Hintergrund und Forschungsstand
Die Steuerung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgte bis
zu Beginn der 90er-Jahre überwiegend durch administrative und kollektivvertragliche
Instrumente wie Planung, Budgetierung oder Honorarvereinbarungen. Wachsende Zweifel
an der Effizienz und Innovationsfähigkeit des Systems veranlassten den Gesetzgeber
dazu, mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 den Prozess einer Transformation
des dirigistischen Ordnungsrahmens der GKV in eine „solidarische Wettbewerbsordnung”
zu eröffnen. Ziel dieser Ordnung ist es, das als unverzichtbar geltende Prinzip solidarisch
finanzierter und gleichmäßiger Versorgung der Versicherten im Krankheitsfall mit dem
Prinzip markt- und wettbewerblicher Steuerung zu verknüpfen. Zwei Elemente der Strukturreform
sind in unserem Zusammenhang von besonderem Interesse:
die Einführung des Rechts der freien Kassenwahl für den überwiegenden Teil der GKV-Versicherten,
das das alte Zuweisungsrecht ablöste, nach dem die meisten Mitglieder der GKV in Abhängigkeit
von Charakteristika ihres Arbeitsplatzes einer bestimmten Krankenkasse zugewiesen
wurden, sowie
die Einführung eines dauerhaften kassen- bzw. kassenartenübergreifenden Risikostrukturausgleichs
(RSA), der auf der Einnahmenseite die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder
und auf der Ausgabenseite die Familienlast (Anzahl der beitragsfrei versicherten Familienangehörigen),
Alter und Geschlecht, Invalidität in Form des Bezugs einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente
sowie den Umfang des Krankengeldanspruchs als Risikofaktoren einbezog (zu Einzelheiten
und Weiterentwicklungen des RSA siehe [1 ]).
Die Freigabe der Kassenwahl zielte auf die Etablierung des Wettbewerbs zwischen den
Kassen zur Erreichung einer bedarfsgerechten, qualitäts- und innovationsorientierten
sowie effizienten Gesundheitsversorgung der Versicherten. Der RSA sollte zum einen
dazu dienen, den Kassenwettbewerb auf diese zentralen gesundheitspolitischen Ziele
auszurichten und den Wettbewerb um „gute Risiken” unattraktiv, da finanziell nicht
lohnend, zu machen, zum anderen sollten dadurch alle Beitragszahler im gewünschte
Maße, d. h., entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zur Finanzierung
der Gesundheitsversorgung herangezogen werden. Schließlich sollte der RSA auch annähernd
gleiche Startchancen für alle Kassen im Wettbewerb herstellen, da die Risikostrukturen
und demzufolge auch die Beitragssätze zwischen den Einzelkassen bzw. den Kassenarten
als Folge des alten Mitgliedschaftsrechts stark divergierten.
Vorliegende empirische Analysen zur Funktion des RSA zeigen, dass dieser die rein
versichertenstrukturbedingten Unterschiede in den Beitragssätzen deutlich verkleinert
und insoweit auch Selektionsanreize vermindert hat. Statische Simulationsrechnungen
zeigen, dass für Krankenkassen mit hoher Finanzkraft und niedrigem Beitragsbedarf
der kostendeckende Beitragssatz 1999 im Durchschnitt bei 7,5 % - in zwei extremen
Einzelfällen sogar unter 3 % - gelegen hätte, während für Krankenkassen mit niedriger
Finanzkraft und hohem Beitragsbedarf der ausgabendeckende Beitragssatz im Mittel über
20 % betragen hätte. Der RSA hat die Unterschiede zwischen den mittleren Beitragssätzen
in diesen beiden Extremgruppen auf rund 2 Prozentpunkte reduziert [1 ]. Gleichzeitig ist aber auch die Vermutung geäußert worden, dass die Beitragssatzunterschiede
auch in den letzten Jahren immer noch wesentlich durch den mangelnden Ausgleich des
Morbiditätsrisikos verursacht werden. Risikoselektion - sei es durch aktive Maßnahmen
seitens der Kassen, sei es durch Selbstselektion der Versicherten - verbessere daher
weiterhin die Wettbewerbsposition einer Kasse. Trifft dieser Verdacht zu, so gefährdet
dies die solidarische Wettbewerbsordnung in doppelter Weise: Erstens, solange Beitragssatzunterschiede
nicht primär Indikatoren unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Effizienz sind,
sondern vor allem bessere oder schlechtere Risikostrukturen abbilden, verzerren sie
den Wettbewerb und lenken ihn verstärkt auf den volkswirtschaftlich unsinnigen Kampf
um „gute Risiken”. Zweitens entziehen sich Versichertengemeinschaften mit günstiger
Risikostruktur in dem Ausmaß, in dem diese nicht im RSA berücksichtigt wird, dem politisch
gewünschten GKV-weiten Solidarausgleich. Eine morbiditätsortientierte Weiterentwicklung
des RSA ist daher nach Einschätzung vieler Beobachter (z. B. [2 ]
[3 ]) dringend geboten, wobei überwiegend zugunsten von diagnosegestützten Kompensationsmechanismen
votiert wird (zu einem Überblick siehe [4 ]
[5 ]); vereinzelt sind aber durchaus auch andere Adjustierungsverfahren zur Diskussion
gestellt worden (z. B. [6 ]
[7 ]).Es ist daher nicht nur wissenschaftlich, sondern auch politisch von eminentem Interesse,
die Frage zu klären, ob die durch die Freigabe der Kassenwahl ausgelösten Wechselbewegungen
zwischen den Krankenkassen durch Risikoselektion und zunehmende Risikosegmentierung
zwischen den Kassen charakterisiert sind. Der KORA-Survey 1999/2001 (S4), ein Gesundheitssurvey
mit breitem Erhebungsprogramm morbiditäts- und gesundheitsbezogener Daten, bot sich
hierfür als geeigneter empirischer Zugang an.
