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DOI: 10.1055/s-2004-835745
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Frage 4 - Urologische Onkologie
Publication History
Publication Date:
17 November 2004 (online)
Frage 4 - Urologische Onkologie
Bitte überprüfen Sie folgende Aussagen auf ihre Richtigkeit:
1. Im Falle eines metastasierten Mammakarzinoms und dem Vorliegen eines Nierentumors unklarer Genese (< 4 cm) kann eine Feinnadelbiopsie indiziert sein, da möglicherweise ein Zweitkarzinom vorliegt und nach Diagnosesicherung eine Anpassung der Chemotherapie erfolgen kann.
2. Wenn bei Patientinnen mit einem metastasierten Mammakarzinom und einem Nierentumor unklarer Genese (< 4 cm) eine Nierenfreilegung erfolgt, sollte der Tumor möglichst enukleiert werden (wenn eine R0-Resektion erzielt werden kann).
3. Nierenmetastasen beim Mammakarzinom können auch nach Jahren noch auftreten, selbst wenn eine entsprechende Chemotherapie und Radiatio des Primärtumors erfolgte.
4. Nierenmetastasen eines Mammakarzinoms verursachen in der Regel keine Makrohämaturien.
5. Computertomographisch sind Nierenmetastasen durch ihre niedrigeren Houndsfield-Einheiten vom primären Nierenzellkarzinom abzugrenzen.
Antworten:
A) alle Antworten sind richtig
B) Antwort 1, 2 und 4 sind richtig
C) Antwort 2 und 3 sind richtig
D) Antwort 4 und 5 sind richtig
F) alle Antworten sind falsch
#Antwort 4 - Urologische Onkologie
Antwort C ist richtig
Bezug: Van Wynsberge et al.
Metastase eines Mammakarzinoms in einem primären Nierenzellkarzinom
Eine Differenzierung zwischen einem primären Nierenzellkarzinom und einer Nierenmetastase eines anderen Primärius (z. B. Mammakarzinom) ist mit den derzeit zur Verfügung stehenden bildgebenden Verfahren nicht möglich. Eine Feinnadelbiopsie ist in jedem Falle kontraindiziert, da es beim Vorliegen eines Nierenzellkarzinoms zu einer Tumorzellverschleppung im Stichkanal kommen kann. Aus diesem Grund ist, wenn eine kurative Therapie angestrebt wird, eine Nierenfreilegung die einzige sinnvolle Maßnahme. Hiernach kann die Verdachtsdiagnose einer Metastase bestätigt bzw. ausgeschlossen werden und ggf. eine Therapieanpassung erfolgen. Ist eine adjuvante Chemotherapie abzusehen, sollte nach Möglichkeit eine Tumorenukleation angestrebt werden, um die Nierenclearence möglichst wenig einzuschränken.
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