Einleitung
Einleitung
Substanzbezogene Todesfälle lassen sich grob in Todesfälle in Verbindung mit dem Konsum legaler und solche in Verbindung mit dem Konsum illegaler Substanzen (Drogen) einteilen. Diese Einteilung beruht nicht auf der Toxizität oder „Gefährlichkeit” von Substanzen, sondern stellt eine gesellschaftliche Übereinkunft aufbauend auf Traditionen dar. Dennoch hat diese Unterscheidung einen wesentlichen Einfluss auf die gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit, die diesen Todesfällen jeweils entgegengebracht wird, und sie spiegelt sich auch in der Datenerfassung und in der wissenschaftlichen Forschungstradition wider. So beschäftigt sich beispielsweise die 1993 gegründete Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) (englische Bezeichnung: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction - EMCDDA) ausschließlich mit illegalen Drogen. Zur Schätzung der Mortalität als Folge des Konsums von Nikotin und Alkohol liegt eine Reihe von qualitativ hochwertigen epidemiologischen Studien vor, wobei die Mortalität meist über die Methode der Bestimmung so genannter „kausal attribuierbarer Anteile” („attributable fractions” oder „aetiologic fractions”) erfolgt (siehe z. B. [1 ]
[2 ] und weiter unten). Im Bereich der Mortalität aufgrund des Konsums illegaler Substanzen existieren nur wenige Arbeiten mit diesem epidemiologischen Ansatz. Dies ist einerseits mit unterschiedlichen Forschungstraditionen und andererseits mit Faktoren wie der geringen Prävalenz des Konsums illegaler Drogen und dem sozialen Stigma, dem dieser Konsum unterworfen ist, zu erklären [3 ]. Vorliegender Aufsatz fokussiert auf die derzeit in Europa gebräuchlichste Art der Erfassung von Todesfällen aufgrund des Konsums illegaler Substanzen in Form von Statistiken drogenbezogener Todesfälle. Diese Statistiken von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Konsum illegaler Substanzen spielen in der öffentlichen Diskussion zur Drogensituation eine wichtige Rolle, wobei oft unklar ist, auf welche Definitionen sich diese Diskussion bezieht. Dies spiegelt sich bereits in der Nomenklatur wider. So wird beispielsweise von Drogentoten, Drogenopfern, Suchtmitteltoten, Substanztod, suchtgiftbezogenen oder drogenbezogenen Todesfällen gesprochen, wobei „drogenbezogene Todesfälle” oder auf Englisch „drug related deaths” die definitorische Übereinkunft auf europäischer Ebene am besten umschreibt. In Österreich werden drogenbezogene Todesfälle als suchtgiftbezogene Todesfälle bezeichnet und die beiden Begriffe synonym verwendet.
Definitorische Abgrenzung von direkt und indirekt drogenbezogenen Todesfällen und Mortalität von Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten
Definitorische Abgrenzung von direkt und indirekt drogenbezogenen Todesfällen und Mortalität von Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten
Prinzipiell lassen sich aus der Sicht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) zwei große Gruppen „drogenbezogener Todesfälle” unterscheiden:
Direkt drogenbezogene Todesfälle
Nach Definition der EBDD sind darunter Todesfälle zu verstehen, die direkt durch den Konsum illegaler Drogen verursacht wurden: „The EMCDDA definition of drug-related death in the key indicator „Drug-related deaths and mortality among drug users” refers to those deaths that are caused directly by the consumption of drugs of abuse. These deaths occur generally shortly after the consumption of the substance(s)” ([4 ], S. 6). Unter direkt drogenbezogenen Todesfällen sind damit tödliche Überdosierungen unter Beteiligung mindestens einer illegalen Droge zu verstehen.
Diese Definition umfasst sowohl beabsichtigte als auch unbeabsichtigte Überdosierungen. Der Einschluss von beabsichtigten Überdosierungen (Suiziden) ist dahingehend zu problematisieren, dass die Droge unter Umständen lediglich Mittel zum Zweck war und der Selbstmord mit anderen Methoden passiert wäre, wenn keine Droge vorhanden gewesen wäre. Seitens der EBDD werden Suizide durch Überdosierung jedoch grundsätzlich den direkt drogenbezogenen Todesfällen zugerechnet, da in der Praxis kaum feststellbar ist, ob es sich bei tödlichen Überdosierungen um Selbstmorde gehandelt hat oder nicht - es sei denn, es liegt ein Abschiedsbrief vor. In der österreichischen Statistik der suchtgiftbezogenen Todesfälle des Jahres 2005 war beispielsweise bei vier von 191 tödlichen Überdosierungen ein Abschiedsbrief vorhanden [5 ]. Auch ist selbstdestruktives und hoch riskantes Konsumverhalten oft Teil der Suchtproblematik und in diesem Sinne können solche Fälle durchaus auch als Indikator für die aktuelle Drogensituation angesehen werden. Eindeutig problematisch wird die Zuordnung von beabsichtigten Überdosierungen zu den direkt drogenbezogenen Todesfällen, wenn Personen, die kein Drogenproblem haben, sich illegale Drogen lediglich zum Zweck des Suizids beschaffen. Wenn solche Fälle in gehäufter Weise aufträten, würde dies zu einer unkontrollierbaren Verfälschung der Statistik führen. Allerdings wäre dafür eine leichte Verfügbarkeit von für Suizide geeigneten illegalen Drogen notwendig, eine Situation, die derzeit in den Ländern der EU kaum gegeben ist.
