertifikat. Der Fortbildungsveranstalter beantragt die Anerkennung bei der jeweils für den Ort der Veranstaltung zuständigen Ärztekammer. Die Ärztekammer kategorisiert und vergibt gemäß den einheitlichen Bewertungskriterien die Zahl der Fortbildungspunkte, die bei der Veranstaltung erworben werden können.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung ist, dass der Antrag vorab den jeweiligen Ärztekammern zur Prüfung vorliegt, die Veranstaltung öffentlich ist und dass die Fortbildungsinhalte
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den Zielen der Berufsordnung und dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechen sowie
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Themen zur Kompetenzerhaltung vermitteln und
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die Empfehlungen der Ärztekammern für die Qualitätssicherung der ärztlichen Fortbildung (in: „Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung”) berücksichtigen.
Die Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein.
Einheitliche Bewertungskriterien
Einheitliche Bewertungskriterien
Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivität ist der „Fortbildungspunkt”. Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten).
Kategorie A: Vortrag und Diskussion
Kategorie B: mehrtägige Kongresse im In- und Ausland
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wenn kein Einzelnachweis entsprechend der Kategorie A oder C erfolgt,
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3 Punkte pro œ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag,
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innerhalb der Kategorie B werden maximal 60 Punkte in 3 Jahren anerkannt.
Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Qualitätszirkel, Fallkonferenzen)
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1 Punkt pro Fortbildungsstunde,
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1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu 4 Stunden, maximal 2 Zusatzpunkte pro Tag.
Kategorie D: Strukturierte interaktive Fortbildung via Printmedien, Online-Medien und audiovisuellen Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform
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Die hierfür anrechenbaren Medien und Inhalte müssen zuvor von einer Landesärztekammer anerkannt werden.
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1 Punkt pro Übungseinheit (entspricht in der Regel einer akademischen Stunde),
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innerhalb der Kategorie D werden maximal 60 Punke in 3 Jahren anerkannt.
Kategorie E: Selbststudium durch Fachbücher und -literatur sowie Lehrmittel
Kategorie F: Autoren/Referenten/Moderatoren
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Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag,
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Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag/Poster/Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer,
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Innerhalb der Kategorie F werden maximal 30 Punkte in 3 Jahren anerkannt.
Kategorie G: Hospitationen
Der Teilnehmer erhält 1 Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle in den Kategorien A - C.
Bei der Wahl der Fortbildungsveranstaltungen sind sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Themen zu berücksichtigen
Ziel der ärztlichen Fortbildung ist die gute Patientenversorgung. Durch die unterschiedliche Bewertung der Veranstaltungsarten soll besonders die Fortbildung gefördert werden, die die aktive, problemorientierte Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers vorsieht.
Die einheitlichen Bewertungskriterien werden auf dem 106. Deutschen Ärztetag 2003 in Köln vorgestellt. Ziel ist es, dass nach Ablauf der Modellprojektphasen in den Landesärztekammern die einheitlichen Bewertungskriterien Grundlage für die Vergabe der Fortbildungspunkte werden.
Patienten haben ein großes Bedürfnis nach Information und Transparenz. Das bezieht sich insbesondere auf die Qualifikation und Fertigkeiten des Arztes. Hierzu kann das freiwillige Fortbildungszertifikat der Ärztekammern einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Überlegungen zur ärztlichen Fortbildung sind nicht so neu oder originell, wie es manchmal scheint, wie man am Beispiel von Johann Wolfgang von Goethe sehen kann. Goethe war den Naturwissenschaften zeit seines Lebens zugeneigt. Er hat die Entwicklungen in der Medizin intensiv beobachtet und kommentierend begleitet. In einem Brief an den großen zeitgenössischen Arzt Christoph Wilhelm Hufeland schreibt er: „Und so muss denn der Arzt sein Leben lang Herz und Hand, Verstand und Charakter fortbilden, damit er ein Ganzes werde und als solcher dem Kranken gegenübertreten kann, der selbst als Ganzer genommen werden will.”