Erste empirische Analysen der Auswirkungen der erweiterten Kassenwahlrechte stützten
sich auf Aggregatdaten aus den Mitgliederstatistiken der GKV und der RSA-Finanzstatistik
[8 ]
[9 ]
[10 ]. Die Untersuchungen weisen u. a. aus, dass Mitgliederbestandsbewegungen bzw. die
Entwicklung der Mitgliedermarktanteile der einzelnen Kassenarten in den drei ersten
Jahren nach In-kraft-Treten der erweiterten Kassenwahlrecht eng mit den Beitragssätzen
zusammenhingen, dass Änderungen der Mitgliederzahlen in der Krankenversicherung der
Rentner (KVdR) auch nach Einführung kassenspezifischer Beitragssätze für Rentner weitaus
geringer als in der Allgemeinen Krankenversicherung (AKV) waren, und dass das RSA-Transfervolumen
von Jahr zu Jahr anwuchs. Wirtschaftswissenschaftlich orientierte Aggregatdatenanalysen
haben vor allem den Einfluss der Beitragssätze auf die Mitgliederentwicklung der Kassen
bzw. die Kassenwahlentscheidungen thematisiert. In verschiedenen Studien ist für die
zweite Hälfte der 90er-Jahre mit Hilfe von Korrelations- oder Regressionsanalysen
sowohl auf der Ebene von Kassenarten als auch auf der Ebene einzelner Krankenkassen
der Zusammenhang zwischen Mitgliederbestandsbewegungen und Beitragssätzen statistisch
belegt worden [11 ]
[12 ]
[13 ]
[14 ]. Schut et al. [15 ] haben schließlich für den Zeitraum von 1996 bis 2001 wiederum unter Nutzung von
Aggregatdaten auf der Ebene von Kassenarten Preiselastizitäten der Kassenmarktanteile
geschätzt. Dabei ergaben sich für AKV-Mitglieder im gesamten Zeitraum statistisch
signifikante und im Zeitverlauf zunehmende Preiselastizitäten. Insgesamt stützen die
makrostatistischen Befunde die teilweise schon im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen
Kassenwahlrechts geäußerten Vermutungen, dass die Beitragssätze der Krankenkassen
wesentliche Determinanten individueller Kassenwahlentscheidungen sind, dass die Neigung
zum Kassenwechsel mit zunehmendem Alter abnimmt und dass die Kassenwechselbewegungen
von einer Risikoentmischung zwischen den Kassenarten in den Charakteristika der Versicherten
begleitet werden, die im geltenden RSA bereits berücksichtigt werden. Für eine Beurteilung
der im Kontext der Debatte über die Weiterentwicklung des RSA entscheidenden Frage,
ob der RSA seiner Aufgabe gerecht wird, Selektionseffekte des Kassenwechsels zu neutralisieren
und den Wettbewerb auf seine eigentliche Funktion als Mittel zur Steigerung der Versorgungseffizienz
und -qualität zu orientieren, bieten die vorhandenen makrostatistischen Daten und
die darauf aufbauenden Untersuchungen hingegen keine geeignete Grundlage.
Den bisher publizierten mikroanalytischen Untersuchungen von Kassenwahlentscheidungen
nach Erweiterung des Kassenwahlrechts mit dem Ziel, die Motive für solche Entscheidungen
aufzudecken und die sich abzeichnenden Wechseltendenzen in ihren Auswirkungen auf
die Risikostrukturen der einzelnen Kassenarten abzuschätzen, ist gemeinsam, dass sie
alle Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) aus den Jahren 1997 bis 2000 nutzten
[16 ]
[17 ]
[18 ]
[19 ]. Ein einheitliches Bild ergab sich in diesen Untersuchungen für den Einfluss der
Beitragssätze; je höher diese waren, desto höher war die Wahrscheinlichkeit eines
Kassenwechels der Versicherten. Instabile und teilweise widersprüchliche Resultate
erbrachten die Studien hingegen in Hinblick auf die untersuchten Zusammenhänge zwischen
Gesundheitszustand bzw. Inanspruchnahme der medizinischen Versorgung und Kassenwechsel.
So war ein im Eigenurteil guter Gesundheitszustand nach Altersadjustierung teils mit
höherer [18 ]
[19 ], teils aber auch mit niedrigerer Wechselwahrscheinlichkeit [17 ] als bei vergleichsweise schlechterer Gesundheit assoziiert. Die altersadjustierte
Inanspruchnahme der medizinischen Versorgung deutete nur im Falle der stationären
Behandlung, nicht aber im Falle der ambulanten Behandlung darauf hin, dass Kassenwechsler
„bessere Risiken” waren; überdies waren auch die Ergebnisse für die Krankenhausbehandlung
nicht für alle untersuchten Jahre statistisch auffällig [17 ]
[18 ].
In einigen Studien wurde versucht, die mit dem Kassenwechsel möglicherweise einhergehende
Risikoentmischung in ihren finanziellen Dimensionen zu quantifizieren, indem auf Basis
von GKV-Routinedaten der „relative Beitragsbedarf” der Wechsler berechnet wurde; unter
dem relativen Beitragsbedarf ist die Relation der tatsächlichen Leistungsausgaben
für diese Personengruppe zu den mittleren („standardisierten”) Leistungsausgaben zu
verstehen, wie sie sich im RSA unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der
weiteren in diesem Ausgleichsverfahren herangezogenen Personenmerkmale für die Versicherten
insgesamt ergeben [20 ]
[21 ]. Lauterbach und Wille [20 ] haben solche Berechnungen auf Basis von Daten der Jahre 1998 und 1999 für insgesamt
acht teilweise sehr mitgliederstarke Krankenkassen durchgeführt. Die einbezogenen
Leistungsbereiche umfassen für beide Jahre die Arzneimittelversorgung, das Krankengeld
und die Krankenhausbehandlung, für 1999 darüber hinaus einen nicht näher spezifizierten
Bereich „sonstiger” Leistungen, mangels versichertenbeziehbarer Daten aber nicht die
vertragsärztliche und die vertragszahnärztliche Versorgung. Die Berechnungen ergaben,
dass Wechsler im Jahr vor ihrem Wechsel in allen Leistungsbereichen und Altersgruppen
Leistungsausgaben aufwiesen, die unter dem Beitragsbedarf ihrer jeweiligen RSA-Gruppe
lagen. Die Wechsler wiesen für die erfassten Leistungen insgesamt positive Deckungsbeträge
von durchschnittlich etwa 600 DM auf, was einem relativen Beitragsbedarf von etwa
60 % entsprach. Eine Differenzierung nach Altersgruppen ergab keine systematische
Altersabhängigkeit des relativen Beitragsbedarfs der Wechsler und dementsprechend
ein deutliches Wachstum der positiven Deckungsbeiträge mit zunehmendem Alter. Winkelhake
et al. [21 ] kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Die Aussagekraft beider Studien findet eine wesentliche
Grenze u. a. darin, dass offen bleibt, in welchem Umfang und wie lange Wechsler auch
nach ihrem Wechsel weniger Leistungsausgaben verursachen, als die aufnehmenden Krankenkassen
für die neuen Versicherten an Beitragsbedarf erhalten.