Unfälle unter Drogeneinfluss (z. B. Verkehrsunfälle) sind in der EBDD-Definition direkt drogenbezogener Todesfälle nicht inkludiert, obwohl eigentlich ein direkter Zusammenhang zum Drogenkonsum besteht [6 ] und der Tod wie bei der tödlichen Überdosierung kurzzeitig nach dem Konsum erfolgt. Dies erklärt sich daraus, dass der Kausalbezug zwischen Drogenkonsum und Unfall im Einzelfall nicht oder nur sehr schwierig erschlossen werden kann. Auch wären die Zahlen unvollständig, da derzeit nicht bei allen Unfällen toxikologische Analysen durchgeführt werden.
Ein zentrales Problem bei der Klassifizierung von direkt drogenbezogenen Todesfällen ist der Umstand, dass bei tödlichen Überdosierungen in der Regel mehrere Substanzen, oft legale und illegale Substanzen gemischt, festgestellt werden. Beispielsweise wurden in Österreich im Jahr 2005 nur bei 18 % der direkt suchtgiftbezogenen Todesfälle ausschließlich Opiate nachgewiesen. Bei 9 % der Fälle wurden zwei oder mehrere illegale Suchtgifte festgestellt und in 73 % der Todesfälle eine Kombination aus illegalen Drogen und legalen psychoaktiven Substanzen (psychoaktives Medikament oder Alkohol). In 38 % der Fälle wurden neben Suchtgiften auch psychoaktive Medikamente, in 16 % auch Alkohol und zu 19 % sowohl Alkohol als auch psychoaktive Medikamente nachgewiesen (Tab. [1 ]). Dass Opiate allein oder in Kombination bei 98 % aller direkt drogenbezogenen Todesfälle festgestellt wurden, stellt einen Beleg dafür dar, dass diese Substanz (in Kombination mit anderen Substanzen) am risikoreichsten ist [5 ]. Dennoch ist nicht ganz auszuschließen, dass ein Teil der illegalen Drogen zugeschriebenen Todesfälle ohne zusätzlichen Alkoholkonsum oder die Einnahme psychoaktiver Medikamente nicht passiert wäre, und damit Alkohol bzw. psychoaktiven Medikamenten in manchen Fällen die Schuld oder zumindest eine Teilschuld am Tod zukommt. Wie Tab. [1 ] zu entnehmen ist, übersteigt beispielsweise zwar der Blutalkoholwert in der österreichischen Statistik der suchtgiftbezogenen Todesfälle 2005 in keinem einzigen Fall den von Berzlanovich [7 ] für tödliche Alkoholüberdosierungen angegebenen Grenzwert von 3,5 ‰. Dennoch ist bei höheren Blutalkoholkonzentrationen in Kombination mit Drogen von einer sich wechselseitig verstärkenden Wirkung auszugehen und dem Alkohol damit zumindest in einem Teil der Fälle eine kausale Wirkung zuzuschreiben.
