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DOI: 10.1055/a-2740-5974
Gefährdete Enquete-Erfolge: Digitalisierung, ePA und Personalmangel
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Leserbrief zu Schomerus G. Müssen wir die Enquete hinter uns lassen? Psychiat Prax 2025; 52: 359–361; DOI: 10.1055/a-2684–6960
Wenngleich im Editorial zur Psychiatrie-Enquete [1] auf eine kaum vermeidbare Unvollständigkeit der heute bestehenden Probleme hingewiesen wurde, möchte ich doch die Liste der Sorgen noch etwas erweitern.
So wäre dringend die Digitalisierung zu nennen (nicht nur wegen der Zunahme von Smartphonesucht, Einsamkeit, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen generell und zudem der Kurzsichtigkeit bei Kindern). So hilfreich und gut Digitalisierung in vielen Dingen ist, so sehr jedoch sorgt sie für hohe Kosten und droht in der Handhabung Patientinnen und Patienten wie auch behandelndes Personal zu überfordern. Dies durch Zeitaufwand für Installationen, Updates und Einarbeitung, aber auch durch häufige Vermehrung von Bürokratie – die ja durch Software und Algorithmen in vielen Belangen überhaupt erst möglich wird.
Besonders zu nennen ist auch die elektronische Patientenakte, die von vielen schwer kranken Patientinnen und Patienten oft nicht zu bedienen ist. Häufig steht nicht das dafür nötige neueste Smartphone zur Verfügung. Und technikaffin sind etliche psychisch Erkrankte auch nicht, in Überschneidung damit auch viele ältere Menschen – in einer jedoch älter werdenden Gesellschaft. Ein Drittel der deutschen Bevölkerung fühlt sich mittlerweile von digitalen Anwendungen überfordert [2].
Dennoch bekommt jede Bürgerin und jeder Bürger – häufig unbemerkt, da schlecht informiert – automatisch eine ePA freigeschaltet (opt-out), in die Behandelnde jetzt Entlassberichte, Arztbriefe, Labordaten und andere Befunde hochladen müssen (!). Diese Befüllungspflicht ist gerade im psychiatrischen Bereich äußerst fragwürdig. Über das Hochladen derart sensibler Daten nur per Aushang im Wartezimmer aufzuklären, wie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgeschlagen, ist unzureichend. Die Schweigepflicht wird durch opt-out, Befüllungspflicht und weitere Regelungen gefährdet.
Heilmittelerbringer, etwa Fußpfleger und Physiotherapeutinnen, können nach Stecken der Gesundheitskarte alles in der ePA für 90 Tage lesen, für 3 Tage ebenso alle Mitarbeitende von Apotheken. Auch das wissen viele Menschen nicht, und steuern daher nicht die Zugriffsrechte. Noch sind wir leider nicht an dem Punkt, wo psychische und somatische Diagnosen gleichberechtigt sind und es kein Stigma mehr gibt, denkt man etwa an den Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die ePA wird das nicht verbessern, sondern eher verschlechtern, weil der Überblick verloren geht, wer wann und wo etwas darin liest und was dazu gedacht wird (der Gedanke eines Orthopäden etwa, die geäußerten Schmerzen werden bei entsprechend ePA-dokumentierten F-Diagnosen wohl psychosomatisch bedingt sein, vollzieht sich meist im Stillen). Umso fragwürdiger, dass Abrechnungsdiagnosen etliche Jahre rückwirkend von den Kassen automatisch in die ePA geladen werden – dies jedoch ohne gesonderte Aufklärung. Bekannt wurde auch schon der Fall einer jungen Patientin, die ihrem neuen Gynäkologen noch nicht von ihrem sexuellen Missbrauch berichten wollte, dieser davon aber schon in der ePA Kenntnis genommen hatte [3].
Auch wurde kein Beschlagnahmeschutz für die ePA eingeführt, wie er für die Gesundheitskarte und die Akten in Klinik und Praxis existiert, weshalb Juristen bereits befürchten, Patienten könnten das Vertrauen in ihre Ärzte verlieren [4]. Zur Prävention von Gewalttaten wurde etwa von der Innenministerin Schleswig-Holsteins schon gefordert, dass sensible Daten über Menschen mit psychischen Erkrankungen weitergeleitet werden dürfen [5]. Die Sorgen, auch die USA könnten über den Cloud Act an ePA-Daten kommen, konnten jüngst von der Bundesregierung nicht überzeugend entkräftet werden (auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hin) [6].
Die Daten fließen zudem bald weiter an ein Forschungsdatenzentrum und in den Europäischen Gesundheitsdatenraum, häufig nur pseudonymisiert. Hier können Unternehmen, die im weitesten Sinne sich mit Gesundheitsforschung befassen, die Datennutzung beantragen. Die in diesem Zusammenhang oft betonte Gemeinwohlorientierung wird im Gesundheitsdatennutzungsgesetz nicht konkretisiert, wie der bis 2024 im Amt gewesene Bundesdatenschützer Ulrich Kelber kritisiert hatte. Karl Lauterbach hatte vor einem Jahr noch, drei Wochen nach der Wahl von Donald Trump, von einem transatlantischen Datenraum gesprochen und das dann mögliche Training der KI von Amazon, Google und Meta mit den ePA-Daten angepriesen [7].
Die ePA hätte gut für eine bessere Kommunikation zwischen Behandelnden und rasch zur Verfügung stehende Daten sein können. So aber droht sie ein ökonomisch genutzter Datenschatz zu werden und die informationelle Selbstbestimmung auszuhebeln. Gerade letztere, die Selbstbestimmung, hatte doch aber großen Stellenwert in den Psychiatriereformen, meine ich. Ich möchte außerdem sensible Krankheitsdaten in Zeiten unsicher werdender politischer Verhältnisse und leider nicht auf ewig garantierter Demokratie nicht zentral auf Servern gespeichert wissen.
