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DOI: 10.1055/s-2007-986489
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Stellungnahme des Suchtausschusses der Bundesdirektorenkonferenz Psychiatrischer Krankenhäuser (BDK) zum Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom Mai 2007
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
24. August 2007 (online)
Sehr geehrte Frau MdB Bätzing,
der Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist alljährlich ein wichtiges Ereignis und wird von der Fachwelt aufmerksam zur Kenntnis genommen. Die beispielhafte Aufzählung einzelner Projekte ist auch in diesem Jahr beeindruckend.
Die Leiterinnen und Leiter von mehr als 180 Abteilungen für Suchtkranke in psychiatrischen Kliniken haben jedoch den Eindruck, dass mit dieser akzentuierten Darstellung eine selektive Heraushebung von Teilen des Gesamtversorgungssystems Suchtkranker verbunden ist. Der Leser kann so zu dem Ergebnis kommen, dass Hilfen für Suchtkranke weniger im medizinischen Hilfesystem zur Verfügung stehen, sondern vorrangig im traditionellen Suchthilfesystem mit komplementären und rehabilitativen Einrichtungen, wobei die faktische Inanspruchnahme gegenläufig ist.
So entfallen z.B. innerhalb der Psychiatrie ca. 40% der Behandlungen auf Suchtkranke. Diese von den Krankenkassen finanzierte Behandlung ist weniger im Bewusstsein der Gesundheitspolitik verankert, vom Wirkungsgrad und vom Ausmaß her jedoch bedeutsam, da dort häufig die Weichen für eine erfolgreiche Weiterbehandlung einschließlich Rehabilitation gestellt werden.
Da Sucht aus wissenschaftlicher Sicht eine Erkrankung ist, sollten Suchtkranke weiterhin primär an medizinischen Leistungen des Krankenversicherungssystems partizipieren, wie sie in den ärztlichen Praxen der Vertragsärzte und der psychiatrischen Institutsambulanzen erbracht werden. Suchtkranke vorrangig z.B. auf ambulante psychosoziale Leistungen der von den Kommunen aus Steuermitteln finanzierten Beratungsstellen zu verweisen, kann zu einer subtilen Form der Ausgrenzung aus der Krankenversicherung führen.
Die Mitglieder des Suchtausschusses der BDK bitten deshalb zukünftig um eine angemessene Erwähnung der Beiträge der Psychiatrie und der somatischen Medizin zur Versorgung Suchtkranker im Drogen- und Suchtbericht.
für die Mitglieder des Suchtausschusses der BDK
Dr. Heribert Fleischmann
Sprecher des Ausschusses