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DOI: 10.1055/s-2005-864768
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Mindestmengen in der Hüftgelenkendoprothetik bei Koxarthrose - Eine Analyse der Daten der externen Qualitätssicherung in Nordrhein-Westfalen
Publication History
Publication Date:
08 March 2005 (online)
Prof. Dr. Rüdiger Smektala
Analysiert wurden die Daten der externen Qualitätssicherung zur Hüft- TEP bei Koxarthrose auf dem Boden der BQS Daten für das Land Nordrhein-Westfalen. Zu analysieren waren Fragen nach dem Zusammenhang von Fallzahl und Ergebnisqualität. In die Untersuchung gingen 51090 Fälle aus den Jahren 2001 bis 2003 ein. Ergebnis: Allgemeine Komplikationen wie kardiovaskuläre Komplikationen, Pneumonie, Lungenembolie, Thrombose stehen in keinem Zusammenhang mit der Fallzahl. Spezifische Komplikationen wie Infektion, Nachblutung/Hämatom, Gefäß-Nerven-Läsion, TEP-Luxation sind in Einrichtungen mit hoher Fallzahl weniger häufig. Auch unter den Kliniken mit kleiner Fallzahl finden sich ausgezeichnete Behandlungsergebnisse. Auch unter den Kliniken mit hoher Fallzahl finden sich schlechte Behandlungsergebnisse. Schlussfolgerung: Ein Schwellenwert, ab dem ein gutes Behandlungsergebnis zu erwarten ist, lässt sich nicht festlegen. Die Fallzahl ist kein Ersatzkriterium für Ergebnisqualität. |
Hochaktuell ist die Diskussion um einen vermuteten Zusammenhang zwischen Mindestmengen einer medizinischen Prozedur und der Ergebnisqualität. Gemäß § 137 SGB V sollen Mindestmengen für medizinische Maßnahmen festgelegt werden, bei denen ein wissenschaftlich bewiesener Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Ergebnisqualität besteht. Für die Endoprothetik des Kniegelenks hat der gemeinsame Bundesausschuss die Beratungen zu dieser Frage im August 2004 begonnen, ohne zunächst Mindestmengen festzulegen, während für einige Prozeduren (Ösophagusresektion, Pankreasresektion etc.) Mindestmengen pro Krankenhaus und Arzt schon festgelegt wurden.
Von Seiten der Kostenträger ist in der Vergangenheit mehrfach der Wunsch geäußert worden, auch Mindestmengen für die Endoprothetik des Hüftgelenkes bei Koxarthrose festzulegen. Im Gutachten von Geraedts (Zit) wird für die Endoprothetik des Kniegelenkes ein Zusammenhang zwischen einer Mindestmenge und der erwarteten Qualität als möglich bezeichnet, für die Endoprothetik der Hüfte verneint. Es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft im gemeinsamen Bundesausschuss von Seiten der Kostenträger der Antrag gestellt wird, auch Mindestmengen für die Endoprothetik des Hüftgelenkes festzulegen.
Prof. Dr. Rüdiger Smektala
Leitender Arzt, Abteilung für Unfallchirurgie
Knappschaftskrankenhaus Bochum-Langendreer, Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum
In der Schornau 23-25
44892 Bochum
Dr. Dr. Ulrich Schulze Raestrup
Qualitätssicherung NRW
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210-214
48147 Münster
Prof. Dr. R. Wittenberg
Chefarzt der Orthopädischen Klinik
St. Elisabeth Hospital Herten
Im Schlosspark 12
45699 Herten
Dr. Jochen Bredehöft
Abteilungsleiter, Qualitätssicherung NRW
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210-214
48147 Münster