Sorgen um die mit der Enquete erzielten Fortschritte mache ich mir aber auch, weil in den Kliniken oft Personalnot herrscht bei gleichzeitig hoher Einweisungsquote (in der Münchner Kinder- und Jugendpsychiatrie beispielsweise müssen oft Matratzen am Boden eingesetzt werden). Eine manchmal durchaus freiwillige und gewünschte Einweisung ist meist nicht möglich, wenn es Patientinnen und Patienten „nur“ schlecht geht. Es muss ihnen „sehr, sehr schlecht“ gehen. Ohne Selbst- und Fremdgefährdung bekomme ich zumindest aus der Praxis heraus kaum kurzfristig ein psychiatrisches Behandlungsbett.
Gleichzeitig sollte aber mit Verkleinerung der psychiatrischen Kliniken die ambulante Behandlung einen größeren Stellenwert bekommen. Die aber ist massiv bedroht. Nicht nur, weil wir Baby-Boomer-Praxispsychiater jetzt in Rente gehen. Sondern weil die Kassensitze immer schwerer nachbesetzt werden können, dies auch, weil junge Kolleginnen und Kollegen das Risiko dieser Tätigkeit scheuen. Hohe Kosten für IT, für Haftplicht- und Cyberrisikoversicherung wie aber auch für die Telematikinfrastruktur lassen die wohnortnahe Einzelpraxis, in der Arzt-Patienten-Beziehungen oft über Jahrzehnte bestehen, unattraktiv werden. Stattdessen übernehmen Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die deutlich gewinnorientierter ausgerichtet sind, und in denen die Ansprechpartner für Erkrankte oft wechseln. Ob MVZs noch gemeinde- und wohnortnah mit Sozial- und Gerontopsychiatrischem Dienst zusammenarbeiten?
Ich selbst werde in wenigen Jahren wohl die Praxistätigkeit aufgeben, dies aus den genannten Rahmenbedingungen heraus. Aber schon auch, weil die Arbeitsverdichtung zugenommen hat. Die Anfragen nach psychiatrischer Behandlung steigen, vielen Bedürftigen muss ich jedoch absagen, weil ich keine wenige-Minuten-Ersttermine will. Die geplante Primärarztsteuerung könnte zudem die Hürden für psychisch Kranke erhöhen. Und sollte, wie schon angedacht, eine Pflicht eingeführt werden, Praxistermine online zur Verfügung zu stellen, werden davon nur technikaffine Menschen profitieren (etwa die online zur Selbstdiagnose eines ADHS Gekommenen), weniger jedoch Psychosekranke, ältere Menschen oder schwer Depressive.
Und zu all dem kommen die gesellschaftlichen Veränderungen hinzu, etwa die „Durchrohung“, die zu Recht im Editorial von Georg Schomerus angesprochen wurde. Dazu kommen aber auch immer bedrohlicher werdende Entwicklungen wie der Klimawandel, das Artensterben oder das Kriegsgeschehen in Europa und anderswo. Ich hoffe daher sehr, dass Psychiaterinnen und Psychiater – egal wo sie tätig sind – politischer werden, wie gefordert wurde. Denn auch wir können zu Betroffenen werden, schneller als man denkt.
Publication History
Article published online:
21 January 2026
© 2026. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Schomerusd G. Müssen wir die Enquete hinter uns lassen. Psychiat Prax 2025; 52: 359-361
- 2 Roth M. Elektronische Patientenakte (ePA): Diskussion um Sicherheit und Widerspruch (16. Januar 2025). Im Internet https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/epa-elektronische-patientenakte-widerspruch-hack-sicherheit-102.html Stand: 04.11.2025
- 3 Südwestrundfunk (SWR). Lahnsteiner Arzt warnt vor sensiblen Daten in der elektronischen Patientenakte (30.05.2025). Im Internet https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-lahnsteiner-arzt-warnt-vor-sensiblen-daten-in-der-elektronischen-patientenakte-100.html; Stand: 04.11.2025
- 4 Weinbuch D. Kann der Staat auf die elektronische Patientenakte zugreifen? (05.05.2025). Im Internet https://www.arzt-wirtschaft.de/recht/datenschutzrecht/kann-der-staat-auf-die-elektronische-patientenakte-zugreifen Stand: 04.11.2025
- 5 Deutschlandfunk. Psychisch kranke Attentäter – Schleswig-Holstein dringt auf bessere Vernetzung der Behörden (15.06.2025). Im Internet https://www.deutschlandfunk.de/psychisch-kranke-attentaeter-schleswig-holstein-dringt-auf-bessere-vernetzung-der-behoerden-100.html; Stand: 04.11.2025
- 6 Bremer AM, Merendino S. Sensible Daten der elektronischen Patientenakte können in die Hände ausländischer Behörden gelangen (Pressemitteilung, 22.10.2025). Im Internet https://www.dielinkebt.de/presse/pressemitteilungen/detail/sensible-daten-der-elektronischen-patientenakte-koennen-in-die-haende-auslaendischer-behoerden-gelangen/ Stand: 04.11.2025
- 7 Koch MC. Lauterbach zu Gesundheitsdaten: Google, Meta, und OpenAI melden Interesse an (28.11.2024). Im Internet https://www.heise.de/news/Lauterbach-zu-Gesundheitsdaten-Google-Meta-und-OpenAI-melden-Interesse-an-10179936.html Stand: 04.11.2025
