RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/a-1129-5016
Das Recht am eigenen Bild – Vorsicht bei Patientenfotos und Videodokumentation im Vortrag, bei Publikationen oder auf der Praxishomepage
Bei medizinisch-wissenschaftlichen Vorträgen, bei ärztlichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, in Fachzeitschriften und auch in der medizinischen Forschung werden regelmäßig Abbildungen von Patienten zur Veranschaulichung von Krankheitsbildern, Behandlungsverfahren oder intraoperativen Situationen verwendet. Dies geschieht in Form der Präsentation von Röntgenbildern, intraoperativen Foto- oder Videoaufnahmen oder Bildern von Körperteilen. Auch bei der Darstellung einzelner ärztlicher Tätigkeiten oder Behandlungsverfahren ist es jedenfalls für bestimmte Eingriffe zulässig, Vorher- und Nachher-Bilder von Patienten auf der Praxishomepage zu veröffentlichen oder in der Praxis oder bei Vorträgen vorzustellen. Die Verwendung und Präsentation solcher Bilder von Patienten oder Abbildungen von Körperteilen ist gerade in der ärztlichen Ausbildung, bei Vorträgen und auch in wissenschaftlichen Publikationen geradezu an der Tagesordnung und selbstverständlich. Dennoch sollte man sich dabei im Klaren darüber sein, dass die Rechte der abgebildeten Persönlichkeiten und derjenigen, die die Abbildungen (Fotos, Röntgenbilder etc.) hergestellt haben, nicht verletzt werden dürfen. Welche Aspekte dabei zu beachten sind und wie man sich vor Ansprüchen Dritter auf Unterlassung und Schadensersatz am besten schützen kann, stellen wir im nachfolgenden Beitrag vor:
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
21. August 2020
© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York