Laryngorhinootologie 2008; 87: S21-S31
DOI: 10.1055/s-2007-995550
Früherkennung

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Früherkennung von Hörstörungen

G.  Schade1
  • 1Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie, Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/Chirurgie, Universitätsklinikum Bonn
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Publication Date:
28 March 2008 (online)

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Zusammenfassung

Das universelle Neugeborenenhörscreening (UNGHS) findet auch in Deutschland zunehmende Verbreitung, auch wenn von einer flächendeckenden Etablierung momentan noch keine Rede sein kann. Die Einführung des UNGHS in mehreren Bundesländern wie Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein lässt sich v. a. auf den persönlichen Einsatz einzelner Pädaudiologen zurückführen. Neben der Gerätebeschaffung und der Ausbildung des für die Neugeborenenuntersuchungen zuständigen Personals ist das Tracking, d. h. die Nachverfolgung testauffälliger Kinder, von entscheidender Bedeutung. Diese geht mit einem erheblichen Verwaltungs- und Arbeitsaufwand einher und unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die bei den verschiedenen Bundesländern teilweise erheblich voneinander abweichen können. Konsens besteht unter Audiologen darüber, dass innerhalb der ersten 3 Lebensmonate der Kinder die Diagnose einer Schwerhörigkeit gestellt worden und zwischen dem 3 und 6 Lebensmonat die Hörgeräteversorgung bereits angelaufen sein sollte. Zu diesem Zweck müssen bereits in der Geburtsklinik die Screeningstufen 1 (in der Regel TEOAE-Messung) und Screeningstufe 2 (AABR-Testung) durchgeführt werden. Das Follow-up der Stufe 1 beinhaltet dann bei auffälligen Kindern die Wiederholung der TEOAE- und AABR-Messungen bei spezialisierten Ärzten. Das Follow-up der Stufe 2 umfasst die Konfirmationsdiagnostik in einem pädaudiologischen Zentrum. Diese schließt immer eine BERA-Diagnostik im Spontanschlaf oder in Sedierung mit ein. Die Hörgerätefrühversorgung sollte dann in der Regel von einem auf Kinder spezialisierten (Päd-)Akustiker durchgeführt werden.