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DOI: 10.1055/s-2004-821375
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Auskunftspflicht des Arztes beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers
Urteil des OLG Koblenz vom 15.01.2004Publication History
Publication Date:
16 March 2004 (online)
Problem
Nach ständiger Rechtsprechung schuldet der Arzt bzw. das Krankenhaus dem Patienten als vertragliche Nebenpflicht aus dem Arztvertrag bzw. Krankenhausaufnahmevertrag die sorgfältige und vollständige Dokumentation der ärztlichen Behandlung einschließlich pflegerischer Maßnahmen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist die Dokumentationspflicht notwendige Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung. Sie ist zugleich auch Standespflicht (§ 10 Abs. 1 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte). Ferner dient die Dokumentationspflicht der Erfüllung der Rechenschaftspflicht des Arztes gegenüber dem Patienten. Fraglich ist, ob der Patient darüber hinaus vom Arzt Auskunft auf gezielte Fragen zum Behandlungsgeschehen verlangen kann, vor allem wenn er ihm einen Behandlungsfehler anlastet. Mit dieser Problematik befasst sich ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 15.01.2004 - 5 U 1145/03.