Notfallmedizin up2date 2019; 14(02): 153-168
DOI: 10.1055/a-0670-2613
Allgemeine und organisatorische Aspekte
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Todesfeststellung und Leichenschau im Rettungsdienst

Benjamin Ondruschka
,
Claas Buschmann
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
06. Juni 2019 (online)

Keine medizinische Diagnose ist finaler und gravierender als die Feststellung des Todes – hingegen beinhaltet kaum eine ärztliche Untersuchung eine derart begrenzte Aussagekraft wie die äußere Leichenschau. Ärzte befinden sich bei der Attestierung des Todes und der Durchführung einer Leichenschau in einer besonderen Situation: Entgegen dem sonstigen kurativen Anspruch bei der Patientenbehandlung sind bei der Leichenuntersuchung kriminalistische Prinzipien und formale juristische Ansprüche zu berücksichtigen.

Kernaussagen
  • Jeder leichenschauhaltende Arzt sollte über die regionalen Vereinbarungen zur Todesfeststellung und die Durchführung einer Leichenschau informiert sein und ihre Möglichkeiten und Grenzen einschätzen können.

  • Eine vollständige Leichenschau durch den Notarzt kann in allen deutschen Bundesländern unterbleiben, wenn Folgeeinsätze sich sonst verzögern würden.

  • Wenn die Leichenschau durchgeführt wird, sollte diese allen erforderlichen Qualitätskriterien entsprechen.

  • Die sich aus der Todesursache schlussfolgernde Todesart bedingt Meldepflichten. Im Rettungsdienst ist vermehrt mit einer unklaren Todesart zu rechnen.

  • Goldstandard für die sichere Todesursachenfeststellung ist und bleibt die (rechtsmedizinische) Obduktion.