Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-2007-1010995
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Publication History
Publication Date:
21 December 2007 (online)
Es gibt 3 unterschiedliche Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung aus den Reihen der Abgeordneten. Der Unterschied der Entwürfe liegt in erster Linie in der sogenannten Reichweite einer Vorausverfügung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2003 entschieden, dass zwar einer Vorausverfügung zur gewünschten lebenserhaltenden Behandlung unbedingte Gültigkeit zuzubilligen ist. Aber es müssten u. a. die folgende Voraussetzung erfüllt sein: Die Krankheit ist unheilbar und das präfinale Stadium wurde erreicht. Das bedeutet, dass z. B. im Falle von chronischen Behinderungen, die nicht zwangsläufig zum Tode führen, lebensverlängernde Maßnahmen, die der Arzt für indiziert ansieht, vom Patientenstellvertreter nicht abgelehnt werden können.