Einen ähnlichen Versuch zur Bestimmung der Risikoprofile der Kassenwechsler haben
Andersen et al. [22 ] auf der Basis einer Verknüpfung der RSA-Daten zu den standardisierten Leistungsausgaben
in den Hauptleistungsbereichen Ärzte und Krankenhaus mit Daten aus dem SOEP für die
Jahre 1997 bis 2001 unternommen. Die fünf Querschnittsanalysen ergaben deutliche Unterschiede
zwischen den alten und den neuen Bundesländern: Während Wechsler in den neuen Bundesländern
mit einem durchschnittlichen Beitragsbedarf von ca. 80 % als gute Risiken identifiziert
wurden, traf dies auf die Wechsler in den alten Bundesländern - das Jahr 1999 ausgenommen
- mit einem relativen Beitragsbedarf von durchschnittlich etwas mehr als 100 % nicht
zu. Eine Tendenz zur Risikoentmischung als Folge von Mitgliederbewegungen zwischen
den Kassen zeigte sich erst bei Differenzierung der Wechsler nach den aufnehmenden
Kassenarten, die ergab, dass gute Risiken vorwiegend zu den Krankenkassen mit eher
niedrigen Beitragssätzen (BKK, IKK) und schlechte Risiken überwiegend zu Krankenkassen
mit eher hohen Beitragssätzen (AOK, EK) migrierten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich auf Grundlage der bisher publizierten
Studien über Unterschiede in den Risikoprofilen zwischen Wechslern und Nichtwechslern
keine eindeutige Evidenzlage zugunsten oder zuungunsten der Hypothese ableiten lässt,
dass Kassenwechsel mit adverser Selektion einhergeht.
Methodik
Die Studienpopulation des KORA-Surveys S4 ist eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung
deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 25 bis 74 Jahren mit Wohnsitz in der Studienregion
Augsburg, die die kreisfreie Stadt Augsburg sowie die beiden angrenzenden Landkreis
Augsburg und Aichach-Friedberg umfasst. Die Stichprobe von brutto insgesamt 6640 Personen
(ca. 1,5 % der Grundgesamtheit) wurde in einem Clustersamplingverfahren aus den Einwohnern
der Stadt Augsburg und von 16 Umlandgemeinden gezogen, wobei eine Stratifizierung
in 10 gleich große Strata von je 664 Personen nach Geschlecht und Alter (jeweils fünf
10-Jahres-Altersgruppen) vorgenommen wurde. Aus der Stichprobe fielen insgesamt 260
Personen als neutrale Ausfälle wegen Tod, Umzug oder unzureichender Deutschkenntnisse
heraus, sodass die bereinigte Bruttostichprobe 6380 Personen umfasste. Von diesen
nahmen insgesamt 4261 Personen am Survey teil, was einer Responserate von 66,8 % entspricht.
Der Survey, der von Oktober 1999 bis April 2001 durchgeführt wurde, umfasste ein umfangreiches
Programm von Untersuchungen und Messungen sowie ein ausführliches Interview. Mit Ausnahme
der Beitragssätze, die im Jahr 2002 in einer schriftlichen Erhebung direkt bei den
Krankenkassen erhoben wurden, da sie der überwiegenden Mehrzahl der Studienteilnehmer
nicht präsent waren, entstammen alle in unserer Untersuchung verwendeten Daten diesem
Survey. Nicht alle Probanden hatten die Zeit oder die Möglichkeit, das gesamte Erhebungsprogramm
zu absolvieren, sodass zur Durchführung der Befragung im Rahmen des Teilvorhabens
„Kassenwahl” 4131 Personen zur Verfügung standen. Zielpopulation des Teilvorhabens
waren alle Studienteilnehmer, die gesetzlich oder privat krankenversichert waren.
45 Personen erfüllten diese Voraussetzung nicht, sodass die Zielpopulation - im Folgenden
‚Studienpopulation A’ genannt - 4086 Personen umfasste. Für die Analyse der Auswirkungen
der zum 1.1.1996 eingeführten freien Kassenwahl wurde eine zweite Untersuchungspopulation
- im Folgenden ‚Studienpopulation B’ genannt - definiert, die alle Studienteilnehmer
umfasste, die zum Zeitpunkt des Interviews in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert
waren und die zudem (a) in dieser Kasse auch schon vor Jahresbeginn 1996 versichert
gewesen waren oder (b) nach dem 31.12.1995 aus einer anderen gesetzlichen Krankenkasse
in ihre derzeitige Kasse gewechselt waren; die letztere Gruppe umfasst die „Kassenwechsler”
in Sinne unserer Studie. Ausgeschlossen aus Studienpopulation B waren somit privat
versicherte Probanden sowie gesetzlich versicherte Studienteilnehmer, die nach dem
31.12.1995 aus einer privaten Krankenversicherung in ihre derzeitige gesetzliche Kasse
gewechselt waren. Studienpopulation B umfasste 3341 Personen.
Ergebnisse
Umfang und Struktur des Kassenwechsels
Nimmt man die beiden großen Systeme der kollektiven finanziellen Absicherung des Krankheitsrisikos,
GKV und private Krankenversicherung (PKV), gemeinsam in den Blick, so hat die Studie
ergeben, dass im Beobachtungszeitraum zwischen dem 1.1.1996 und dem Zeitpunkt ihrer
Befragung insgesamt 586 Studienteilnehmer ihre Krankenkasse oder Krankenversicherung
gewechselt haben (Tab. [1 ]); dies sind 14,3 % aller 4086 Probanden der Studienpopulation A.
Tab. 1 Wechsler zwischen den Systemen der gesetzlichen (GKV) und der privaten (PKV) Krankenversicherung
sowie innerhalb der beiden Systeme im KORA-Survey S4 (1999/2001)
Wechsel zu ...
Wechsel von ...
