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1 Der Vergleich erfolgte nur univariat, eine multivariate Betrachtung dieser Variablen
war nicht möglich, da nur aggregierte Daten zur Verfügung standen.
2 Wie auch in randomisierten Studien bleibt die Wahlmöglichkeit, Therapien in Anspruch
zu nehmen, die nicht im Rahmen der Studie angeboten werden, d. h. „usual care” bzw.
stationäre Rehabilitation.
3 Stadtgebiete Heilbronn, Stuttgart, Ulm, Karlsruhe, Pforzheim, Freiburg, Mannheim.
4 Die neue Normstichprobe wurde durch ein Standard-Random-Verfahren an 1737 ausgewählten
Personen zwischen 30 und 70 Jahren repräsentativ für die deutsche Wohnbevölkerung
erhoben.
5 Die Standardisierung hat folgende Grenzen: sie kann nur für wenige Variablen, die
auch noch diskrete Werte (also Altersgruppen und nicht Alter als stetige Variable)
haben, berechnet werden. Für vier Variablen mit jeweils vier Ausprägungen müssen 256
Gewichtungszellen berechnet werden, womit man an die Grenze des Praktikablen stößt.
Weiterhin muss sichergestellt sein, dass innerhalb der Gewichtungszellen die Ausfälle
unsystematisch sein müssen [35]. Der Vorteil der Standardisierung ist allerdings, dass die gewonnenen Daten leichter
zu interpretieren sind als etwa Residualwerte, die von einer regressionsanalytischen
Adjustierung geliefert werden.
6 Einbezogen wurden in die Drop-out-Analyse (eligible Patienten vs. Teilnehmer zu T0):
Geschlecht, Alter, Arbeitsfähigkeit, Erwerbstätigkeit, Dauer der Erkrankung, Schweregrad
(Arzturteil), Zeitraum der Therapie, Reha-Motivation. Zusätzlich wurden in die Drop-out-Analyse
einbezogen (Teilnehmer zu t0 vs. t1/t2): Schulabschluss, berufliche Stellung, Erwerbstätigkeit
(IRES), Dauer der ärztlichen Behandlung (IRES), Selbsteinschätzung der Gesundheit,
protokollgerechte „Behandlung”, Schmerztage, Krankheitstage, Reha-Status, Dimension
„Schmerz”, Dimension „psychisches Befinden”.
7 Der Effekt der Altersverschiebung im Angebotstyp AR wurde in den folgenden Auswertungen
sowohl bei der Standardisierung als auch bei der regressionsanalytischen Adjustierung
berücksichtigt.
8 Die Power beträgt für diesen Test 73%.
9 In der Stichprobe der Patienten, die mit dem IRES-Fragebogen erfasst wurden, unterscheiden
sich die Patienten hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit vor Therapiebeginn nicht signifikant.
Möglicherweise liegt hier ein Artefakt durch die multiple Testung vor. In der regressionsanalytischen
Adjustierung wurde die Arbeitsfähigkeit vor Therapiebeginn trotzdem als Confounder
aufgenommen.
10 Somatische Gesundheit, Schmerz, Funktionsfähigkeit im Alltag, Funktionsfähigkeit
im Beruf, psychisches Befinden, soziale Integration, Gesundheitsverhalten, Krankheitsbewältigung.
11 Die Punkte in der Mitte der Fehlerbalken repräsentieren dabei die Mittelwerte, die
oberen und unteren Begrenzungen geben das 95 %-Konfidenzintervall an. Der Mittelwert
der Stichprobe wird üblicherweise als Schätzwert für den tatsächlichen Mittelwert
der untersuchten Population, aus der die Stichprobe entstammt, herangezogen. Das 95
%-Konfidenzintervall gibt den Bereich an, in dem sich der tatsächliche Mittelwert
der Population mit 95% Wahrscheinlichkeit befindet. Mit steigender Fallzahl wird das
Konfidenzintervall schmaler und damit auch der Schätzwert genauer.
12 Daten über aktuelle Wartezeiten stehen den Autoren nicht zur Verfügung, dürften aber
- einem allgemeinen Trend folgend - deutlich niedriger sein.
13 Der Summenscore kann Werte zwischen 0 und 10 annehmen, wobei höhere Werte einen besseren
subjektiven Gesundheitszustand bedeuten.
14 In den „kleinen Summenscore” gehen alle 19 Skalen ein, die zu den drei Messzeitpunkten
erhoben wurden. In den „großen Summenscore” („Reha-Status”) gehen darüber hinaus noch
diejenigen Skalen ein, die nur zu t0 und t2 erhoben werden, wie z. B. Funktionsfähigkeit
im Alltag oder Beruf.
15 Für die Interpretation der Größe der Effektstärken wurde in Anlehnung an bereits
vorhandene Konventionen festgelegt, dass Effektstärken unter 0,4 als „geringe Effekte”,
Effektstärken zwischen 0,4 und 0,8 als „mittlere Effekte” und solche über 0,8 als
„starke Effekte” anzusehen sind [36].
16 Patienten mit folgenden Protokollverletzungen wurden in der Per-Protokoll-Analyse
ausgeschlossen (insgesamt 179 Patienten, Mehrfachnennungen möglich): Rückenschmerzen
nicht chronisch (< 3 Monate, n = 79), Operation an der Wirbelsäule innerhalb der letzten
drei Monate (n = 23), Erhalt von zusätzlichen Therapien wie Physiotherapie, Massagen
und Ergotherapie außerhalb des definierten Behandlungskonzeptes (n = 84).
Birgit Kainz
Universitätsklinikum Freiburg · Abt. Qualitätsmanagement und Sozialmedizin
Breisacher Straße 62
Haus 4
79106 Freiburg
Email: birgit.kainz@uni-freiburg.de