Zeitschrift für Phytotherapie 2005; 26(3): 103
DOI: 10.1055/s-2005-872301
Editorial

Es tut sich was: Naturheilverfahren für Medizinstudenten

Hilke Winterhoff1
  • 1Münster
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Publication Date:
25 July 2005 (online)

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    Nun ist es amtlich: Im Sommersemester 2005 werden zum ersten Mal im Rahmen des neuen Querschnittbereiches »Rehabilitative Medizin, physikalische Therapie und Naturheilverfahren« auch an der Universität Münster Veranstaltungen für Medizinstudenten angeboten. Ähnliche Veranstaltungen fanden bisher auf freiwilliger Basis statt, sie erreichten aber nur einen kleinen Teil der Studenten. Bei den jetzt geplanten Veranstaltungen handelt es sich um Pflichtveranstaltungen, die mit Fragen zum Inhalt, Prüfungen und der Vergabe von Scheinen schließen. Zum Lehrumfang Naturheilverfahren gehören natürlich auch mehrere Wochenstunden Phytotherapie. Für das SS 2005 bedeutet das, dass ca. 140 Medizinstudenten des ersten klinischen Semesters nolens volens mit der Frage nach Behandlungsmethoden konfrontiert werden, die früher für sie erst in der Praxis relevant wurden und für die ihnen dann meist die Sachkenntnis fehlte.

    Diese Möglichkeit, Medizinstudenten sachlich zu informieren und vielleicht einige für eine Therapieform zu begeistern, die sonst an der Hochschule gerne als irrational und verwandt mit dem Schamanentum abgetan wird, wäre vor ein paar Jahren sehr sinnvoll gewesen. Aber macht eine solche Vorlesung heute noch Sinn, wo die meisten Phytopharmaka nicht mehr verordnungsfähig sind und ein erheblicher Teil über die Selbstmedikation vertrieben wird, darüber hinaus Nahrungsergänzungsmittel versuchen, zunehmend Marktanteile zu gewinnen? Schließlich macht die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung eine Menge Arbeit.

    Trotzdem habe ich diese Aufgabe nach einigem Überlegen übernommen. Die Datenlage für eine Reihe von Phytopharmaka ist so gut wie lange nicht; das gilt für die Wirksamkeit ebenso wie für die Unbedenklichkeit. In Vergleichsstudien mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln konnte eine Vergleichbarkeit der Wirkung pflanzlicher Präparate gezeigt werden, in der Regel bei besserer Verträglichkeit. Von der Sache her gibt es also viel zu vermitteln. Und da ganze Indikationsbereiche, d.h. neben Phytopharmaka auch Synthetika mit derselben Indikation von der Erstattung ausgenommen sind, scheint es sinnvoll und lohnend, dem praktischen Arzt zu zeigen, welche Vorteile Phytopharmaka bei solchen Indikationen bieten können. Es bleibt zu hoffen, dass solche Weitergabe von Kenntnissen zum Erhalt der Phytopharmaka beiträgt, der sachkundigen Information des Patienten durch den Arzt dient und die Beratung durch den Apotheker ergänzt.

    Hilke Winterhoff, Münster

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