Rehabilitation (Stuttg) 2008; 47(1): 1
DOI: 10.1055/s-2008-1042399
Editorial

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Beiträge zum Rehabilitationsrecht und zur Rehabilitationspolitik

Contributions to Rehabilitation Law and Rehabilitation Policy
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Publication Date:
04 February 2008 (online)

Die Entwicklung der Rehabilitation in Deutschland steht in einem engen Zusammenhang mit der rechtlichen Ausgestaltung ihrer Rahmenbedingungen sowie mit konkreten Regelungen von Leistungsansprüchen. Demzufolge werden in dieser Zeitschrift regelmäßig unterschiedliche Beiträge mit einem rehabilitationsrechtlichen Hintergrund und/oder einem rehabilitationspolitischen Bezug veröffentlicht. Hier sei beispielhaft auf die kürzlich erschienene Stellungnahme von F. Welti und H. Fuchs zum Leistungserbringerrecht nach dem SGB IX [1] oder auf die Ausführungen von T. Stähler und B. Petri zu den Auswirkungen der Gesundheitsreform 2007 [2] hingewiesen. Die Schriftleitung hat nun beschlossen, Beiträge zu rechtlichen Fragen der Rehabilitation - vor allem rechtssystematische Abhandlungen oder auch Stellungnahmen mit rehabilitationspolitischem Charakter - noch stärker als bisher in den Fokus zu stellen und eine eigene Rubrik „Reha-Recht/Reha-Politik” einzuführen. Die bei der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) eingerichtete Arbeitsgruppe „Recht und Politik der Rehabilitation” hat sich bereit erklärt, die fachliche Betreuung dieser Rubrik zu übernehmen und geeignete Beiträge mit praktischer, aber auch grundsätzlicher Relevanz anzuregen.

In dieser Ausgabe erscheint unter dieser Rubrik ein Beitrag von D. Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht, zum Anspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz [3]. Wie schon früher berichtet (siehe [2]), sind spätestens mit diesem Gesetz Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtleistungen (vgl. dazu auch [4], 298 f.). Liebold untersucht in seinem Beitrag die sich daraus ergebenden leistungsrechtlichen Konsequenzen, die eng mit dem Begriff der Behinderung verknüpft sind. Er weist darauf hin, dass Rehabilitationsleistungen mit den Leistungen zur Krankenbehandlung (wie eigentlich schon seit der GKV-Gesundheitsreform 2000) auf einer Stufe stehen und nunmehr keine Interpretationsspielräume mehr zulassen. Näher untersucht wird der Anspruch auf Hilfsmittel im Zusammenhang mit den Wunsch- und Wahlrechten. Dabei wird die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kritisch beurteilt und das Verhältnis von medizinischer Rehabilitation als Komplexleistung und Einzelleistung betrachtet. Aus der Sicht der Schriftleitung könnte sich daran eine weiterführende fachliche Diskussion anschließen.

In dieser Ausgabe wird neben weiteren wichtigen Beiträgen auch die Reihe „Methoden in der Rehabilitationsforschung” mit einem Artikel von R. Muche zur logistischen Regression fortgesetzt. Die Reihe begann im Jahre 2004 und wird seither von den Koordinatoren Hermann Faller, Würzburg, Thomas Kohlmann, Greifswald, und Christian Zwingmann, Siegburg, betreut [5]. Die Schriftleitung bedankt sich bei den Koordinatoren ausdrücklich für die kontinuierliche und zuverlässige Betreuung der Reihe. Abschließend weisen wir auf einen weiteren Beitrag zur Entwicklung der Lehre im Querschnittsbereich „Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren” an den medizinischen Fakultäten besonders hin, der von Mitgliedern der Kommission „Aus-, Fort- und Weiterbildung” der DRGW erstellt wurde und die dazu bereits veröffentlichten Beiträge ergänzt [6-10].

Literatur auf Seite 64

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