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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(03): 84-87
DOI: 10.1055/a-0599-4795
DOI: 10.1055/a-0599-4795
Praxis
Bundesdatenschutzgesetz
Für alle ein MUSS!
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. Juni 2018 (online)


Summary
Gemäß DSVO gilt der Heilpraktiker als Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Patienten. Gesundheitsdaten dürfen nicht ohne Einwilligung der Patienten verarbeitet werden. Für diese gibt es formale Anforderungen wie die Belehrung über das Widerrufsrecht. Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Umsetzen der DSGVO in seiner Praxis muss der Heilpraktiker – gegebenenfalls schriftlich – nachweisen.