Keine medizinische Diagnose ist finaler und gravierender als die Feststellung des Todes – hingegen beinhaltet kaum eine ärztliche Untersuchung eine derart begrenzte Aussagekraft wie die äußere Leichenschau. Ärzte befinden sich bei der Attestierung des Todes und der Durchführung einer Leichenschau in einer besonderen Situation: Entgegen dem sonstigen kurativen Anspruch bei der Patientenbehandlung sind bei der Leichenuntersuchung kriminalistische Prinzipien und formale juristische Ansprüche zu berücksichtigen.
Schlüsselwörter
Leichenschau - Reanimation - Rechtsmedizin - sichere Todeszeichen - Todesfeststellung - Forensik