Psychiatrische Notfälle gehören zu den häufigsten Ursachen für Einsätze von Notfallmedizinern. Aufgrund eines akuten Gefährdungspotenzials muss der Behandler zügig Entscheidungen darüber treffen, ob eine psychiatrische und/oder somatische Behandlungsnotwendigkeit vorliegt, ob eine Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist und ob eine ambulante oder stationäre Behandlung indiziert ist. Was die zu berücksichtigenden rechtlichen Aspekte betrifft, bestehen aber oft Unsicherheiten, die im vorliegenden Artikel adressiert werden.
Schlüsselwörter
Einwilligungsfähigkeit - PsychKG/UBG - gesetzliche Betreuung - Fixierung - Zwangsmedikation - Suizidalität