Wenn ein Patient in der Obhut einer Klinik verstirbt, stehen die behandelnden Ärzte in der Pflicht, seinen Hinterbliebenen diese Nachricht angemessen zu übermitteln. Die Todesnachricht zu überbringen und quasi im gleichen Atemzug die Familienangehörigen um die Akzeptanz einer Obduktion zu bitten, gehört zu den schwierigeren kommunikativen Aufgaben, mit denen Krankenhausärzte beruflich konfrontiert werden, vergleichbar mit dem Thema Organspende oder dem Übermitteln einschneidender Diagnosen. Routine kommt dabei niemals auf und lässt sich wohl auch nicht entwickeln.
Nicht nur Ärzte prädestinierter Fachdisziplinen, wie beispielsweise Onkologen, Intensiv- oder Palliativmediziner, sondern jeder Krankenhausarzt mit unmittelbarem Patientenkontakt ist früher oder später mit der Problematik konfrontiert, denn in der Regel ist der letztbehandelnde Arzt für das Hinterbliebenengespräch zuständig. Die klinische Obduktion darf darin kein Tabuthema sein. Sie sollte als finale ärztliche Aufgabe verstanden werden, als Therapiefazit und als Chance, das medizinische Gesamtbild des Verstorbenen abschließend um bisher unbekannte Befunde zu ergänzen. Soll ein Obduktionsgespräch aus ärztlicher Sicht „erfolgreich“ verlaufen, sind neben einfachen Regeln menschlicher Kommunikation auch elementare ethisch-moralische und juristische Grundsätze sowie soziale und praktische Fragen zu beachten.
6
Esser A.
Leib und Leichnam als Gegenstand von Achtung und Würde. In
Groß D.
et al. (Hrsg.)
Tod und toter Körper. Der Umgang mit dem Tod und der menschlichen Leiche am Beispiel der klinischen Obduktion. Kassel: kassel university press GmbH; 2007: 11-24
8
Groß D.
Individualethik versus Sozialethik. Zu den Vorbehalten gegenüber der äußeren und inneren Leichenschau. In
Groß D.
Hrsg
Zwischen Theorie und Praxis. Traditionelle und aktuelle Fragen zur Ethik in der Medizin. Würzburg: Königshausen und Neumann GmbH; 2000: 65-89
9
Bockenheimer-Lucius G.
Zum Umgang mit dem Leichnam in der Medizin. In
Groß D.
et al. (Hrsg.)
Tod und toter Körper. Der Umgang mit dem Tod und der menschlichen Leiche am Beispiel der klinischen Obduktion. Kassel: kassel university press GmbH; 2007: 159-178
10
May AT.
Die klinische Sektion als Prüfstein für Selbstbestimmung und sittliche Pflicht. In
Groß D.
et al. (Hrsg.)
Tod und toter Körper. Der Umgang mit dem Tod und der menschlichen Leiche am Beispiel der klinischen Obduktion. Kassel: kassel university press GmbH; 2007: 153-157
11
Tag B.
Rechtliche Aspekte im Umgang mit dem toten Körper. Eine thematische Einführung. In
Groß D.
et al. (Hrsg.)
Tod und toter Körper. Der Umgang mit dem Tod und der menschlichen Leiche am Beispiel der klinischen Obduktion. Kassel: kassel university press GmbH; 2007
12
Duttge G.
Autopsie: Ist der Individualismus unausweichlich? – (Straf-)Rechtsphilosophische Bemerkungen. In
Groß D.
et al. (Hrsg.)
Tod und toter Körper. Der Umgang mit dem Tod und der menschlichen Leiche am Beispiel der klinischen Obduktion. Kassel: kassel university press GmbH; 2007: 117-126
14
Dettmeyer R,
Madea B.
Regelungsdefizite im Leichenschau- und Obduktionsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung 2004: 349-370
17
Geisler L.
„Darf eine Obduktion stattfinden?“ - Das wichtige Gespräch zwischen Arzt und Angehörigen. Referat anlässlich des 16. Workshops Medizinethik „ … und ruhe in Frieden - Annäherung an eine Kultur der Obduktion“ am 1. März 2003 im St. Joseph-Krankenhaus, Berlin http://www.linus-geisler.de/vortraege/0303obduktion.html (11.12.2019)