Wenn man seine mit viel Mühe zusammengebastelte Originalarbeit von einer renommierten
Zeitschrift unerwartet mit dem Vermerk "Rejected" zurück erhält, ist man als Autor
verärgert und schickt sie unverändert einer anderen Zeitschrift, die ebenfalls einem
anonymen Begutachtungsverfahren unterliegt.
Als Reviewer mehrerer Zeitschriften bekommt man dann ggf. ein mit Eselsohren versehenes,
abgegriffenes Manuskript, das man schon einmal für eine andere Zeitschrift begutachtet
und abgelehnt hat und ist ebenfalls verärgert. So geht es nicht.
Wie bekommt man "Rejected" doch noch vernünftig publiziert?
Wie bekommt man "Rejected" doch noch vernünftig publiziert?
Wenn man sein Manuskript nicht unkorrigiert über ein zweitklassiges Journal bis zur
Hausfrauenzeitschrift durchgereicht sehen will, sollte man folgendes Vorgehen in Erwägung
ziehen:
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Die von den Gutachtern empfohlenen Korrekturen und Ergänzungen vornehmen.
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Das Manuskript einem weiteren gelisteten Journal schicken, mit dem Eingeständnis der
Vorgeschichte mit den hervorgehobenen Korrekturen und Ergänzungen.
Wenn es sich nicht um eine totale Totgeburt handelt, wird sich unter Umständen ein
mitleidiger Herausgeber der Sache annehmen und das Manuskript noch einmal begutachten
lassen.
Anonyme Begutachtung muss sein
Anonyme Begutachtung muss sein
Jede renommierte nationale oder internationale wissenschaftliche Zeitschrift muss
u.a. ein anonymes Begutachtungsverfahren haben.
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In der Gesundheitspolitik werden zunehmend nur noch diagnostische und therapeutische
Verfahren berücksichtigt, zu denen es Belege aus Originalarbeiten gelisteter Zeitschriften
gibt.
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Bei Habilitationsverfahren und bei der Bewilligung der Bezeichnung apl.-Professor
zählen fast ausschließlich Originalarbeiten aus gelisteten Zeitschriften.
Zudem stellt die Bewertung einer wissenschaftlichen Arbeit durch anonyme, erfahrene
Gutachter eine gute Korrekturmöglichkeit für junge unerfahrene Autoren dar, sich weiter
zu verbessern. In den meisten Fällen kommt es nach Korrekturen und Ergänzungen schließlich
zur Publikation in der gewünschten Zeitschrift.
Gutachterkommentare mit veröffentlichen
Gutachterkommentare mit veröffentlichen
Leider sieht man in wissenschaftlichen Zeitschriften immer nur die Originalarbeit
in ihrer Schlussversion. Offen bleibt, ob sie nach entsprechender Begutachtung direkt
angenommen wurde, oder ob noch Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen werden mussten.
Die unter Umständen wertvollen Kommentare, der in der Regel erfahrenen Gutachter werden
nicht mit veröffentlicht. Dabei handelt es sich um wichtige Kommentare und Korrekturwünsche,
die vor allem Autoren zugute kommen. Deswegen sollten sich Herausgeber wissenschaftlicher
Zeitschriften überlegen, ob sie nicht den ein oder anderen wertvollen Kommentar eines
Gutachters mit veröffentlichen, natürlich nur mit dessen Einverständnis.
Prof. Dr. Jürgen Krämer,
Orthopädische Universitätsklinik, St. Josef-Hospital Bochum