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DOI: 10.1055/s-2005-865106
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Pflicht des Krankenhausträgers zur Einstellung von Assistenzärzten
Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 23.09.2004Publication History
Publication Date:
30 March 2005 (online)
Problem
Chefarztverträge enthalten in aller Regel eine Bestimmung, die den Chefarzt verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Arbeitszeiten der ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter seiner Abteilung eingehalten werden. So heißt es in § 7 Abs. 4 Satz 2 der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) herausgegebenen „Beratungs- und Formulierungshilfe Chefarzt-Vertrag”, 6. Aufl. 2002: „ Der Arzt hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die einzel- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten der Ärzte und nichtärztlichen Mitarbeiter seiner Abteilung eingehalten werden.”
Dass der Chefarzt dieser Verpflichtung nur nachkommen kann, wenn der Stellenplan des Krankenhauses eine ausreichende Zahl von Stellen ausweist, ist an sich selbstverständlich, in der Praxis angesichts der heute knappen finanziellen Mittel und zunehmend auch mangels Bewerber auf freie Stellen immer häufiger ein Problem. Mit einem solchen Sachverhalt befasst sich ein Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 23.09.2004 - 2 Ca 212/04.
Rechtsanwalt Dr. jur. H.-J. Rieger
Zeppelinstraße 2
76185 Karlsruhe