intensiv 2004; 12(3): 144
DOI: 10.1055/s-2004-813235
Recht

© Georg Thieme Verlag KGStuttgart · New York

Aufklärungspflicht

Ärzte müssen die Patientenaufklärung über die Risiken einer Operation im Streitfall beweisen könnenWerner Schell1
  • 1Neuss
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
12. Mai 2004 (online)

Ein Arzt ist rechtlich verpflichtet, die ordnungsgemäße Aufklärung seines Patienten über die Risiken einer Operation zu beweisen. Es genügt nicht, dass er nur ein vom Patienten unterschriebenes Aufklärungsformular vorlegt. Dieses Formular kann kein Aufklärungsgespräch ersetzen. Der Arzt muss vielmehr beweisen, dass mit dem Patienten ein Gespräch stattgefunden hat. Diese rechtliche Beurteilung ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken.

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Straße 59

41469 Neuss

URL: http://www.gesetzeskunde.de

URL: http://www.pflegerechtportal.de

    >