Hebamme 2008; 21(2): 76-77
DOI: 10.1055/s-2008-1074566
Diskussion
Kreißsaalführerschein
© Hippokrates Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG

Hebammen benötigen keinen Kreißsaalführerschein

Birte Luther
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Publication Date:
10 June 2008 (online)

Zum Thema

Immer wieder wird auf Tagungen oder in Artikeln der so genannte „Kreißsaalführerschein für Hebammen und Geburtshelfer” vorgestellt. Die Intention dieses Führerscheins ist es, Geburtshelfer und -helferinnen sowie Hebammen für die Kreißsaalpraxis fit zu machen.

Sieht man sich das Programm einer solchen Führerscheinfortbildung einmal genauer an, dann wird deutlich, dass der Kreißsaalführerschein durchaus eine schnelle und effektive Methode darstellen könnte, um dem Arzt oder der Ärztin ganz praktisches Handwerkszeug für die Arbeit im Kreißsaal zu vermitteln. Hebammen an dieser Stelle als Fortbildungsabsolventinnen mitzudenken, ist meines Erachtens jedoch absurd.

Literatur

  • 1 Kurtenbach H, Horschitz H. Hebammengesetz. Gesetze über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers vom 4. Juni 1985. Hannover; Staude-Verlag 1994

Anschrift der Autorin:

Birte Luther

Universität Bremen

Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften

Grazer Str. 4

28359 Bremen

Email: luther@uni-bremen.de