Tab. 1 Direkt suchtgiftbezogene Todesfälle nach Substanzbeteiligung in Österreich 2005; Anmerkung: Die Tab. bezieht sich auf 169 der insgesamt 191 direkt suchtgiftbezogenen Todesfälle, von denen detaillierte toxikologische Untersuchungsergebnisse vorlagen. (Quelle: Gesundheit Österreich GmbH Geschäftsbereich ÖBIG 2006, eigene Berechnungen [8 ])
Suchtgifte und psychoaktive Medikamente Blutalkoholwert in Promille Summe
< 0,1 0,1 - 0,99 1 - 1,99 2 - 2,99
ausschließlich Opiate 31 (18,3 %) 4 (2,4 %) 8 (4,7 %) 2 (1,2 %) 45 (26,6 %)
Opiate mit anderen Suchtgiften 12 (7,1 %) 6 (3,6 %) 2 (1,2 %) 1 (0,6 %) 21 (12,4 %)
Opiate mit psychoaktiven Medikamenten 51 (30,2 %) 17 (10,1 %) 6 (3,6 %) 5 (3,0 %) 79 (46,7 %)
Opiate mit anderen Suchtgiften und psychoaktiven Medikamenten 14 (8,3 %) 3 (1,8 %) 2 (1,2 %) 1 (0,6 %) 20 (11,8 %)
Suchtgifte ohne Opiate 0 3 (1,8 %) 0 0 3 (1,8 %)
Suchtgifte ohne Opiate mit psychoaktiven Medikamenten 1 (0,6 %) 0 0 0 1 (0,6 %)
Summe 109 (64,5 %) 33 (19,5 %) 18 (10,7 %) 9 (5,3 %) 169 (100 %)
Die Erfassung direkt drogenbezogener Todesfälle hat aus Sicht der EBDD zum Ziel, einen Aspekt der aktuellen Drogensituation abzubilden. Direkt drogenbezogene Todesfälle können in Zusammenschau mit den anderen von der EBDD definierten epidemiologischen Schlüsselindikatoren „Prävalenz des Drogenkonsums und Konsummuster in der Allgemeinbevölkerung”, „Prävalenz des problematischen Drogenkonsums”, „drogenbezogene Infektionskrankheiten” und „drogenbezogener Behandlungsbedarf” zur Beschreibung der aktuellen Drogensituation herangezogen werden.
Indirekt drogenbezogene Todesfälle
Nach Definition der EBDD sind unter indirekt drogenbezogenen Todesfällen unter anderem Tod durch Krankheiten, bei denen ein Bezug zum Drogenkonsum angenommen wird (z. B. AIDS, wenn die HIV-Infektion durch intravenösen Drogenkonsum erfolgte), Unfälle unter Drogeneinfluss oder Selbstmorde von Drogenabhängigen (nicht durch Überdosierung) zu verstehen. Der kausale Bezug zwischen Drogenkonsum und Tod ist indirekt und beruht auf Schlussfolgerungen. Bei indirekt drogenbezogenen Todesfällen liegt der Drogenkonsum oft weit zurück (z. B. bei Personen, die an AIDS versterben und sich beim Drogenkonsum mit HIV infiziert haben). Ein Bezug zur aktuellen Drogensituation ist hier oft nicht gegeben. Daher können indirekt drogenbezogene Todesfälle nicht zur Beschreibung der aktuellen Drogensituation herangezogen werden und eine „Zählung” solcher Fälle im Rahmen von Statistiken drogenbezogener Todesfälle macht wenig Sinn. Ein weiterer Grund, indirekt drogenbezogene Todesfälle nicht in die Statistik der drogenbezogenen Todesfälle zu inkludieren, ist, dass die Zuordnung zu indirekt drogenbezogenen Todesfällen in den meisten Fällen auf Schlussfolgerungen statt direkten Belegen beruht und auch der indirekte Kausalbezug zwischen Drogenkonsum und Todesfall nicht nachgewiesen werden kann. Weiteres sind die Zahlen sehr unvollständig, da zu vermuten ist, dass beispielsweise bei Tod infolge einer durch intravenösen (i. v.) Drogenkonsum verursachten Sekundärschädigung (z. B. Hepatitis) dieser Sachverhalt oft nicht erkannt wird. Wesentlich validere Aussagen über die Langzeitfolgen des Drogenkonsums und über indirekte Kausalbezüge zwischen Drogenkonsum und Tod erlauben Mortalitätskohortenstudien.