GKV
PKV
GKV + PKV
GKV
424 (72,4 %)[1 ]/[12,5 %][2 ]
73 (12,5 %)/[10,7 %]
497 (84,8 %)
PKV
60 (10,2 %)/[1,7 %]
29 (4,9 %)/([4,2 %]
89 (15,2 %)
GKV + PKV
484 (82,6 %)/[14,2 %]
102 (17,4 %)/[14,9 %]
586 (100,0 %)
1Zahlen in runden Klammern: Anteilswerte der einzelnen Wechslergruppen an den Wechslern
insgesamt
2Zahlen in eckigen Klammern: Anteilswerte der einzelnen Wechslergruppen an den Versichertenbeständen
von GKV und PKV in Studienpopulation A zur Zeit der Befragung
453 oder gut drei Viertel aller Wechselfälle sind Binnenwanderungen innerhalb der
Systeme. Die Binnenwanderungsfrequenz ist in der GKV weitaus höher als in der PKV.
Dies mag zum Teil an einem mitgliedschaftsrechtlich bedingten Aufstau von Wechselwünschen
in der GKV liegen, der sich erst ab 1996 abbauen konnte, und zu dem es in der PKV
keine Parallele gibt. Außerdem ist zu bedenken, dass Altersrückstellungen beim Wechsel
einer privaten Krankenversicherung nicht mitgenommen werden können, was dazu führt,
dass ein Versicherungswechsel mit zunehmendem Alter schnell finanziell unattraktiv
wird und dass sich der Wettbewerb der Krankenversicherer daher auf die Neukunden konzentriert.
133 oder ein knappes Viertel der Wechselbewegungen entfallen auf Wanderungen zwischen
GKV und PKV; der Wanderungssaldo zugunsten der PKV entspricht in seiner relativen
Größenordnung recht gut den für die Bundesrepublik insgesamt beobachteten Daten der
letzten Jahre. Die Wechselbewegungen zwischen den Systemen liegen in einer Größenordnung,
die es nicht erlauben, Einflüsse der Außenwanderungen auf die Risikostrukturen der
Krankenkassen von vornherein auszuschließen. Die Liberalisierung des Mitgliedschaftsrechts
der GKV hat jedoch an den Spielräumen für ein „opting in” in die GKV und ein „opting
out” aus der GKV nichts geändert, sodass diese Wechselbewegungen im Kontext des Themas
„freie Kassenwahl und Risikostrukturausgleich” nicht weiter zu thematisieren sind.
Einen Überblick über Umfang und Richtung des Kassenwechsels innerhalb der GKV gibt
auf der Ebene der Kassenarten Tab. [2 ]. Von den 3341 Studienteilnehmern, die schon vor Inkrafttreten des neuen Mitgliedschaftsrechts
am 1.1.1996 der GKV angehörten, wechselten bis zum Zeitpunkt ihrer Befragung im Rahmen
des KORA-Surveys S4 424 (= 12,7 %) ihre Krankenkasse.
Tab. 2 Kassenwanderung der Teilnehmer im KORA-Survey S4 (1999/2001) innerhalb der gesetzlichen
Krankenversicherung nach Kassenarten
initialer Versichertenbestand (IVB) nach Kassenart
Abwanderung
Zuwanderung
Bestandsänderung
Kassenart
N
n
in % des IVB
n
in % des IVB
N
in % des IVB
Ortskrankenkassen
1 029
- 116
- 11,3
47
4,6
- 69
- 6,7
Ersatzkrankenkassen
1 321
- 205
- 15,5
81
6,1
- 124
- 9,4
Betriebskrankenkassen
668
- 37
- 5,5
260
38,9
+ 223
+ 33,4
Innungskrankenkassen
259
- 63
- 24,3
22
8,5
- 41
- 15,8
sonstige Krankenkassen
64
- 3
- 4,7
14
21,9
+ 11
+ 17,2
insgesamt
3 341
- 424
424
0
Für Orts-, Ersatz- und insbesondere Innungskrankenkassen sind per Saldo Versichertenverluste
zu verzeichnen; dem steht eine Zunahme der bei einer Betriebskrankenkasse versicherten
Probanden im Vergleich zum initialen Versichertenbestand in der Studienpopulation
B um ein Drittel gegenüber. Zur Kategorie der sonstigen Krankenkassen zählen die Landwirtschaftlichen
Krankenkassen, die Seekasse und die Bundesknappschaft. Für diese berufsständisch orientierten
Krankenkassen gilt das Recht der freien Kassenwahl nicht; die Zahlen zu den in diesen
Fällen in der Regel rein mitgliedschaftsrechtlich begründeten Zu- und Abwanderungen
deuten darauf hin, dass ein kassenartenüberschreitender Kassenwechsel auch im Rahmen
des alten Zuweisungsrechts durchaus kein ganz seltener Vorgang ist bzw. war.
Eine demographische Betrachtung der Struktur der Kassenwanderung ergibt für geschlechtsspezifische
Unterschiede in der Häufigkeit des Kassenwechsels keine Anhaltspunkte; dies gilt sowohl
für einen Vergleich von Männern und Frauen insgesamt als auch für eine nach Altersgruppen
stratifizierte Betrachtung. Eine nach dem Alter der Probanden differenzierte Betrachtung
zeigt hingegen massive Unterschiede in der Wechselhäufigkeit zwischen den einzelnen
Altersgruppen auf (Abb. [1 ]).
Abb. 1 Kassenwechsler in Prozent aller GKV-Versicherten der gleichen Altersgruppe im KORA-Survey
S4.
Der Anteil der Wechsler unter den Probanden nahm mit zunehmendem Alter stetig und
stark ab. Während in der Altersgruppe der 25- bis 34-jährigen Versicherten nahezu
jeder Dritte seine Krankenkasse gewechselt hatte, traf dies in der Altersgruppe der
65- bis 74-jährigen Versicherten nur auf etwa jeden hundertsten Probanden zu. Es ist
schwer zu beurteilen, wie weit diese großen Unterschiede Ausdruck von Alters- oder
Kohorteneffekten sind. Die Existenz eines Alterseffekts ist schon aufgrund des empirisch
gut bestätigten Sachverhalts einer mit wachsendem Alter zunehmenden Risikoaversion
als sicher anzunehmen. Andererseits dürfte ein Kohorteneffekt insofern eine Rolle
spielen, als für Rentner ein Kassenwechsel erst ab Mitte 1999 finanziell attraktiv
werden konnte, da bis dahin für die Krankenversicherung der Rentner in allen Krankenkassen
der gleiche Beitragssatz erhoben wurde. Zudem lehrt die Beobachtung anderer Märkte,
wie z. B. des Markts für Telefondienstleistungen, dass sich jüngere Menschen an technische
und institutionelle Änderungen schneller als die Älteren anpassen. Auf längere Sicht
wird daher mit einer Abflachung des Altersgradienten zu rechnen sein.
