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Phlebologie 2019; 48(03): 144-146
DOI: 10.1055/a-0889-5204
DOI: 10.1055/a-0889-5204
Aktuelles
Abrechnung Liposuktion
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
27. Mai 2019 (online)
Immer wieder gibt es Probleme bei der der Abrechnung von Liposuktionen, die in medizinischer Indikation, z. B. beim Lipödem, durchgeführt werden. Da der Eingriff im GKV-Leistungskatalog nicht enthalten ist, muss in allen Fällen eine Abrechnung nach der GOÄ erfolgen. Bedauerlicherweise ist die Liquidation der Liposuktion explizit weder in der GOÄ1996 abgebildet, noch gibt es hierzu eine Stellungnahme der Bundesärztekammer.