Mortalitätskohorten von Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten
Bei Mortalitätskohorten wird die Sterblichkeit einer bestimmten Gruppe von Drogenabhängigen (z. B. alle Personen, die zwischen 1993 und 1995 eine Substitutionsbehandlung begonnen haben) über die Jahre hinweg beobachtet. Dies geschieht in der Regel über einen Datenabgleich mit dem allgemeinen Todesursachenregister (d. h. es wird versucht, über Namen und Geburtsdatum herauszufinden, ob die Person im allgemeinen Todesursachenregister als verstorben aufscheint). Ziel von Mortalitätskohorten ist es, die Gesamtmortalität von Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten zu eruieren (d. h. direkt drogenbezogene Todesfälle, indirekt drogenbezogene Todesfälle und natürliche Mortalität). Über die im allgemeinen Todesursachenregister aufscheinende Todesursache (in der Regel nach ICD 9 oder ICD 10 kodiert) lassen sich wichtige Schlussfolgerungen über die Langzeitfolgen des Drogenkonsums ziehen. Die Ergebnisse mehrerer Jahre Arbeit zur Vereinheitlichung des methodischen Vorgehens auf europäischer Ebene und die Ergebnisse von Kohortenstudien in neun Ländern wurden von der EBDD 2002 in einem Bericht zusammengefasst [9 ]. Mortalitätsstudien werden oft auch zur Evaluierung von therapeutischen Maßnahmen eingesetzt (z. B. [10 ]
[11 ]
[12 ]). Die Ergebnisse von Mortalitätskohortenstudien können auch zur Modellierung von „kausal attribuierbaren Anteilen” („drugs attributable fractions”) herangezogen werden. Im altersstandardisierten Vergleich mit der Sterblichkeit der Gesamtbevölkerung kann herausgerechnet werden, wie viele der Personen infolge ihres Drogenkonsums vorzeitig gestorben sind. Darauf aufbauend kann analysiert werden, über welche Krankheiten (Mediatorvariablen) der Zusammenhang zwischen Drogenabhängigkeit und vorzeitigem Tod erklärbar ist. Möglichkeiten der Verwendung von „drugs attributable fractions” für Analysen im illegalen Drogenbereich werden derzeit von der EBDD im Rahmen einer Arbeitsgruppe diskutiert. Ein Problem bei der Interpretation der Ergebnisse von Mortalitätskohorten stellt die Repräsentativität der Stichprobe dar. Da die verwendeten Kohorten in der Regel eine bestimmte (nicht für alle Personen mit Drogenproblemen repräsentative) Gruppe von Personen sind (z. B. Personen in Substitutionsbehandlung), sind die sich ergebenden Mortalitätsraten nur eingeschränkt auf alle Personen mit Drogenproblemen verallgemeinerbar. Manifestiert sich beispielsweise bei einer Kohorte, die über das Substitutionsbehandlungsregister rekrutiert wurde, eine stabilisierende Wirkung der Substitutionsbehandlung, wird die Mortalität systematisch unterschätzt. Sind besonders auffällige Drogenabhängige mit schlechter Prognose überrepräsentiert, wird der Effekt des Drogenkonsums auf die Mortalität systematisch überschätzt.
EBDD-Richtlinien zur Erfassung direkt drogenbezogener Todesfälle
EBDD-Richtlinien zur Erfassung direkt drogenbezogener Todesfälle
In der EU existieren zwei Arten der Datenerfassung von direkt drogenbezogenen Todesfällen. In 11 Mitgliedsstaaten der EU und in Norwegen beruht die offizielle Zahl der „drug related deaths” (DRD = direkt drogenbezogene Todesfälle) auf dem allgemeinen Todesursachenregister („General Mortality Register” - GMR) und in 14 Staaten auf einem eigens für DRD konzipierten Spezialregister („Special Register” - SR). In Österreich beruht das SR auf Verdachtsmeldungen der Polizei und anderer Stellen, die dann anhand gerichtsmedizinischer Befunde verifiziert werden. In mehreren internationalen Projekten wurden von der EBDD Rahmendefinitionen zur Ermittlung der DRD erarbeitet. Diese Definitionen sind für die Extraktion aus dem GMR für ICD 9 in Tab. [2 ] dargestellt. Verstorbene mit den ICD-9-Todesursachen durch Drogen induzierte Psychose, Drogenabhängigkeit, Drogenmissbrauch ohne Abhängigkeit, nicht absichtlich herbeigeführte Intoxikation (Unfall), Selbstmord durch Drogen und tödliche Drogenüberdosis, bei der unklar ist, ob sie absichtlich oder unabsichtlich erfolgte, werden den DRD zugerechnet. Die einbezogenen Substanzen sind Opiate, Kokain, Amphetamine und deren Derivate, Cannabis und Halluzinogene. Zu beachten ist, dass es sich immer um die zugrunde liegende Todesursache („underlying cause of death”) handelt. Unter dem „underlying cause of death” wird a) die Krankheit oder Verletzung, die den Ablauf der direkt zum Tode führenden Krankheitszustände auslöste, oder b) die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die den tödlichen Ausgang verursachten, verstanden [13 ]. Da immer nur eine Todesursache angegeben werden kann (monokausale Todesursachenstatistik), sind indirekt drogenbezogene Todesfälle wie z. B. Personen, die an Langzeitfolgen des Drogenkonsums versterben (z. B. an einer Hepatitis C), in der Regel nicht inkludiert, weil der Drogenkonsum als vorangegangene Krankheit nicht am Totenschein vermerkt war oder nicht als „underlying cause of death” kodiert wird. In Abstimmung mit der WHO wurden die ICD-Codes so ausgewählt, dass sie der Definition von direkt drogenbezogenen Todesfällen (siehe oben) weitestgehend entsprechen.
