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DOI: 10.1055/s-2007-966731
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Aufbereitung von Medizinprodukten zum einmaligen Gebrauch
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
27. September 2007 (online)


Kernaussagen
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Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig und technisch möglich, Medizinprodukte, die vom Hersteller für den einmaligen Gebrauch abgegeben werden (Einmalprodukte, Einwegprodukte) aufzubereiten. Dies bedeutet nicht, dass Einmalprodukte ohne Einschränkung als aufbereitbar anzusehen sind.
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Die Anwendung aufbereiteter Medizinprodukte ist weder ethisch noch unter dem Aspekt der Patientensicherheit verwerflich.
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Die erforderliche Qualitätskontrolle umfasst sowohl hygienisch-mikrobiologische wie technisch-funktionelle Untersuchungen. Diese Verfahren sind, ebenso wie das dazugehörige Qualitätsmanagement, in einer Klinik in der Regel nicht durchführbar. Die Aufbereitung von Einmalprodukten muss in Einrichtungen durchgeführt werden, die die notwendigen personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen besitzen.
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Unter der Prämisse einer ordnungsgemäßen Aufbereitung werden weder Qualitätsmängel in Kauf genommen noch nach heutigem Wissenstand Patienten tatsächlich gefährdet. Ergeben sich zu irgendeinem Zeitpunkt konkrete Hinweise auf eine Patientengefährdung, so muss eine Aufbereitung auch im Zweifelsfall unterbleiben.
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Kosteneinsparungen kommen nach den vorliegenden Studien auf der Mikroebene des Gesundheitssystems zum Tragen. Methodisch adäquate Studien zu einer generellen Kostenreduktion liegen derzeit nicht vor.