Z Orthop Unfall 2007; 145(1): 13
DOI: 10.1055/s-2007-965861
Orthopädie aktuell

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Publication Date:
08 March 2007 (online)

 
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Wenn man seine mit viel Mühe zusammengebastelte Originalarbeit von einer renommierten Zeitschrift unerwartet mit dem Vermerk "Rejected" zurück erhält, ist man als Autor verärgert und schickt sie unverändert einer anderen Zeitschrift, die ebenfalls einem anonymen Begutachtungsverfahren unterliegt.

Als Reviewer mehrerer Zeitschriften bekommt man dann ggf. ein mit Eselsohren versehenes, abgegriffenes Manuskript, das man schon einmal für eine andere Zeitschrift begutachtet und abgelehnt hat und ist ebenfalls verärgert. So geht es nicht.

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Wie bekommt man "Rejected" doch noch vernünftig publiziert?

Wenn man sein Manuskript nicht unkorrigiert über ein zweitklassiges Journal bis zur Hausfrauenzeitschrift durchgereicht sehen will, sollte man folgendes Vorgehen in Erwägung ziehen:

  • Die von den Gutachtern empfohlenen Korrekturen und Ergänzungen vornehmen.

  • Das Manuskript einem weiteren gelisteten Journal schicken, mit dem Eingeständnis der Vorgeschichte mit den hervorgehobenen Korrekturen und Ergänzungen.

Wenn es sich nicht um eine totale Totgeburt handelt, wird sich unter Umständen ein mitleidiger Herausgeber der Sache annehmen und das Manuskript noch einmal begutachten lassen.

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Anonyme Begutachtung muss sein

Jede renommierte nationale oder internationale wissenschaftliche Zeitschrift muss u.a. ein anonymes Begutachtungsverfahren haben.

  • In der Gesundheitspolitik werden zunehmend nur noch diagnostische und therapeutische Verfahren berücksichtigt, zu denen es Belege aus Originalarbeiten gelisteter Zeitschriften gibt.

  • Bei Habilitationsverfahren und bei der Bewilligung der Bezeichnung apl.-Professor zählen fast ausschließlich Originalarbeiten aus gelisteten Zeitschriften.

Zudem stellt die Bewertung einer wissenschaftlichen Arbeit durch anonyme, erfahrene Gutachter eine gute Korrekturmöglichkeit für junge unerfahrene Autoren dar, sich weiter zu verbessern. In den meisten Fällen kommt es nach Korrekturen und Ergänzungen schließlich zur Publikation in der gewünschten Zeitschrift.

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Gutachterkommentare mit veröffentlichen

Leider sieht man in wissenschaftlichen Zeitschriften immer nur die Originalarbeit in ihrer Schlussversion. Offen bleibt, ob sie nach entsprechender Begutachtung direkt angenommen wurde, oder ob noch Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen werden mussten. Die unter Umständen wertvollen Kommentare, der in der Regel erfahrenen Gutachter werden nicht mit veröffentlicht. Dabei handelt es sich um wichtige Kommentare und Korrekturwünsche, die vor allem Autoren zugute kommen. Deswegen sollten sich Herausgeber wissenschaftlicher Zeitschriften überlegen, ob sie nicht den ein oder anderen wertvollen Kommentar eines Gutachters mit veröffentlichen, natürlich nur mit dessen Einverständnis.

Prof. Dr. Jürgen Krämer,

Orthopädische Universitätsklinik, St. Josef-Hospital Bochum