Besonders bei akut bettlägerigen internistischen Patienten kann ein hohes thromboembolisches
Gesamtrisiko auftreten. Dieses ergibt sich einerseits durch die Akuterkrankung, andererseits
durch individuell vorhandene Risikofaktoren für eine venöse Thromboembolie [2]
[3]
[4]. Nach Prof. Dr. med. Eberhard Rabe, Bonn, ist daher eine sorgfältige Risikostratifizierung
unter klinischen Gesichtspunkten Voraussetzung für den wirksamen Schutz des Patienten.
Zu den Akutrisikofaktoren, die eine medikamentöse Thromboseprophylaxe erfordern, zählt
Rabe den ischämischen Schlaganfall mit Parese, die akut dekompensierte COPD, Myokardinfarkt
und Herzinsuffizienz im NYHA-Stadium III und IV sowie Infektionen und akut entzündliche
Erkrankungen mit Immobilisation. Zur Einschätzung des Thromboembolierisikos hat sich
das Risikoschema nach Lutz, Haas et al. bewährt, so Rabe [5].
Kombination mehrerer Störungen erhöhen Risiko für Erstthrombosen
Die Kombination mehrerer laborchemischer thrombophiler Störungen oder klinischer Thromboserisikofaktoren
erhöhen das Risiko für das Auftreten von Erstthrombosen, erläutert PD Dr. med. Rupert
Bauersachs, Max-Ratschow-Klinik für Angiologie, Darmstadt. So multipliziert sich das
bereits etwa vierfach erhöhte Risiko bei Einnahme oraler Kontrazeptiva zum Beispiel
bei gleichzeitigem Vorliegen einer APC-Resistenz auf ein insgesamt etwa 30-fach gesteigertes
Thromboserisiko. In der Schwangerschaft sei die allgemeine Thromboserate etwa fünf-
bis zehnfach erhöht, bei zirka der Hälfte aller Schwangerschaftsthrombosen lasse sich
eine Thrombophilie nachweisen.
Bei Verdacht auf Thromboembolie empfiehlt Bauersachs eine entsprechende Abklärung.
Diese sollte vor allem bei jungen Patienten erfolgen, aber auch nach einer Thromboseembolie,
bei familiärer Belastung, Rezidivthrombose, atypischer Lokalisation der Thrombose
(z.B. Sinusvenen, Mesenterialvenen) oder bei Manifestation unter einer effektiven
Antikoagulation sowie bei habituellem Abort. In Einzelfällen ergeben sich daraus therapeutische
Konsequenzen zur Durchführung und Dauer der Antikoagulation, so Bauersachs.
In Deutschland ist bislang nur Enoxaparin[1] zur „Primärprophylaxe tiefer Venenthrombosen bei nicht-chirurgischen Patienten mit
einem mittleren oder hohen thromboembolischen Risiko bei akuten schweren internistischen
Erkrankungen (Herzinsuffizienz NYHA III bzw. IV, Infektionen, respiratorischen Erkrankungen),
die eine weitgehende Immobilisation zur Folge haben” (6) zugelassen.