Aktuelle Dermatologie 2004; 30(6): 229-230
DOI: 10.1055/s-2004-825694
Mitteilungen der ADO
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Patientenversorgung in dermato-onkologischen Schwerpunktpraxen

Patient Treatment in Dermato-Oncological CentersU.  Reinhold1
  • 1Dermato-onkologische Praxisklinik Bonn
Weitere Informationen

Prof. Dr. med. Uwe Reinhold

Dermato-onkologische Praxisklinik Bonn

Friedrich-Breuer-Straße 72 - 78 · 53225 Bonn (Beuel) ·

eMail: info@derma-bonn.de

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
09. Juli 2004 (online)

Inhaltsübersicht
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Onkologie-Vereinbarung

In der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen wurde in der Fassung vom 7. Juli die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung vereinbart. Im Rahmen dieser Vereinbarung soll in der onkologischen Diagnostik und Therapie eine Alternative zur stationären Behandlung angeboten werden, Versorgungsengpässe vermieden und die vertragsärztliche onkologische Versorgung verbessert werden. Dabei soll die Durchführung und Koordination der onkologischen Behandlung von dafür besonders qualifizierten Vertragsärzten in einem umfassenden Versorgungskonzept gesamtverantwortlich wahrgenommen werden. Dazu gehört insbesondere auch eine enge und dauerhafte Kooperation mit anderen an der Behandlung direkt oder indirekt beteiligten Ärzten sowie ein ständiger Erfahrungsaustausch mit Tumorzentren und onkologischen Fachabteilungen an Krankenhäusern. Zur Erstattung des besonderen Aufwandes, welcher nach Maßgabe dieser Vereinbarung anfällt, werden dem onkologisch verantwortlichen Arzt zusätzliche Kosten erstattet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben gemäß den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Verfahren der Qualitätssicherung nach œ135 Abs. 3 SGB V regionale Onkologie-Kommissionen eingerichtet, die auch für die Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung zuständig sind.

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Bedarf an onkologisch verantwortlichen Dermatologen

Prinzipiell gilt die Onkologie-Vereinbarung neben onkologisch tätigen Internisten auch für anderen Facharztgruppen mit onkologischem Tätigkeitsfeld (z. B. Urologen, Gynäkologen, Dermatologen). Allerdings sind die Dermatologen im Vergleich zu allen anderen Facharztgruppen in der Umsetzung der Onkologie-Vereinbarung bisher drastisch unterrepräsentiert. Nach einer aktuellen Erhebung der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie ADO im Februar 2004 sind bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit nur 73 onkologisch verantwortliche Dermatologen zugelassen. Dieser Zahl stehen mehr als 1500 onkologisch tätige Urologen und mehr als 200 onkologisch tätige Allgemeinmediziner gegenüber. Im Gegensatz dazu wurde in den letzten 20 Jahren ein enormer Inzidenz-Anstieg der Hauttumore und seiner Vorläuferläsionen beobachtet. Gerade in der dermatologischen Onkologie ist daher ein stark wachsender Bedarf für die Teilnahme von onkologisch-qualifizierten Dermatologen an der vertragsärztlichen Versorgung von Hautkrebspatienten vorhanden.

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Voraussetzungen für die Teilnahme von Dermatologen an der Onkologie-Vereinbarung

Die Teilnahme an der Vereinbarung ist prinzipiell nur für zugelassene Vertragsärzte durch die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung möglich. Für die Zulassung zum onkologisch verantwortlichen Arzt müssen besondere fachliche Befähigungen durch eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit (Weiterbildung oder berufsbegleitend) in der Diagnostik und Therapie dermato-onkologischer Erkrankungen nachgewiesen werden, die sich insbesondere auf die Anwendung zytostatischer Substanzen und Zytokine erstrecken muss. Neben der fachlichen Befähigung müssen besondere organisatorische Anforderungen erfüllt werden (Zusammenarbeit mit Tumorzentren, Rufbereitschaft, Dokumentation, Transportmöglichkeiten in die Praxis etc.). Weiterhin muss der onkologisch verantwortliche Arzt eine onkologische Kooperationsgemeinschaft mit den relevanten Vertretern anderer Fachgruppen (Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Chirurgie, Gynäkologie) gründen und regelmäßig in Qualitätszirkeln oder inderdisziplinären onkologischen Arbeitskreisen mitarbeiten. Für die Durchführung der intravasalen zytostatischen Chemotherapie ist gemäß der Onkologie-Vereinbarung die Beschäftigung von qualifiziertem Personal (staatlich geprüftes Pflegepersonal mit onkologischer Erfahrung) nachzuweisen. In begründeten Ausnahmefällen kann als Assistenz eine qualifizierte Arzthelferin beschäftigt werden, die ihre Qualifikation auch berufsbegleitend erwerben kann.

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Ausblick

Die Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen findet in zunehmenden Maße in Einrichtungen der Regelversorgung statt. Dabei spielt in den letzten Jahren die wohnortnahe ambulante Versorgung in sog. Schwerpunktpraxen eine besondere Rolle. Durch die kürzliche Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes (GMG) sind weitere Veränderungen der Gesundheitssysteme eingeleitet worden, die mit signifikanten Auswirkungen auf zukünftige Versorgungsstrukturen auch für die Behandlung von Patienten mit Hautkrebserkrankungen verbunden sind. Die ADO möchte die dermatologische Onkologie sowohl in der Klinik aus auch in der Praxis fördern und bietet Hilfestellung und Unterstützung für eine verbesserte Repräsentanz der Onkologie im Bereich niedergelassener Dermatologen.

Prof. Dr. med. Uwe Reinhold

Dermato-onkologische Praxisklinik Bonn

Friedrich-Breuer-Straße 72 - 78 · 53225 Bonn (Beuel) ·

eMail: info@derma-bonn.de

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