Tab. 2 Extraktion von direkt drogenbezogenen Todesfällen aus dem General Mortality Register basierend auf ICD 9; Legende: DRD = drug related death (Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction 2002, eigene Übersetzung)
DRD-Kategorisierung[1 ]
ICD-9-Code(s)
Drogenpsychosen 292
Drogenabhängigkeit 304.0, 304.2 - 9
Drogenmissbrauch ohne Abhängigkeit 305.2 - 3, 305.5 - 7, 305.9
Vergiftungen (Unfälle) E850.0, E850.8[2 ], E854.1 - 2, E855.2, & E858.82
Selbstmord und Selbstschädigung durch Vergiftung E950.02 , E950.42
Vergiftungen, unbestimmt ob unbeabsichtigt oder vorsätzlich E980.02 , E980.42
1Die Kategorien beziehen sich jeweils auf die Substanzen Opiate, Kokain, Amphetamine und Derivate, Cannabis und Halluzinogene.
2In Kombination mit N-Codes (N965.0 und/oder N968.5 und/oder N969.6 und/oder N969.7).
Die für ICD 9 erarbeiteten Richtlinien wurden von der EBDD für ICD 10 adaptiert (Tab. [3 ]), wobei darauf geachtet wurde, die Definition möglichst kompatibel zu jener für ICD 9 zu gestalten.
Tab. 3 Extraktion von direkt drogenbezogenen Todesfällen aus dem General Mortality Register basierend auf ICD 10 (Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction 2002, eigene Übersetzung)
zugrunde liegende Todesursache[1 ]
ICD-10-Codes
psychische und Verhaltensstörungen F11-F12, F14-F16, F19
akzidentelle Vergiftung X42[2 ], X41[3 ]
vorsätzliche Selbstvergiftung X622 , X613
Vergiftung, Umstände unbestimmt Y122 , Y113
1Auf welche Substanzen sich die Todesursachen beziehen, ist den jeweiligen ICD-10-Codes zu entnehmen.
2In Kombination mit T-Codes: T40.0-9.
3In Kombination mit T-Code: T43.6.
Für die Datenerfassung im Special Register werden die in Tab. [4 ] dargestellten Kategorien herangezogen.
Tab. 4 Definition von direkt drogenbezogenen Todesfällen im Special Register (Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction 2002, eigene Übersetzung)
zugrunde liegende Todesursache Substanzen
Vergiftung als Unfall, Selbstmord, Mord oder unter unbestimmten Umständen ausschließlich Opiate
ausschließlich Methadon
mehrere Substanzen[1 ] inklusive Opiate
mehrere Substanzen1 exklusive Opiate
nicht näher spezifizierte Substanzen[2 ]
1Mindestens eine der folgenden Substanzen muss festgestellt werden: Opiate, Amphetamine, Kokain, Crack, Cannabis, Halluzinogene, Lösungsmittel oder synthetische Designerdrogen,
2Es werden Fälle eingeschlossen, bei denen angenommen wird, dass mindestens eine der folgende Substanzen beteiligt war: Opiate, Amphetamine, Kokain, Crack, Cannabis, Halluzinogene, Lösungsmittel oder synthetische Designerdrogen.
Vergleichbarkeit der Erfassung von direkt drogenbezogenen Todesfällen über Special Register (SR) und General Mortality Register (GMR) am Beispiel Österreich
Vergleichbarkeit der Erfassung von direkt drogenbezogenen Todesfällen über Special Register (SR) und General Mortality Register (GMR) am Beispiel Österreich
Da die Datenerfassung in den EU-Staaten und Norwegen auf unterschiedlichen Datenquellen beruht, stellt sich die Frage, inwiefern die Daten zu drogenbezogenen Todesfällen aus SR und GMR vergleichbar sind. In Österreich, wo aufgrund der Existenz eines landesweiten SR die Möglichkeit besteht, die Statistik der drogenbezogenen Todesfälle auf beide Arten zu erstellen, wurde eine Reihe von Vergleichsuntersuchungen und Case-Finding-Studien durchgeführt. Abb. [1 ] zeigt die Entwicklung der Zahlen der direkt drogenbezogenen Todesfälle in beiden Registern seit 1989.
