Augenspülungen sind notwendig, wenn es zu einem Kontakt mit Säuren, Laugen oder anderen
reizenden Fremdstoffen gekommen ist, sowie bei Verbrennungen. Bei chemischen oder thermischen
Verbrennungen des Auges ist ohne weitere Untersuchung unverzüglich eine Augenspülung
durchzuführen. Schwerwiegende Verätzungen verursachen aufgrund der Zerstörung von
Nervenenden nur geringe Schmerzen – es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen
Schmerz und Ausmaß der Schädigung!