Kassenwechsel und Risikoselektion
Die Beantwortung der Frage, ob Kassenwechsel zu einer Risikoentmischung zwischen den
Krankenkassen führt, erfordert die Untersuchung der Frage, ob sich Kassenwechsler
in ihrer Risikostruktur von den Nichtwechslern unterscheiden. Tab. [3 ] gibt eine Übersicht über die Ausprägungen einer Reihe von Merkmalen in den beiden
miteinander zu vergleichenden Gruppen, die als Risikoindikatoren gelten können. Wechsler
und Nichtwechsler unterscheiden sich in nahezu allen dieser Merkmale voneinander:
Wechsler sind deutlich jünger als Nichtwechsler, ihr Haushaltseinkommen ist höher,
sie haben häufiger einen höheren Ausbildungsabschluss, sie haben einen niedrigeren
Bodymass-Index und sind körperlich aktiver, sie nehmen weniger medizinische Versorgungsleistungen
in Anspruch und sind seltener krank. Neben einem nahezu gleichen Frauenanteil sind
sich beide Gruppen auch im mittleren Beitragssatz zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der erweiterten Kassenwahlrechte ähnlich, was angesichts des in vielen Studien belegten
hohen Einflusses des Beitragssatzes auf die Wechselwahrscheinlichkeit zunächst überraschend
erscheinen mag; hierauf wird später zurückzukommen sein. Der prägende Einfluss der
Beitragssätze bzw. Beitragssatzunterschiede auf die Richtung der Wanderungsströme
wird allerdings schon anhand der Beitragssätze am Ende der Beobachtungsperiode sichtbar:
Am 1.1.2001 galt für die Kassenwechsler im Durchschnitt ein Beitragssatz von 12,9
%, für die Nichtwechsler ein Beitragssatz von 13,7 %. Die Wechsler haben also in diesem
5-Jahreszeitraum im Schnitt einen Beitragsrückgang von - 0,1 Prozentpunkten realisiert,
während die Nichtwechsler einen Anstieg ihrer Beitragssätze von durchschnittlich 0,8
Prozentpunkten hinnehmen mussten.
Tab. 3 Wechsler- und Nichtwechslerpopulation im KORA-Survey S4 (1999/2001) nach ausgewählten
Merkmalen
Merkmal
Wechsler (n = 424)
Nichtwechsler (n = 2 917)
Alter in Jahren
39,9
51,7
Altersgruppe 25 - 34 Jahre in %
43,8
16,4
Altersgruppe 35 - 44 Jahre in %
28,1
18,2
Altersgruppe 45 - 54 Jahre in %
16,0
20,2
Altersgruppe 55 - 64 Jahre in %
10,9
22,8
Altersgruppe 65 - 74 Jahre in %
1,2
22,4
Anteil Frauen in %
54,7
53,7
Anzahl beitragsfrei mitversicherter Familienangehöriger
0,55
0,47
Beitragssatz am 1.1.1996 in %
13,0
12,9
Beitragssatz am 1.1. 2001 in %
12,9
13,7
größter Beitragssprung seit dem 1.1.1996
0,76
0,66
Haushaltsnettoeinkommen in DM
5 858
5 466
Anteil Personen mit Abitur/Hochschulabschluss in %
24,1
15,3
Anzahl Ausbildungsjahre
11,7
11,1
Sozialschicht-Index
3,0
2,7
Bodymass-Index
2,75
3,04
Anteil der körperlich nicht aktiven Personen in %
27,6
37,0
Anteil der Nieraucher
41,5
43,1
Anzahl Arztbesuche in den letzten 4 Wochen
0,66
0,81
Anteil Personen mit Krankenhausaufenthalt in den letzten 12 Monaten
9,43
14,23
Anzahl Krankenhausaufenthalte in den letzten 12 Monaten
0,11
0,18
Anteil Probanden mit chronischer Bronchitis in %
3,07
8,56
Anteil Probanden mit Herzinfarkt in %
0,94
3,69
Anteil Probanden mit Schlaganfall in %
0,24
2,19
Anteil Probanden mit Diabetes in %
1,20
4,88
Anteil Probanden mit Varicosis in %
6,64
15,35
Anteil Probanden mit arterieller Verschlusskrankheit in %
2,12
5,00
Anteil Probanden mit Herzinsuffizienz in %
0,71
3,74
Anteil Patienten mit Arthritis
6,43
9,54
Anteil Probanden mit mindestens einer chronischen Krankheit in %
58,7
75,8
Die in Tab. [3 ] zusammengestellten Befunde lassen keinen Zweifel daran, dass die Kassenwechsler
in unserem Untersuchungszeitraum im Vergleich zu den Nichtwechslern die besseren Risiken
waren. Unklar ist freilich, ob der geltende RSA Lücken in der Risikokompensation lässt,
denn mit dem Alter ist ein Risikofaktor im RSA berücksichtigt, der mit den anderen
aufgelisteten Risikofaktoren eng korreliert; dies gilt wegen seines positiven Langzeittrends
selbst für den höchsten Ausbildungsabschluss.
Zur Untersuchung der Frage, ob die in den RSA einbezogenen Faktoren die Risikounterschiede
zwischen den beiden Gruppen ausgleichen, wurde eine logistische Regressionsanalyse
durchgeführt. Hierfür wurden alle Variablen des Datensatzes des KORA-Surveys S4 herangezogen,
die als Indikatoren des Morbiditätsrisikos betrachtet werden können oder die als sonstige
- vermutete oder empirisch schon bestätigte - Determinanten der Wahrscheinlichkeit
eines Kassenwechsels anzusehen sind. Der analysierte Datensatz umfasst im Einzelnen
Merkmale der Soziodemografie einschließlich der in Hinblick auf die beitragsfreie
Familienversicherung relevanten Familienzusammensetzung, Kassenmerkmale einschließlich
der Höhe und der Veränderung des Beitragssatzes, Merkmale der Inanspruchnahme des
Gesundheitswesens, die traditionellen epidemiologischen Verhaltensrisikofaktoren,
die teils durch Befragung (Rauchen, Alkoholkonsum, gesunde Ernährung, körperliche
Aktivität), teils durch anthropometrische Messungen (Bodymass-Index) gewonnen wurden
sowie Merkmale der Morbidität, die in Form einer Eigenanamnese sowie einer Blutdruckmessung
erhoben wurden.