Abb. 1 Entwicklung der Anzahl der direkt drogenbezogenen Todesfälle in SR und GMR in Österreich, 1989 bis 2004; Legende: GMR = General Mortality Register, SR = Special Register (Quelle: Busch 2004 [8 ]).
Es zeigt sich, dass bis zum Jahr 2001 in beiden Registern relativ ähnliche Zahlen dokumentiert werden, während die Jahre 2002 und 2003 erhebliche Diskrepanzen aufweisen. Im Jahr 2004 ist wieder eine Annäherung der beiden Werte zu beobachten. Der Beginn der Diskrepanzen fällt mit der Umstellung des GMR von ICD 9 auf ICD 10 zusammen. Eine genauere Analyse der Übereinstimmung der beiden Register bietet Abb. [2 ], die auf einer Case-Finding-Studie beruht. Dabei wurde untersucht, welche Todesursachen jene Personen, die im SR als drogenbezogene Todesfälle registriert sind, im GMR aufweisen. Werden Personen, die im SR als drogenbezogene Todesfälle registriert sind und im GMR aufgrund von Diskrepanzen bei der Namensschreibung nicht gefunden wurden, ausgeschlossen, so kann ausgesagt werden, dass 1998 81 %, 1999 85 %, 2000 86 %, 2001 79 % und 2002 41 % auch im GMR als direkt drogenbezogene Todesfälle aufscheinen. Über die weitere Entwicklung kann nichts ausgesagt werden, da noch kein Case-Finding für die aktuelleren Jahre vorliegt.
Abb. 2 Todesursachen von Personen im GMR, die im SR als direkt drogenbezogene Todesfälle registriert sind, in Österreich, 1998 bis 2002; Legende: GMR = General Mortality Register, SR = Special Register (Quelle: Busch 2004 [8 ]).
Über Details der Diskrepanzen zwischen GMR und SR im Jahr 2002 gibt Tab. [5 ] Aufschluss. Hier zeigt sich, dass der Großteil der Todesfälle zwar auch im GMR als Intoxikationen aufscheinen, aber in der Kategorie „nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen”, die laut EBDD nicht als direkt drogenbezogen zu klassifizieren sind.
Tab. 5 Häufigste ICD-10-Codes von Personen, die im SR als direkt suchtgiftbezogene Todesfälle aufscheinen und im GMR nicht als solche klassifiziert werden in Österreich, 2002 (Quelle: Busch 2004 [8 ])
ICD-10-Code Häufigkeit Bedeutung
X44, T509 25 akzidentelle Vergiftung durch sonstige nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
X64 T509 7 vorsätzliche Selbstvergiftung durch sonstige nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
Y14 T509 19 Vergiftung, Umstände unbestimmt durch sonstige nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
Tab. [6 ] zeigt, dass sich die Kodierpraxis im GMR vom Jahr 2002 ins Jahr 2003 geändert hat. Die Anzahl der Kodierungen für Intoxikationen mit „nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen” ist stark gesunken und die Anzahl der Codierungen für Opioidabhängigkeit ist gestiegen. Als Grund dafür wird von Statistik Austria ein detailgenaueres Ausfüllen der Totenscheine durch die beschauenden Ärzte und ein vermehrtes Nachfragen bei fehlenden Angaben auf dem Totenschein angegeben (Leitner, persönliche Mitteilung).
Tab. 6 ICD-10-Codes für Opioidabhängigkeit und Vergiftungen mit „nicht näher bezeichneten Arzneimitteln, Drogen und biologisch aktiven Substanzen” in Österreich, 2002 und 2003 (Quelle: Busch 2004 [8 ])
ICD-10-Code Bezeichnung Anzahl
2002 2003
F112 Opioidabhängigkeit 76 189
X44 T509 akzidentelle Vergiftung durch sonstige nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen 34 8
X64 T509 vorsätzliche Selbstvergiftung durch sonstige nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen 90 95
Y14 T509 Vergiftung, Umstände unbestimmt, durch sonstige nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen 47 22
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass GMR und SR in Österreich bis 2001 vergleichbare Zahlen zu den direkt drogenbezogenen Todesfällen geliefert haben. Mit der Einführung von ICD 10 im Jahr 2002 lassen sich erhebliche Diskrepanzen feststellen, die aber durch eine Änderung der Kodierpraxis im GMR reduziert werden konnten. Ob diese Ergebnisse und insbesondere die Probleme im Zusammenhang mit der Einführung von ICD 10 auch auf andere EU-Länder, ganz besonders auf jene, die kein SR führen, übertragen werden können, ist zu diskutieren.
