Wussten Sie schon, dass anlässlich des diesjährigen Deutschen Ärztetags eine (Muster-)Fortbildungssatzung
verabschiedet wurde, die noch der Umsetzung durch die Landesärztekammern bedarf? Dort
ist vorgesehen, dass innerhalb von 5 Jahren 250 Punkte erworben werden müssen. Unterschreitungen
werden Honorarkürzungen und ggf. einen Entzug der Zulassung nach sich ziehen. Wer
am 30. Juni 2004 als zugelassener Arzt tätig ist, muss erstmals am 30. Juni 2009 die
250 Fortbildungspunkte aufweisen können. Ist dies nicht möglich, ist eine Kürzung
des Honorars um 10% für 4 Quartale vorgesehen, ab dem 5. Quartal wird um 25% gekürzt.
Sind 2 Jahre nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraumes die Fortbildungsverpflichtungen
nicht erfüllt, droht ein Antrag auf Entziehung der Zulassung.
Welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Am besten besuchen wir möglichst zahlreich
das von Prof. Gebel organisierte Dreiländertreffen in Hannover. Da kann man nämlich
bereits ordentlich punkten ...