Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2007; 14(2): 64
DOI: 10.1055/s-2007-985763
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Südafrika - Aus Malawi importierte Fälle der Schlafkrankheit

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Publikationsdatum:
03. August 2007 (online)

 
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    Abb. 1 Trypanosoma brucei sp. im Blutausstrich. Die Diagnose der Schlafkrankheit sollte in den allermeisten Fällen durch den Trypanosomennachweis gesichert werden, da fast alle weiteren Befunde nicht pathognomonisch sind.

    Foto: Riebold D und Reisinger EC, Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten am Universitätsklinikum Rostock

    In Südafrika sind im Januar 2007 vier Menschen (Reisende aus Kanada, Großbritannien und Australien) an der Schlafkrankheit (Trypanosomiasis) erkrankt, nachdem sie zuvor nach Malawi gereist waren. Dort ist es auch zu den Infektionen gekommen. Es handelt sich demnach bei allen vier Erkrankungen um nach Südafrika importierte Infektionen.

    Die Betroffenen hielten sich in Malawi in den Nationalparks Kasunga und Vwasa Marshes auf. Die Patienten wurden in Südafrika versorgt und sprachen gut auf die Behandlung mit Suramin an. In der Vergangenheit sind des Öfteren sporadische reiseassoziierte Fälle der Schlafkrankheit aufgetreten, wobei es zu den Infektionen in Malawi, Tansania, Sambia, Simbabwe und Kenia kam. Größere Ausbrüche der Schlafkrankheit hat es in den letzten Jahren darüber hinaus beispielsweise in Angola, in der Demokratischen Republik Kongo, in Simbabwe und Sudan gegeben.

    Die afrikanische Trypanosomiasis kommt im sogenannten Tse-Tse-Fliegen-Gürtel Afrikas vor. Als Erreger tritt in West- und Zentralafrika Trypanosoma brucei gambiense und in Ostafrika Trypanosoma brucei rhodesiense auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich der Tse-Tse-Fliege (Glossina spec.). Jedoch kann die Übertragung auch durch Bluttransfusion sowie kongenital erfolgen.

    Quelle: promed

    Dr. med. Raymund Lösch und Dr. rer. nat. Mirko Dreßler, Bad Doberan

     
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    Abb. 1 Trypanosoma brucei sp. im Blutausstrich. Die Diagnose der Schlafkrankheit sollte in den allermeisten Fällen durch den Trypanosomennachweis gesichert werden, da fast alle weiteren Befunde nicht pathognomonisch sind.