Drogenbezogene Todesfälle im europäischen Vergleich
Drogenbezogene Todesfälle im europäischen Vergleich
In einigen Ländern, darunter auch in Österreich, wurde lange Zeit die Summe von direkt und indirekt drogenbezogenen Todesfällen als offizielle Zahl der „Drogenopfer” präsentiert. Die intensive Auseinandersetzung mit der Thematik in internationalen Arbeitsgruppen auf Ebene der EBDD hat dann aber zur Entscheidung geführt, dass im Rahmen des Indikators „drogenbezogene Todesfälle” nur mehr direkt drogenbezogene Todesfälle erfasst werden sollen. Tab. [7 ] zeigt, dass die oben beschriebene Einschränkung der drogenbezogenen Todesfälle auf direkt drogenbezogene Todesfälle in allen Ländern der EU mit Ausnahme von Dänemark, Deutschland, Frankreich und Portugal umgesetzt wurde. In 17 Ländern entspricht die Zahl der direkt drogenbezogenen Todesfälle exakt der oben dargestellten EBDD-Definition.
Tab. 7 Anzahl (direkt) drogenbezogener Todesfälle absolut und pro einer Million Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 15 bis 64 Jahren in den Ländern der EU und Norwegen aus dem jeweils vorliegenden aktuellsten Jahr; Legende: GMR = General Mortality Register, SR = Special Register, EBDD = entspricht der Definition der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction 2006 [14 ])
Land Quelle Definition Jahr Anzahl Rate pro 1 000 000 15- bis 64-Jährige
Belgien GMR EBDD 1997 123 16,5
Dänemark SR EBDD + Fälle mit starkem Kausalbezug zwischen Drogenkonsum und Tod 2004 275 76,7
Deutschland SR EBDD + Tod aufgrund der Langzeitfolgen des Drogenkonsums + tödliche Unfälle unter Drogeneinfluss 2004 1 385 24,5
Estland GMR EBDD 2003 36 39,3
Finnland GMR EBDD 2004 135 36,5
Frankreich SR EBDD + Überdosierungen mit psychoaktiven Medikamenten + Unfälle unter Drogeneinfluss 2004 69 1,8
Griechenland SR EBDD 2004 240 32,1
Irland GMR EBDD 2002 90 32,3
Italien SR EBDD 2004 441 11,5
Lettland GMR EBDD 2004 14 8,8
Litauen GMR EBDD 2004 38 15,9
Luxemburg SR EBDD 2004 13 43,2
Malta GMR EBDD 2004 6 18,4
Niederlande GMR EBDD 2004 127 11,1
Norwegen GMR EBDD ohne beabsichtigte Überdosierungen 2003 204 67,4
Österreich SR EBDD 2004 185 33,0
Polen GMR Es werden keine T-Codes erfasst. F11, F12, F14 - 16, F19, X42, X62, Y12, X64, Y14 2003 277 9,4
Portugal SR alle Todesfälle, bei denen ein positives toxikologisches Ergebnis hinsichtlich einer illegalen Droge vorliegt 2004 156 18,1
Schweden GMR EBDD ohne T40.4 2003 152 25,7
Slowakei SR EBDD 2004 23 5,8
Slowenien SR+GMR EBDD 2004 40 27,8
Spanien SR EBDD 2002 204 6,9
Tschechische Republik SR EBDD + Überdosierungen mit psychoaktiven Medikamenten 2004 241 29,5
Ungarn SR EBDD 2004 34 4,9
Vereinigtes Königreich GMR EBDD + Überdosierungen mit psychoaktiven Medikamenten 2003 2 964 67,9
Zypern SR EBDD 2004 14 29,1
Der in Tab. [7 ] dargestellte Vergleich der in den Ländern der EU und Norwegen berichteten Zahlen der drogenbezogenen Todesfälle zeigt erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während in den Ländern Frankreich, Lettland, Polen, Slowakei, Spanien und Ungarn sehr niedrige Zahlen (unter 10 Fälle pro Million Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 15 bis 64 Jahren) berichtet werden, liegen aus Dänemark, Luxemburg, Norwegen und dem Vereinigten Königreich Angaben von über 40 Fällen pro Million Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 15 bis 64 Jahren vor. In den restlichen Ländern liegen die Zahlen zwischen zehn und 40 Fällen pro Million. Werden die beiden extremsten Werte verglichen, so ergibt sich, dass in Dänemark die Zahl 43-mal so groß ist wie in Frankreich. Es stellt sich die Frage, worauf diese großen Unterschiede zwischen den Ländern zurückzuführen sind. Sie können sicher nicht ausschließlich durch tatsächliche Unterschiede in der Drogensituation erklärt werden. So liegen beispielsweise Schätzungen der Zahl der Personen mit problematischem Drogenkonsum für Deutschland zwischen 1,8 und 3,0 pro 1000 Personen der Altersgruppe 15 