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DOI: 10.1055/a-1100-0730
Weiterbildungsmöglichkeiten im Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Auch nach der Entscheidung für die Facharztausbildung „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ gibt es zahlreiche Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung, Spezialisierung und Schwerpunktsetzung. Auf diese will der vorliegende Artikel im Überblick eingehen und sie näher beschreiben.
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Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich nach dem Medizinstudium oder nach der Facharztausbildung weiterzubilden.
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Im Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe gibt es abgestuft Schwerpunktkompetenzen, Zusatzweiterbildungen und Befähigungsnachweise.
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Den Inhalt und die Anforderungen für die einzelnen Zusatzqualifikationen regeln die Ärztekammern anhand einer (Muster-)Weiterbildungsverordnung der Bundesärztekammer sowie Fachgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften.
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In den meisten Fällen ist die absolvierte Facharztprüfung Voraussetzung.
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Die Zertifikate sind für unterschiedlich lange Zeiträume gültig und setzen zum Erwerb häufig die Mitgliedschaft in der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft voraus.
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Es gibt sie häufig in verschiedenen Spezialisierungsstufen, z. B. in Form von Basis- und Fortgeschrittenenkursen.
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Die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde am 15.11.2018 durch die Bundesärztekammer verabschiedet, ist aber noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt.
Schlüsselwörter
Facharztausbildung - Befähigungsnachweise - Schwerpunktbezeichnungen - Zusatzweiterbildungen - WeiterbildungsverordnungPublication History
Article published online:
08 October 2020
© 2020. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York
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