Die statistische Auswertungsstrategie bestand in einer multivariablen logistischen
Regressionsanalyse mit der binären Zielgröße „Kassenwechsel (ja/nein)” als abhängige
Variable, in der in einem ersten Schritt alle einbezogenen Faktoren im Rahmen des
Tests von fünf Untermodellen (Soziodemografie, Inanspruchnahme, Erkrankungsrisiken,
Kassenmerkmale, Morbidität) einem Variablenscreening unterzogen wurden. Alter und
Geschlecht der Probanden wurden dabei in allen Untermodellen eingeschlossen, um auf
diesbezügliche Einflüsse zu kontrollieren. In einem zweiten Schritt wurden alle Variablen,
die sich in den Untermodellen als statistisch auffällige Unterscheidungsmerkmale zwischen
Wechslern und Nichtwechslern erwiesen hatten, in ein Endmodell überführt und gemeinsam
getestet. In den Untermodellen wurde ebenso wie im Endmodell die Variablenselektion
sowohl mittels einer Forward- als auch mittels einer Backward-Stepping-Prozedur unter
Zugrundelegung eines Schrankenwerts von p = 0,05 durchgeführt. Es kann vorweggenommen
werden, dass beide Prozeduren in allen Modellen jeweils zur gleichen Variablenauswahl
führten, was verdeutlicht, dass keine bedeutsamen Multikollinearitätsprobleme auftraten.
Das Untermodell Soziodemografie umfasste das Haushaltseinkommen, den höchsten Schulabschluss
sowie die Anzahl der Ausbildungsjahre als übliche Indikatoren der Sozialschichtzugehörigkeit.
Für keine der Variablen konnte ein signifikanter Einfluss nachgewiesen werden. Als
zweite Variante des Untermodells Soziodemografie wurde ein Modell berechnet, in dem
Einkommen, Ausbildung und Berufsstatus nach dem von Helmert [23 ] vorgeschlagenen Verfahren zu einem Sozialschicht-Index verknüpft wurden; auch für
diese Variable ließ sich ein Einfluss statistisch nicht nachweisen. Etwaige Morbiditätsunterschiede
zwischen Wechslern und Nichtwechslern sind demnach nicht dadurch vermittelt, dass
Angehörige höherer sozialer Schichten (als typischerweise „bessere Risiken”) vom Recht
der freien Kassenwahl vergleichsweise häufiger Gebrauch machen würden.
Das Untermodell Inanspruchnahme umfasste Indikatoren der ambulant-ärztlichen Versorgung
und der Krankenhausbehandlung. Während für die ambulante Versorgung keine Unterschiede
festgestellt werden konnten, zeigte sich auch bei Kontrolle auf Einflüsse von Alter
und Geschlecht, dass der Anteil der Versicherten, die in den der Befragung vorausgegangenen
zwölf Monaten stationäre Behandlung im Krankenhaus in Anspruch genommen hatten, unter
den Wechslern deutlich geringer war als unter den Nichtwechsler (Odds Ratio = 0,713;
95 %-Konfidenzintervall [0,499 - 1,018]; p = 0,0624), und dass die Wechsler durchschnittlich
weniger Krankenhausaufenthalte als die Nichtwechsler zu verzeichnen hatten (Odds Ratio
= 0,729; 95 %-Konfidenzintervall [0,547 - 0,970]; p = 0,0380).
Im Untermodell Erkrankungsrisiko erwies sich keine der untersuchten Variablen (Bodymass-Index,
körperliche Aktivität, Rauchen, Alkoholkonsum) als ein Merkmal, hinsichtlich dessen
sich Wechsler von Nichtwechslern alters- und geschlechtsadjustiert voneinander unterschieden.
Wenn demnach Kassenwechsler bessere Versicherungsrisiken waren, so offenbar nicht
deshalb, weil sie sich durch eine vergleichsweise gesündere Lebensweise auszeichneten.
Die Ergebnisse unserer Untersuchung bieten somit auch keine Grundlage für die Annahme
einer im Gesundheitsverhalten begründeten längerfristigen Persistenz der beobachteten
Risikodifferenziale.
In das Untermodell Morbidität wurden insgesamt 22 Erkrankungen aufgenommen, die entweder
als chronische Krankheiten einzustufen sind oder die zwar akute Ereignisse darstellen,
aber üblicherweise mit einer anhaltenden Erhöhung des medizinischen Versorgungsbedarfs
verbunden sind, wie z. B. Herzinfarkt oder Schlaganfall. Wenngleich die Auftretenshäufigkeit
der einbezogenen Erkrankungen auch nach Alters- und Geschlechtsadjustierung in ihrer
überwiegenden Mehrheit bei Wechslern geringer war als bei Nichtwechslern, stellte
sich - angesichts teilweise sehr kleiner Fallzahlen nicht unerwartet - ein statistisch
auffälliges Ergebnis nur für chronische Bronchitis ein. Das Untermodell Morbidität
wurde daher in einer zweiten Variante untersucht, in der alle 22 Erkrankungen zu einer
dichotomen Variable chronische Morbidität zusammengefasst wurden. In dieser Modellvariante
zeigte sich, dass die Wechsler in diesem Sinne auch nach Kontrolle auf Alter und Geschlecht
deutlich weniger chronisch krank waren als die Nichtwechsler (Odds Ratio = 0,769;
95 %-Konfidenzintervall [0,607 - 0,974]; p = 0,0296).
