Dtsch Med Wochenschr 2005; 130(24): 1518
DOI: 10.1055/s-2005-870852
Fragen aus der Praxis

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Darf der Hausarzt über nicht gerechtfertigte stationäre Behandlung informiert werden?

R. Lemke
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Publication Date:
08 June 2005 (online)

Frage: Es kommt hin und wieder vor, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für die stationäre Behandlung von Patienten ablehnen. Darunter wiederum sind einige Fälle, bei denen die Diagnostik und Behandlung sehr wohl ambulant hätte erfolgen können, vom Hausarzt/Patient aus verschiedenen Gründen jedoch nicht wahrgenommen wurde: z. B. wegen eines fordernden Patienten, nicht besetzter Praxis, Ratlosigkeit oder größerem Vertrauen in die stationäre Einrichtung. Oder es wird eine stationäre Untersuchung wegen hohen Leidensdrucks in 1-2 Tagen vorgenommen, das Untersuchungsergebnis rechtfertigte letztendlich aber keine Behandlung aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).

- Darf in solchen Fällen das Gutachten des MDK an Hausarzt und/oder Patient weitergeleitet werden bzw. in welcher Art und Weise dürfen Hausarzt/Patient darüber in Kenntnis gesetzt werden?

Literatur

  • 1 SGB V, §§ 275,277.

Prof. Dr. med. Ralf Lemke

Arzt für Rechtsmedizin

Kelmesbergweg 12

52080 Aachen