RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00000135.xml
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2019; 14(03): 68-71
DOI: 10.1055/a-0860-7171
DOI: 10.1055/a-0860-7171
Praxis
Hygiene
Sachverstand und waches Auge
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. Juni 2019 (online)
Summary
Immer häufiger fordern Aufsichtsbehörden invasiv arbeitende Heilpraktiker schriftlich auf, Hygienemaßnahmen zu dokumentieren und nachzuweisen. Für invasive Tätigkeiten gelten besondere Anforderungen an Desinfektionsmaßnahmen sowie die Sterilität und Entsorgung des verwendeten Materials. Die jeweiligen Vorgaben unter anderem für Fortbildung, Flächendesinfektion, Material, Vor-, Zu- und Nachbereitung der Injektion finden sich in den Hygieneverordnungen der Länder, den KRINKO-Empfehlungen sowie die TRBA 250.