In das Untermodell Kassenmerkmale gelangten die (im Risikostrukturausgleich berücksichtigte)
Anzahl der über die Probanden beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen, die
Art der Krankenversicherung (wie AOK, EK, BKK, IKK, LKK), der Versichertenstatus (Pflichtmitglied,
freiwilliges Mitglied, Rentner, beitragsfrei mitversichertes Familienmitglied) sowie
als Beitragssatzindikatoren der Beitragssatz zu Beginn der Beobachtungsperiode (1.1.1996)
und die größte jährliche Beitragssatzdifferenz während der Beobachtungsperiode (Zeitraum
zwischen dem 1.1.1996 und dem Tag des Interviews). Nur die Beitragssatzindikatoren
hatten in diesem Untermodell Bestand. Einen signifikanten Einfluss nach Kontrolle
auf Geschlecht und Alter hatten der Beitragssatz zu Beginn der Beobachtungsperiode
(Odds Ratio = 2,454; 95 %-Konfidenzintervall [1,842 - 3,271]; p < 0,0001) sowie die
größte Beitragssatzdifferenz während der Beobachtungsperiode (Odds Ratio = 3,279;
95 %-Konfidenzintervall [2,325 - 4,624]; p < 0,0001).
In das Endmodell wurden somit neben der Variable Alter, die sich in sämtlichen Untermodellen
als hochsignifikante Einflussgröße erwiesen hatte, die Variablen chronische Morbidität,
Häufigkeit der stationären Krankenhausbehandlung in den letzten zwölf Monaten, Beitragssatz
zu Beginn der Beobachtungsperiode sowie die maximale jährliche Beitragssatzdifferenz
während der Beobachtungsperiode aufgenommen. Die Variable Geschlecht wurde aus konventionalistischen
Gründen mitgeführt. Die Schätzergebnisse für dieses Modell sind Tab. [4 ] zu entnehmen.
Tab. 4 Ergebnisse des Endmodells für den Kassenwechsel KORA-Survey S4 (1999/2001)
Statistik
Absolut-Term
Alter
Geschlecht[1 ]
chronische Morbidität[2 ]
Anzahl Krankenhausfälle
max. jährl. Beitragssatzdifferenz
Beitragssatz 1.1.1996
Parameter-Schätzwert
- 1,6461
- 0,0640
- 0,0417
- 0,2654
- 0,3114
1,2418
0,9257
Standardfehler
2,0041
0,0048
0,1143
0,1236
0,1455
0,1753
0,1474
Chi-Quadrat-Statistik
33,7709
177,4013
0,1329
4,6141
4,5832
50,1801
39,4431
p-Wert
<,0001
<,0001
0,7155
0,0317
0,0323
<,0001
<,0001
Odds Ratio
-
0,938
0,959
0,767
0,732
3,462
2,524
95 %-Konfidenzintervall
-
0,929 - 0,947
0,767 - 1,200
0,602 - 0,977
0,551 - 0,974
2,455 - 4,881
1,890 - 3,369
1Referenzkategorie: Frauen
2Referenzkategorie: keine chronische Morbidität
Die Schätzergebnisse des Endmodells bestätigen die Befunde der Untermodelle in allen
Aspekten. Auch bei Kontrolle auf alle in den Untermodellen als signifikant identifizierten
Einflussfaktoren bleibt die dominierende Rolle des Einflussfaktors Alter erhalten;
mit jedem zusätzlichen Lebensjahr nimmt demnach die Wechselwahrscheinlichkeit prozentual
um etwa 6 % ab. Der Einfluss des Beitragssatzes schlägt für jeden zusätzlichen Prozentpunkt
mit einer Erhöhung der Wechselwahrscheinlichkeit um das 2,5-fache zu Buche. Auffällig
ist, dass dieser Einfluss in den deskriptiven Befunden nicht zum Tragen kommt und
erst in der mehrfaktoriellen Analyse sichtbar wird; dies mag vor allem darin begründet
sein, dass die Krankenkassen mit zu Beginn der Beobachtungsperiode sehr hohen Beitragssätzen
gleichzeitig Kassen mit überdurchschnittlich hohem Anteil älterer Versicherter waren.
Der Einfluss von Beitragssatzveränderungen schlägt sich für jeden zusätzlichen Prozentpunkt
sogar in einer Erhöhung der Wechselwahrscheinlichkeit um das 3,5-fache nieder. Dieses
Resultat ist freilich vor dem Hintergrund zu sehen, dass die maximalen jährlichen
Beitragssatzsprünge im Beobachtungszeitraum bei einer Streubreite zwischen - 0,3
und + 1,9 Prozentpunkten im Mittel nur 0,68 Prozentpunkte und nur für 12 % der Studienteilnehmer
mehr als 1 Prozentpunkt betrugen. Unter diesen Probanden waren dann allerdings zwei
Drittel - alles Versicherte derselben Krankenkasse - von dem maximalen Beitragssatzsprung
in Höhe von 1,9 % betroffen. Im Gefolge dieser Beitragserhöhung haben über 20 % der
ca. 250 Anfang 1996 bei der betreffenden Krankenkasse versicherten Studienteilnehmer
ihre Kasse gewechselt, was die massiven Auswirkungen einer Beitragssatzveränderung
in dieser Größenordnung plastisch veranschaulicht. Die beiden die chronische Morbidität
und die Inanspruchnahme stationärer Versorgung abbildenden Variablen zeigen gleichfalls
einen statistisch signifikanten und deutlich ausgeprägten Einfluss auf die Wechselwahrscheinlichkeit,
auch wenn sie in der Stärke ihres Einflusses hinter die Alters- und Beitragssatzvariablen
zurücktreten. Das Auftreten (mindestens) einer der als chronisch eingestuften Erkrankungen
ist mit einer Reduktion der Wechselwahrscheinlichkeit um ein knappes Viertel verbunden;
insoweit bringen Wechsler ein alters- und geschlechtsadjustiert deutlich unterdurchschnittliches
Maß an Krankheitslast in ihre neue Krankenkasse ein, deren Ausgabenwirksamkeit zwar
hohe Plausibilität für sich beanspruchen darf, durch diesen Befund freilich noch nicht
statistisch belegt ist. Bezüglich etwaiger Defizite des RSA aussagekräftiger ist daher
das Resultat für den Einfluss der Krankenhaushäufigkeit. Hier ergibt sich, dass jeder
zusätzliche Krankenhausaufenthalt in den zurückliegenden zwölf Monaten die Wechselwahrscheinlichkeit
um fast 30 % reduziert, womit für die stationär behandelte Morbidität ein risikoentmischender
Effekt des Kassenwechsels statistisch bestätigt ist.
