Z Orthop Ihre Grenzgeb 2005; 143(5): 504
DOI: 10.1055/s-2005-919770
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Ausweitung der Erstattung einer Kalzium/Vitamin-D3-Therapie gefordert

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Publikationsdatum:
14. November 2005 (online)

 
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Nach Ansicht vieler Experten ist der Prophylaxegedanke in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach wie vor zu wenig berücksichtigt: Aktuell ist die Verordnung von Kalzium/Vitamin-D3 [1] auf Kassenrezept zur Behandlung der manifesten Osteoporose möglich. Nicht nur die Orthopäden, auch die Hausärzte wünschen sich eine Erweiterung der Erstattungsfähigkeit der Basistherapie mit Kalzium/Vitamin-D3.

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Ziel: Prophylaxe bei hohem Osteoporoserisiko

Bei einer nicht repräsentativen Umfrage gaben 76,8% der befragten Hausärzte an, eine Erstattungsfähigkeit auch bei hohem Osteoporoserisiko (nach Anamnese oder Risikotest) für gerechtfertigt zu halten. 63,4% würden eine Ausweitung der Prophylaxe auch auf andere Risikogruppen (z.B. bei postmenopausalen Frauen, Immobilisation oder Malabsorption) begrüßen. Folgerichtig verordnen rund 68% der Hausärzte Kalzium/Vitamin-D3 bei den nicht in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführten Indikationen auf Privatrezept oder Grünes Rezept. Immerhin 41,5% der Hausärzte sind der Meinung, dass eine Prophylaxe zulasten der Kasse auch bei Patienten mit Hinweisen auf eine genetische Disposition möglich sein sollte.

Nach einer Pressemitteilung (Orion Pharma)

1 z. B. Calcimagon-D3®, Orion Pharma GmbH Hamburg

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