Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-2004-822766
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Rehabilitations-Richtlinien treten zum 1. April 2004 in Kraft[1]
Publication History
Publication Date:
22 July 2004 (online)
Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen den GKV-Spitzenverbänden und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die versorgungsstrukturelle Einordnung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation in die vertragsärztliche Versorgung und den Zugang aus der vertragsärztlichen Versorgung in die Rehabilitation sind beigelegt. Spitzenverbände und KBV verabschiedeten in der Sitzung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen am 1. Dezember 2003 die Rehabilitations-Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Nr. 8 SGB V. Beide Partner stellen damit auch in ökonomisch und politisch schwierigen Zeiten die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zum Wohle der Versicherten und Patienten unter Beweis. Damit wird die dringend notwendige Verzahnung zwischen der vertragsärztlichen Versorgung und den Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe gestärkt und auf eine abgesicherte, strukturierte Basis gestellt. Auch die Anforderungen, die sich aus dem zum 1. Juli 2001 in Kraft getretenen SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ergeben haben, sind in dieser Richtlinie berücksichtigt. Die Elemente der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe am Leben finden in den Rehabilitations-Richtlinien ihren Niederschlag und tragen mit dazu bei, den Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Behindertenpolitik in die Praxis umzusetzen.
1 Vgl. auch: die Ersatzkasse. 2004; Heft 2: 62 ff. Mit freundlicher Genehmigung des Verbandes der Angestellten-Krankenkasse e. V., Siegburg.
1 Vgl. auch: die Ersatzkasse. 2004; Heft 2: 62 ff. Mit freundlicher Genehmigung des Verbandes der Angestellten-Krankenkasse e. V., Siegburg.
2 vgl. Ausführliche Zusammenfassung des Gutachtens 2000/2001 “Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit” des SachverstÀndigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Nrn. 86, 89 und 90
3 ICF=International Classification of Functioning, Disability and Health (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Die deutschsprachige Fassung der ICF liegt als “Entwurf zu Korrekturzwecken” (Stand 24. September 2002) vor, herausgegeben vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, DIMDI (www.dimdi.de)
4 ICIDH=International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps (Internationale Klassifikation der Krankheitsfolgen: Schädigungen, Fähigkeitsstörungen, Beeinträchtigungen). Matthesius RG, Jochheim KA, Barolin GS, Heinz C (Hrsg): ICIDH. Berlin, Wiesbaden: Ullstein Mosby; 1995
Korrespondenzadresse
Thomas Bublitz
Leiter der Abteilung Prävention und Rehabilitation beim VdAK/AEV, Siegburg
Frankfurter Str. 84
53721 Siegburg
Phone: 0 22 41/1 08-3 21
Fax: 0 22 41/1 08-4 03
Email: Thomas.Bublitz@vdak-aev.de
Korrespondenzadresse
Dr. med. Elisabeth Nüchtern
MDK Baden-Württemberg
Hauptverwaltung, Referat Rehabilitation/Heilmittel
Ahornweg 2
77933 Lahr
Phone: 0 78 21/9 38-1 53
Fax: 0 78 21/9 38-2 11 07
Email: e.nuechtern@mdkbw.de