bis 64 und für Frankreich zwischen 3,8 und 4,8 pro 1000 Personen der Altersgruppe 15 bis 64 [14 ]. Dennoch werden in Deutschland auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 15 bis 64 Jahren bezogen 14-mal so viele drogenbezogene Todesfälle verzeichnet wie in Frankreich. Eine Ursache für die mangelnde Vergleichbarkeit zwischen den Ländern ist sicher in den trotz der Vereinheitlichungsbemühungen der EBDD immer noch bestehenden Unterschieden in der Definition von drogenbezogenen Todesfällen zu suchen. Definitionsunterschiede alleine können jedoch nur einen Teil der Unterschiede erklären. So ist beispielsweise die Definition von drogenbezogenen Todesfällen in Frankreich umfassender als die EBDD-Definition, dennoch sind die Zahlen extrem niedrig. Weitere wichtige Faktoren, welche die Zahl der direkt drogenbezogenen Todesfälle bei der Erfassung mittels SR beeinflussen, sind die Vollständigkeit der Meldung von Verdachtsfällen und bei der Erfassung mittels GMR mögliche Unterschiede in der Kodierpraxis bei der Feststellung der Todesursache. Diese Faktoren werden unter anderem von den organisatorischen Rahmenbedingungen der Datenerfassung und der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit, die drogenbezogenen Todesfällen beigemessen wird, beeinflusst.
Interpretation der Statistik der drogenbezogenen Todesfälle
Interpretation der Statistik der drogenbezogenen Todesfälle
Auf die Unsinnigkeit der Aufsummierung von direkt und indirekt drogenbezogenen Todesfällen wurde bereits eingegangen. Möchte man drogenbezogene Todesfälle als einen Aspekt der aktuellen Drogensituation analysieren, so sind ausschließlich direkt drogenbezogene Todesfälle ist heranzuziehen. Ein Fehler, der bei der Interpretation der direkt drogenbezogenen Todesfälle in der Öffentlichkeit oft gemacht wird, ist, dass Veränderungen in der Statistik direkt als Veränderung der Drogensituation interpretiert werden. Unterschiede zwischen zwei aufeinanderfolgenden Jahren können aber auch einfach Zufallsschwankungen repräsentieren, die aufgrund der im statistischen Sinne geringen Anzahl der Fälle recht groß ausfallen können. Auf komplexe Zusammenhänge, wie z. B. die Tatsache, dass kurzfristig erfolgreiche Interventionen zunächst zu einer Verringerung der direkt drogenbezogenen Todesfälle führen, in späteren Jahren aber möglicherweise zu einem Anstieg (die suchtgiftabhängige Person überlebt aufgrund der kurzfristig erfolgreichen Intervention länger), geht [6 ] ausführlich ein. Kurzfristige Schwankungen der Zahl direkt drogenbezogener Todesfälle können auch durch lokale Gruppen von Personen mit Hochrisikodrogenkonsum verursacht werden. Bei der Analyse von Trends sind daher immer mehrere Jahre heranzuziehen und auch die Altersverteilung der drogenbezogenen Todesfälle ist zu beachten. Generell besteht immer die Gefahr, dass die Statistik der drogenbezogenen Todesfälle aufgrund ihrer „Dramatik” bzw. des Fehlens anderer wichtiger Datenquellen in der Öffentlichkeit überinterpretiert wird. Im Rahmen einer seriösen Einschätzung der Drogensituation kann diese Statistik jedoch nur einen begrenzten Bereich abdecken und ist in Zusammenschau mit anderen epidemiologischen Schlüsselindikatoren zu interpretieren.
Ein Vergleich der Zahlen der (direkt) drogenbezogenen Todesfälle zwischen den Ländern der EU bzw. Norwegen ist derzeit nur sehr eingeschränkt und die Interpretation der Statistiken drogenbezogener Todesfälle nur unter Berücksichtigung von Hintergrundwissen möglich. Weitere Vereinheitlichungsbemühungen hinsichtlich Definitionen und Kodier- bzw. Klassifikationspraxis sind notwendig. Die gegenwärtige Strategie der EBDD, im Rahmen von Statistiken drogenbezogener Todesfälle ausschließlich auf direkte drogenbezogene Todesfälle abzuzielen sowie Bestrebungen, die Rahmendefinition für drogenbezogene Todesfälle europaweit einheitlich zu gestalten, stellen jedoch in wesentlichen Bereichen ein sinnvolles und praktikables Konzept dar.