intensiv 2003; 11(6): 298-299
DOI: 10.1055/s-2003-814085
Recht
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Leitlinien der Fachgesellschaften dienen nur der Orientierung und sind keine verbindliche Handlungsanleitung

Werner Schell
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Publication Date:
07 January 2004 (online)

Wird einem Arzt ein Behandlungsfehler vorgeworfen, so hilft es ihm unter Umständen wenig, wenn er sich mit dem Hinweis verteidigt, er habe sich bei der Diagnostik und Therapie strikt an die Leitlinien der Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gehalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat kürzlich entschieden, dass den AWMF-Leitlinien lediglich Informationscharakter zukommt. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um die rechtliche Einordnung der ärztlichen Leitlinien, Richtlinien und Empfehlungen der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften dar. Nach Auffassung des OLG Naumburg muss unbedingt die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns stehen.

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Straße 59

41469 Neuss

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