Diskussion und Ausblick
Der Gesetzgeber hat die auf die Herstellung einer solidarischen Wettbewerbsordnung
zielende Freigabe der Kassenwahl mit der Einführung eines Risikostrukturausgleichs
flankiert, um den Wettbewerb zwischen den Kassen unter Beibehaltung des Prinzips der
solidarischen Finanzierung auf die zentralen gesundheitspolitischen Ziele einer bedarfsgerechten
und effizienten Gesundheitsversorgung auszurichten. Darüber hinaus sollten mit dem
RSA allen Krankenkassen trotz der historisch gewachsenen großen Unterschiede in den
Risikostrukturen gleiche Startchancen im Wettbewerb gesichert werden.
Unsere Untersuchung hat gezeigt, dass vor allem jüngere Versicherte ihre Kasse wechseln
und dass die Richtung der Kassenwechselbewegungen per saldo klar durch die Beitragssatzunterschiede
zwischen den Krankenkassen geprägt ist: „Gewinnerkassen” sind Kassen mit niedrigen
Beitragssätzen, „Verliererkassen” Kassen mit hohen Beitragssätzen. Dies ist insofern
keine Überraschung, als den Krankenkassen aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen
Leistungskatalogs nur geringe Spielräume für eine leistungsseitige Profilierung offen
stehen, das dominierende Motiv für einen Kassenwechsel im Regelfall also die Absicht
sein wird, Beitragsvorteile zu realisieren. Jüngere Versicherte erwirtschaften für
ihre Krankenkasse aufgrund ihrer im Vergleich zu den älteren Versicherten im Durchschnitt
geringeren Leistungsinanspruchnahme und höheren Beitragszahlungen hohe positive Deckungsbeiträge.
Ohne den RSA wären Krankenkassen mit hohen Versichertenverlusten mithin finanziell
massiv sanktioniert worden, völlig unabhängig davon, ob ihre hohen Beitragssätze Ausdruck
von Unwirtschaftlichkeit oder Folge ihrer dem alten Zuweisungsrecht geschuldeten ungünstigen
Risikostruktur sind. Insofern hat die Realität der Kassenwanderung die Notwendigkeit
eines RSA nachträglich noch einmal bestätigt.
Darüber hinaus hat unsere Untersuchung aber auch gezeigt, dass Kassenwechsler im Vergleich
zu Nichtwechslern auch nach Alters- und Geschlechtsstandardisierung „bessere Risiken”
im Sinne einer niedrigeren Belastung durch chronische Krankheiten und einer geringeren
Inanspruchnahme stationärer medizinischer Versorgung und insoweit auch der zu erwartenden
durchschnittlichen Leistungsausgaben sind. Unsere Ergebnisse bestätigen insofern die
Resultate der Studie von Lauterbach und Wille [20 ], gehen über diese aber auch ein Stück hinaus: Während Lauterbach und Wille die Inanspruchnahme
der Wechsler in einem 12-Monatszeitraum vor dem Kassenwechsel erfasst haben, wurde
in unserer Studie die stationäre Inanspruchnahme nach erfolgtem Kassenwechsel für
einen retrospektiven Zeitraum von einem Jahr erhoben. Nur bei 37 % aller Wechselfälle
lag der Wechseltermin noch innerhalb des Zeitraums, für den die Inanspruchnahme erhoben
wurde, bei 63 % aller Fälle lag der Wechseltermin mindestens ein Jahr, bei 35 % mindestens
zwei Jahre, bei 17 % mindestens drei Jahre und bei 5 % vier Jahre oder länger zurück.
Man wird daher kaum davon ausgehen können, dass sich die Risikoprofile der Wechsler
nach ihrem Kassenwechsel wieder rapide an die der Nichtwechsler angleichen, sondern
eher eine gewisse Persistenz unterstellen müssen, wie sie etwa in einer Untersuchung
in der Schweiz beobachtet worden ist [24 ]. Nicht in Übereinstimmung stehen unsere Studienergebnisse hingegen mit den Resultaten
der auf Daten des SOEP gestützten Untersuchungen von Andersen und Schwarze [22 ], die für die Wechsler in den alten Bundesländern aus deren Angaben über den Umfang
ihrer Inanspruchnahme stationärer Versorgung lediglich für 1999 einen unterdurchschnittlichen
Beitragsbedarf, für die Summe der fünf Jahre von 1997 bis 2001 hingegen einen deutlich
überdurchschnittlichen und zudem für jede Jahrgangskohorte im Zeitablauf tendenziell
zunehmenden Beitragsbedarf für die Wechsler ableiten, ohne dass wir für diese Diskrepanz
eine Erklärung anbieten können.
Nach unseren Ergebnissen erfolgt somit eine Anreicherung der Versichertenbestände
von Kassen mit niedrigen Beitragssätzen um „gute Risiken” und komplementär dazu eine
zunehmende Konzentration der „schlechten Risiken” bei den Kassen mit hohen Beitragssätzen
über jene Risiken hinaus, die im derzeit angewendeten Risikoausgleichsverfahren kompensiert
werden. Damit besteht die Gefahr, dass sich gleichsam unter der Oberfläche eines dem
Prinzip risikounabhängiger Versicherungsbeiträge verpflichteten Finanzierungssystems
als Resultat der Freigabe der Kassenwahl Beitragssatzdifferenziale herausbilden, die
stark von den durch den geltenden RSA nicht kompensierten Morbiditätsrisiken beeinflusst
werden. Unter diesen Bedingungen ist der Kassenwechsel somit der Herstellung von Beitragsgerechtigkeit
im Sinne risikounabhängiger Beiträge abträglich, und er trägt dazu bei, dass die nach
dem RSA verbleibenden Beitragssatzunterschiede die Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsunterschiede
zwischen den Krankenkassen nicht korrekt reflektieren und in der Folge die allokationsverbessernde
Funktion des Kassenwettbewerbs geschwächt wird. Die Politik hat Empfehlungen aus der
Wissenschaft, den RSA in Richtung einer genaueren Erfassung unterschiedlicher Morbiditätsstrukturen
der Kassen zu entwickeln, aufgenommen; nach dem Willen des Gesetzgebers soll der RSA
vom 1. Januar 2007 an auf der Grundlage von Klassifikationsmerkmalen durchgeführt
werden, die die Morbidität der Versicherten auf der Grundlage von Diagnosen, Indikationen
und medizinischen Leistungen unmittelbar berücksichtigen. Damit ist die Politik auch
nach den Ergebnissen unserer Untersuchung grundsätzlich auf dem richtigen Weg.