Psychiatrie und Psychotherapie up2date 2008; 2(2): 73-87
DOI: 10.1055/s-2007-986322
Affektive Störungen

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Rückfallprophylaxe bei Depression

Uta  Kempermann, Marie  Henke, Johanna  Sasse, Michael  Bauer
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Publication Date:
25 February 2008 (online)

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Kernaussagen

  • Die unipolare Depression verläuft bei bis zu 85 % der Patienten als rezidivierende Erkrankung. Daher stellt die Rückfallprophylaxe eine bedeutende Aufgabe in der Behandlung depressiver Patienten dar.

  • Im Anschluss an eine Akuttherapie wird auch Patienten, die eine volle Remission erlangt haben, eine Fortführung der Behandlung für mindestens sechs Monate, je nach Vorgeschichte bis zu zwölf Monaten im Rahmen der Erhaltungstherapie geraten. Eine hiernach folgende mindestens dreijährige Rückfallprophylaxe empfiehlt sich für alle Patienten mit mindestens drei depressiven Episoden, zwei Episoden in den letzten fünf Jahren oder Patienten mit Teilremission. Bei multiplen Episoden oder mehreren Rezidiven nach Absetzversuchen wird sogar eine lebenslange Rückfallprophylaxe diskutiert. Ziel der Rückfallprophylaxe ist die Vorbeugung einer erneuten depressiven Episode, einer Chronifizierung sowie eines Suizids.

  • Neben der Pharmakotherapie spielt eine enge therapeutische Beziehung sowie Psychoedukation eine entscheidende Rolle in der Langzeitbehandlung. Hinsichtlich der Pharmakotherapie existieren die verlässlichsten Daten zur Wirksamkeit in der Rückfallprophylaxe für Antidepressiva und Lithium. Sowohl während der Erhaltungstherapie als auch zur Rückfallprophylaxe wird die Fortführung der Medikation, die zur Remission geführt hat, in gleich bleibender Dosis empfohlen. Aufgrund besserer Verträglichkeit wird für die Langzeitbehandlung ein „neueres” Antidepressivum (z. B. SSRI, SSNRI oder Bupropion) empfohlen.

  • Des Weiteren ist eine störungsspezifische Psychotherapie vor allem bei Patienten mit schwerem rezidivierendem oder chronischem Verlauf indiziert. Insbesondere für die kognitive Verhaltenstherapie ist eine Wirksamkeit alleine oder in Kombination mit Pharmakotherapie belegt. Psychotherapeutische Behandlungen (KVT und IPT) sollen zu verbesserter sozialer Anpassung, Leistungsfähigkeit und Compliance führen.